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Weder Germanisierung - noch Irredenta

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Anläßlich der Zehnjahresfeier des Staatsvertrages veranstaltete der Volksrat der Kärntner Slowenen am 9. Mai 1965 im Konzerthaussaal zu Klagenfurt eine Österreich-Kundgebung und ersuchte den Bundeskanzler, die Festrede zu halten. Wegen der Erstmaligkeit einer mit einem Österreich-Bekenntnis motivierten slowenischen Großveranstaltung und weil bisher noch nie der Regierungschef an einer solchen Feier aktiv als Redner teilgenommen hatte, war dies für beide Teile ein Wagnis. Ich sagte damals, Kultur und Wirtschaft eines Landes, mit mehreren Sprach-und Volksgruppen, seien durch deren Zusammenleben nie ärmer, wohl aber stets reicher geworden. Dafür und für die Feststellung, daß zum positiven Ausgang der Volksabstimmung am 10. Oktober 19.20 zahlreiche Slowenen einen wesentlichen Beitrag geleistet und durch ihr Bekenntnis zur Einheit Kärntens sich bleibende Verdienste um unsere Heimat erworben hätten, erntete ich im Saal sofort große Zustimmung, außerhalb aber, in der Folgezeit, einigen Widerspruch.

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Anläßlich der Zehnjahresfeier des Staatsvertrages veranstaltete der Volksrat der Kärntner Slowenen am 9. Mai 1965 im Konzerthaussaal zu Klagenfurt eine Österreich-Kundgebung und ersuchte den Bundeskanzler, die Festrede zu halten. Wegen der Erstmaligkeit einer mit einem Österreich-Bekenntnis motivierten slowenischen Großveranstaltung und weil bisher noch nie der Regierungschef an einer solchen Feier aktiv als Redner teilgenommen hatte, war dies für beide Teile ein Wagnis. Ich sagte damals, Kultur und Wirtschaft eines Landes, mit mehreren Sprach-und Volksgruppen, seien durch deren Zusammenleben nie ärmer, wohl aber stets reicher geworden. Dafür und für die Feststellung, daß zum positiven Ausgang der Volksabstimmung am 10. Oktober 19.20 zahlreiche Slowenen einen wesentlichen Beitrag geleistet und durch ihr Bekenntnis zur Einheit Kärntens sich bleibende Verdienste um unsere Heimat erworben hätten, erntete ich im Saal sofort große Zustimmung, außerhalb aber, in der Folgezeit, einigen Widerspruch.

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Die Kärntner Slowenen und ihre Probleme nach dem Abwehrkampf, der Volksabstimmung und dem Friedensvertrag lernte ich schon Anfang der zwanziger Jahre im Klagenfurter Humanistischen Gymnasium, wo etwa ein Fünftel meiner Klassenkameraden Slowenen oder Kroaten waren, kennen. Wie mit den evangelischen Mitschülern war es auch mit den Slowenen. Zuerst standen wir uns wegen der Sprach- und Konfessions-verschiedenheit fremd und fast gehässig gegenüber, es kam zu Streitgesprächen. Langsam begannen wir uns aber zu verstehen, auf einmal gab es viel mehr Gemeinsames als Trennendes. Schließlich wurden lebenslange Freundschaften daraus, die über Gräben und Gräber der furchtbaren Kriegs- und Partisanenzeiten, über die Sprachverbots-, Ent-eignungs-, über die Vertreibungsund Ausrottungsaktionen hinweg, denen wechselseitig Vergeltungsmaßnahmen folgten, Bestand hatten.

Im Obergymnasium bot sich uns deutschsprachigen Schülern die Gelegenheit, Slowenisch als Freigegenstand zu lernen. Viel später erst kam mir zum Bewußtsein, daß der Weg zum Verstehen eines anderen Volkes am besten über die Sprache führt: „So viele Sprachen du sprichst, so oft bist du Mensch ...“

