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Was das neue Jahr bringt

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Die wohl wichtigste gesetzliche Neuerung am 1. Jänner 1985 ist die 40. ASVG-Novelle, besser bekannt unter dem Namen „Pensionsreform”.

Das Maßnahmenpaket zu dieser Reform enthält Neuregelungen über die Beitragserhöhungen, die Wartezeiten, Bemessungsgrundlagen bzw. Höhe der Pension sowie Wahlmöglichkeiten des Zeitpunktes der Pensionierung durch Ubergangsbestimmungen.

Betroffen sind davon alle, die nach dem ASVG versichert sind oder Leistungen erhalten. Auf einen Nenner gebracht, bedeutet das:

# erhöhte Beitragsleistungen durch die Aktiven;

# Verlängerung des Bemessungszeitraumes, was das Niveau neuer Pensionen drücken wird;

# geringere Anpassungsraten bei den Pensionen.

Die FURCHE informierte ausführlich in der siebenteiligen Serie „Pension konkret” (Nr. 42 bis Nr. 48).

Angenehmeres bringt hingegen die Novellierung des Urlaubsgesetzes. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt ab 1985 bei einer Dienstzeit bis zu 20 Jahren 28 statt 26 Werktage. Wer schon mehr als 25 Dienstjahre auf dem Buckel hat, darf sich an 34 statt bisher 32 Werktagen erholen.

Dieses erhöhte Ausmaß gilt für jenes Urlaubsjahr, das mit dem 1. Jänner 1985 beginnt. Dasselbe gut allerdings auch für die Arbeitnehmer, die nicht in das Urlaubsgesetz fallen, wie etwa die Bauoder Heimarbeiter.

Durch eine Verordnung wird mit 1. Jänner die Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz auf 85 Lohnklassen erweitert. Das bedeutet, daß das höchste Arbeitslosengeld nunmehr 320,80 Schilling pro Tag beträgt.

Erhöht werden auch die Einkommensgrenzen für die Befreiung von der Telefon-, Rundfunk-und Fernsehgrundgebühr. Sie betragen ab diesem Jahr 5056 Schilling in einem Ein-Personen-Haushalt, 7242 Schilling bei zwei Personen, und für jede weitere Person 539 Schilling.

Zur Kasse bittet dafür die Post bei Briefen ins Ausland. Die Eil-, Einschreib- und Rückscheingebühren werden von zehn auf fünfzehn Schilling erhöht.

Im Bereich der Finanzverwaltung gibt es Erleichterung im Formulardschungel. Statt fünf gibt es nur mehr ein Formular samt Erläuterungsblatt bei der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen.

Diese Kundenfreundlichkeit gegenüber dem Steuerzahler schlägt sich in einem zusätzlichen Service nieder. In allen größeren Finanzämtern wurden zur Jahreswende Auskunftsstellen für Lohnsteuerpflichtige eingerichtet. Weiters wurde der Geltungszeitraum für Lohnsteuerkarten auf fünf Jahre verlängert. Neuausstellungen sind daher erst wieder 1987 nötig.

Neu ist außerdem die Einführung einer Dauerlohnsteuerkarte für Pensionisten, die mehr als eine Pension beziehen.

Mit 1. Jänner 1985 wird das Bundesministerium für Verkehr umbenannt in Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, daß Ferdinand Lacina auch zuständig ist für Bereiche, die bisher die Sektion IV im Bundeskanzleramt wahrgenommen hat, beispielsweise die Verstaatlichte Industrie.

Eine Milliarde läßt es sich die Bundesregierung kosten, den Anschluß an die neuen Technologien nicht ganz zu verpassen. Mit Jahresbeginn läuft ein dreijähriges Förderungsprogramm an unter dem Titel „Technologieschwerpunkt Mikroelektronik und Informationsverarbeitung” um inländische Unternehmer einschließlich Niederlassungen ausländischer Firmen zu animieren, selbst in der Forschung, Entwicklung oder Produktion der neuen Technologien initiativ zu werden.

Wesentliche Neuerung gibt es auch im Verkehrsbereich. Ab

Mai 1985 ist für Benzinmotoren die jährliche Uberprüfung des technischen Zustandes und der Abgaswerte zwingend vorgeschrieben. Entsprechende Regelungen für Dieselmotoren, Lastkraftwagen und einspurige Fahrzeuge werden noch ausgearbeitet.

Apropos einspurige Fahrzeuge: Mit Beginn dieses Jahres läuft die zweijährige Ubergangsphase aus, um die Motorräder und Mopeds mit sogenannten „Katzenaugen” auszustatten. Die motorisierten Zweiräder müssen^etzt auf jeder Seite zwei gelbrote Rückstrahler montiert haben.

Weiters gibt es Strafsanktionen bei Nichtbeachtung der Sturzhelmpflicht. Motorrad- und Kleinmotorradfahrer müssen in Zukunft 100 Schilling bezahlen, wenn sie ohne Helm erwischt werden. Ab 1986 gilt das auch für Mopedfahrer.

Wer bisher mit Dieselmotor billiger tanken konnte, wird ebenfalls zur Kasse gebeten: Spindelöle und sonstige Treibstoffe für Dieselmotoren sind ebenfalls steuerpflichtig und sind nun auch Mineralölsteuerpflichtig. Teurer wird auch die Güterbeförderung mit der Bahn, und zwar durchschnittlich um fünf Prozent.

Änderungen gibt es auch in der Bildungspolitik. Im September 1985 tritt die umstrittene Neue Hauptschule in Kraft. Dazu kommt die Einführung der Informatik an den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) in Form einer verbindlichen Übung.

Ernst wird es auch bei den Zivildienern: Mit 1. Jänner tritt nun endgültig die Verordnung des Innenministeriums in Kraft, die einen verpflichtenden vierwöchigen Grundlehrgang vorsieht. Dabei sollen die Zivildiener mit den Grundprinzipien der österreichischen Verfassung und Politik sowie allen Einrichtungen für den Ernstfall vertraut gemacht werden.

Etwas Erfreuliches, wenn auch nur aus numerischer Sicht: Die Zinsertragssteuer wird von 7,5 auf 5 Prozent gesenkt. Und ab 1. Jänner werden auch die Kinderbeihilfen um 100 Schilling pro Kind angehoben.

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