Ebenfalls um die Miitte der sechziger Jahre luden mich die burgenländischen Kroaten zu einem Tam-buricafest nach — wenn ich mich recht erinnere — Großwarasdorf ein, mit dem besonderen Wunsch, zur Eröffnung eine kurze Ansprache, wenn möglich auf Kroatisch, zu halten. Hier bot sich die Gelegenheit, den burgenländischen Kroaten einmal von Regierungsseite für ihren mir schon längst bekannten Österreich-Patriotismus zu danken, meiner Wertschätzung für die vorbildliche Pflege ihres Kulturgutes Ausdruck zu geben, sie zu weiterer intensiver Pflege ihrer Eigenart zu ermuntern und deren Förderung durch die Bundesregierung in vermehrtem Maße in Aussicht zu stellen. Die Kroaten ihrerseits waren zufrieden, als Österreicher gleichen Rechtes und Ranges geachtet zu sein, und brachten das in geradezu stürmischer Zustimmung zum Aussruck. Ähnliches begegnete mir bei gelegentlichem Zusammentreffen mit der kleinen ungarischen Volksgruppe im Südburgenland. Der bleibende Eindruck war: Österreich kann stolz sein auf seine Volksgruppen, es müßte aber auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit sie sich voll entfalten können und in ihrer Substanz gesichert seien.

Der graue Alltag am Ballhausplatz hatte in der Minderheitenpolitik ein anderes Gesicht. Der Text des Staatsvertrages, die von den Minderheiten vorgebrachten Wünsche und Memoranden verschwanden weder in den Achiven noch in den Schubladen, aber jede legislatorische Vorarbeit, jeder Anlauf zu einer allseits befriedigenden Lösung endete auf dem Stockgeleise: Wie .groß ist das fragliche Gebiet, welcher Maßstab ist anzuwenden? Nach Ansicht von Landes- und Bundesregierung, Landtag und Parlament konnte nur eine amtliche Minderheitenfeststellung Klarheit schaffen. Die 1959 ergangenen Minderheiten-, Schul- und Gerichtssprachengesetze behalfen sich mit dem Provisorium des Status quo und bestimmten, daß „die örtliche Festlegung der für die slowenische Minderheit im besonderen in Betracht kommenden Volks- und Hauptschulen“ sowie der „Gerichte, bei denen die slowenische Sprache zugelassen wird, auf Grundlage einer durch Bundesgesetz anzuordnenden allgemeinen Minderheitenfeststellung zu bestimmen“ sind.

Bundeskanzler Raab hat bei der Vierzig-Jahr-Feier der Kärntner Volksabstimmung am 10. Oktober 1960 sich feierlich zur Verpflichtung einer Mindenheitenfeststellung bekannt. Die Vertreter der Slowenen aber haben sich von allem Anfang an vehement gegen jede Minderheitenfeststellung gewandt. Aus rechtlichen und praktischen Gründen ist das nicht einzusehen, aus psychologischen Gründen aber zu verstehen. Die Nationalitätenstaaten sollten sich überhaupt mehr mit der psychologischen Situation ihrer ethnischen und sprachlichen Minderheiten befassen, denn diese scheinen immer in einem Zustand des Ringens um Sein oder Nichtsein zu schweben, wodurch einerseits Mißtrauen, Angst und Verzweiflung, anderseits über das Ziel schießende Vorstellungen und Wünsche genährt werden. Hier wäre ferner für eine politique du coeur zu plädieren. Die gerechteste und klügste Politik verliert auf diesem Boden an Glaubwürdigkeit, wenn nicht auch das Herz überzeugend mitspricht. Besonders die mehr gefühlsbetonten slawischen Völker sprechen auf eine solche Politik des Herzens an. Sie war ein Geheimnis des Erfolges des Bundeskanzlers und Außenministers Figl im „Umgang mit den Russen“.

Im Bundeskanzleramt habe ich mir in all den Jahren, zusammen mit Sektionschef Loebenstein, den Kopf zerbrochen, wie man im Konsens mit den Slowenen die noch ausständigen Verpflichtungen des Artikels 7 des Staatsvertrages (Kärntner Amtssprachengesetz und doppelsprachige topographische Aufschriften) erfüllen könnte. Da die Zustimmung der Slowenen zur Minderheitenfeststellung nicht zu erreichen war und eine Lösung gegen deren Willen mir weder ratsam noch gangbar erschien, suchte ich nach einem Weg, der eine Abgrenzung des fraglichen Gebiets ermöglichte, ohne daß Befragungen und subjektive Bekenntnisse notwendig'wurden. Die zähllosen Aussprachen und Verhandlungen mit der Kärntner Landesregierung, mit den Vertretern der politischen Parteien, mit den Vertretern der beiden slowenischen Organisationen scheiterten immer wieder an den erwähnten psychologischen Hemmungen oder, deutlicher gesagt, an dem beiderseits noch nicht überwundenen oder neu angeheizten Nationalismus. Das Trauma der Kärntner Slowenen heißt — radikal ausgedrückt — Germanisierung, das Trauma des Mehrheitsvolkes — wieder radikal ausgedrückt — Irredenta.

Dreiparteieneinigungen und Mehrheitsentscheidungen werden das Dilemma nicht lösen; es muß ein gemeinsamer Weg mit der Minderheit gefunden werden. Ist in Gesprächen und Verhandlungen deren Zustimmung zu einer Volkszählung mit dem Zweck einer Minderheitenermittlung auf Grund einer Sprachbefragung nicht zu erreichen, dann sollte man eben noch einmal überlegen, welcher der Alternativvorschläge — ich nenne sie kurz nach den Namen der Vorschlagenden: Stourzh, Skadegard, Waldstein, Inzko, Guttentorunner — am brauchbarsten für eine neue Diskussionsgrundlage wäre.

Nach wie vor bin ich der Auffassung, daß Ansatz- und Zielpunkt gemeinsamer neuer Anstrengungen bei • der Realisierung der Staatsvertragsverpflichtung zu suchen sind. Um des äußeren Ansehens und des inneren Friedens willen ist dieses Ziel immer neue Anläufe, aber auch echte Zugeständnisse auf beiden Seiten wert. Wenn ich 1971 schrieb, der Mehrheit gezieme Gerechtigkeit und Großmut, so verstand ich darunter nicht Gnadenerweise, sondern hohe sittliche Verpflichtung — magnanimitas ist der lateinische Ausdruck dafür. Der Minderheit aber geziemt zu ihrem berechtigten Lebenswillen Vertrauen, Vernunft und Realismus. Die Maxime für die Mehrheit muß dabei sein, die Minderheit in ihrer Substanz, sprachlichen und kulturellen Eigenart zu erhalten und zu fördern. Die Maxime für die Minderheit müßte lauten, die in ihrer Existenz und Gleichberechtigung nunmehr gesicherte eigene Volksgruppe in die österreichische Staatlichkeit so zu integrieren, daß für die Slowenen Kärnten eine echte Heimat und

Österreich ein geliebtes Vaterland wird, wie es bei den burgenländischen Kroaten und Ungarn längst der Fall ist. Daß die Voraussetzungen für diesen Weg weitgehend vorhanden sind, habe ich aus vielen Gesprächen mit den Vertretern der christlichen und der sozialistischen Kärntner Slowenen, mit slowenischen Studenten in Wien, in persönlichem Gespräch mit alten Freunden und Schulkameraden und am deutlichsten bei der denkwürdigen Staatsvertragsfeier am 9. Mai 1965 in Klagenfurt erfahren.

Professor Theodor Veiter, wohl der gründlichste Kenner und Verfechter des Minderheitenrechts, den wir heute in Österreich haben, faßte vor kurzem (Europäische Rundschau 75/1, S. 63 ff.) in prägnanter Weise die österreichische Nationalitätenpolitik der letzten hundert Jahre zusammen: die Habsburger-Monarchie, jedenfalls die österreichische Reichshälfte, war in vorbildlicher Weise bemüht,“'alten- Nationalitäten u 'vot-ler Entfaltung , zu 'verhelfen. „Die „habsburgische Nationalitätenpolitik findet heute weltweit Anerkennung.“ Dies könne von der Ersten Republik leider nicht gesagt werden, statt der Förderung griff weiterhin eine wenn auch oft verdeckte, indirekte Diskriminierung Platz. Am Beginn der Zweiten Republik schien sich im Geist der Wiedergutmachung ein Wandel zum Guten einzustellen. Die Schulsprachenverordnung von 1945, die Errichtung eines slowenischen Gymnasiums in Klagenfurt, der Artikel 7 des Staatsvertrages und in dessen Durchführung das Minder-heitenschul- und das Gerichtssprachengesetz von 1959, Mittel der Kulturförderung mögen als Beweis dienen. Das allzulange Hinausschieben der Amtssprachen- und Ortstafelregelung ließ auf slowenischer und kroatischer Seite manchen Geduldsfaden reißen. Der Weg führte vom abrupt beschlossenen Ortstafelgesetz zum Ortstafelsturm und zu der von den Slowenen leider nicht beschickten Ortstafelkommission, die nach zweijähriger Tätigkeit in einem Zwischenbericht eine Sprachzählung besonderer Art als eines der möglichen

Modelle einer Lösung zur Abgrenzung des zweisprachigen Gebietes vorschlägt, die wieder von den Slowenen abgelehnt wird. Auf diese eher düstere Bahn fielen aber auch einige Lichtblicke. Die ermutigenden Beschlüsse der Kärntner Diözesan-synode vom Herbst 1972 für „Das Zusammenleben der Deutschen und Slowenen in der Kirche Kärntens“ und die Grundsätze der Österreich-Synode vom Herbst 1973 über „Ethnische Minderheiten in Österreich“. Zuletzt haben die Bischöfe Köstner und Läszlö anläßlich der Fastenzeit 1975 einen neuerlichen Aufruf zur Versöhnung erlassen. Köstners Mahnung in Kärnten, man möge „über alle Verschiedenheiten hinweg menschlichen Kontakt finden“, trifft sich mit dem Wunsch Läszlös im Burgenland, es möge gelingen, alle offenen Fragen bezüglich der ethnischen Minderheiten — Kroaten und Ungarn — befriedigend zu lösen.

Die Kirche geht uns so mit gutem Beispiel voran. Was uns allen besonders not tut, ist die Bereitschaft zum Umdenken und zur Gesinnungsänderung — auf beiden Seiten. Der Konsens mit den Slowenen, es sei dies am Schluß noch einmal unterstrichen, ist die Voraussetzung jeder dauerhaften friedlichen Lösung. Der Verständigung muß das Verstehen vorausgehen. Alcide de Gasperi, ein entschiedener, aber maßvoller Vertreter der Rechte seines Volkes im alten Österreich, mahnt das Mehrheitsvolk: „Ein Volk gut regieren, heißt, es verstehen.“ Und noch 1956 schrieb er in sein Tagebuch: „Das Recht des anderen erkennen, es anstreben, als wäre es das eigene, es achten auch gegen uns selbst, den Egoismus überwindend: dies ist Gerechtigkeit.“

Noch eine persönliche Bemerkung. Zur Gerechtigkeit muß-als Korrektiv immer die. Liebe treten.-Gerechtigkeit ohne Liebe neigt zu Härte und Unmenschlichkeit. Liebe ohne Gerechtigkeitssinn verflüchtigt sich bald in gestalt- und zielloses Schwärmerturn. Dennoch scheint mir im Augenblick das Wichtigere die Liebe zu sein: „All euer Tun soll sich in Liebe vollziehen!“

Als Österreicher deutscher Abstammung, der seine Muttersprache und sein Vaterland über alles liebt, aber auch seit je von dem Zusammentreffen der drei großen europäischen Kulturkreise just in seiner Kärntner Heimat fasziniert ist, darf ich behaupten, daß es keine Belastung, wohl aber großen menschlichen Gewinn bringt, unsere anderssprachigen Mitbürger in ihrer Eigenart richtig gern zu haben: ihre Fehler (die nicht größer sind als unsere eigenen, nur anders) und ihre Vorzüge: ihren Österreich-Patriotismus, ihre Religiosität, ihre eminente Musikalität, ihre Bildungsfreundlich-keit, ihre Wirtschaftstüchtigkeit und ihr Zusammenhalten; alles in allem: ihren positiven Beitrag zum österreichischen Staats-, Wirtschafts- und Kulturleben.

„Hürde der Intoleranz“

Der Rat der Kärntner Slowenen zur Absicht der Minderheitsfeststellung durch die Bundesregierung

„Die Absicht der drei Parlamentsparteien, als Grundlage für die Neuregelung der zweisprachigen topographischen Aufschriften einen 25prozentigen Anteil von Minderheitsangehörigen zu nehmen, anstelle des 1972 praktizierten 20-Prozent-Satzes, erachtet der Rat der Kärntner Slowenen als eine weitere Einschränkung der Rechte der slowenischen Volksgruppe und als ein deutliches Zeichen dafür, daß die Bundesregierung bei dem als .förderndes Minderheitenrecht' bezeichneten Gesetzespaket offenbar nur eine weitere Einschränkung und Verminderung der Minderheitenrechte beabsichtigt.

Statt nach dem Wahlergebnis vom 5. Oktober sich stark genug zu fühlen, eine minderheitenfreundliche Politik zu betreiben, kann der Bundeskanzler offensichtlich auch nach dem Wahlsieg die Hürde der nationalen Intoleranz nicht nehmen. FUr das nächste Gespräch mit Justizminister Christian Broda über ein neues Gerichtssprachengesetz hat der Rat der Kärntner Slowenen einen eigenen Vorschlag ausgearbeitet, der nach Absprache mit dem Zentralverband slowenischer Organisationen dem Justizminister vorgelegt werden wird.“

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