7068263-1992_13_05.jpg
Digital In Arbeit

Wehrpflicht ist notwendig

19451960198020002020

Zum FURCHE-Dossier „Milizheer oder Berufsheer?" meldet sich die Landesverteidigungsakademie zu Wort: Diese Alternative sei falsch, heißt es im folgenden Artikel, der Begriffsklarheit schaffen und einen Beitrag zur Frage leisten will, welches Heer Österreich brauche. Die FURCHE stellt - wie schon im Dossier 7/1992 - den Problemkreis zur Diskussion.

19451960198020002020

Zum FURCHE-Dossier „Milizheer oder Berufsheer?" meldet sich die Landesverteidigungsakademie zu Wort: Diese Alternative sei falsch, heißt es im folgenden Artikel, der Begriffsklarheit schaffen und einen Beitrag zur Frage leisten will, welches Heer Österreich brauche. Die FURCHE stellt - wie schon im Dossier 7/1992 - den Problemkreis zur Diskussion.

Werbung
Werbung
Werbung

Die Begriffe „Berufsheer", „Freiwilligenstreitkräfte" und „Milizheer" wurden im FURCHE-Dossier vom 13. Februar 1992 regelmäßig verwendet, ohne daß die Autoren auf die Bedeutung dieser Begriffe und ihren logischen Zusammenhang mit anderen Begriffen, die gar nicht erwähnt wurden, einzugehen. Auf diese Weise kann bei den Lesern nur Verwirrung entstehen.

Der Begriff „Freiwilligenstreitkräfte" ist eine von drei Möglichkeiten der Bildung und Erhaltung der Personalstände von Streitkräften. Die Alternativen hiezu werden als „Selektive Wehrpflicht" und als „Allgemeine Wehrpflicht" bezeichnet.

Das bestimmende Kriterium von „Freiwilligenstreitkräften" ist, daß alle Soldaten diesen freiwillig angehören. Dieses System hat den Vorteil, daß der Staat es sich erspart, von seinen Bürgern die Erfüllung der Wehrpflicht zu verlangen.

Mit dem Konskriptionssystem kommt man zu der zweiten Möglichkeit, der selektiven Wehrpflicht. Selektive Wehrpflicht bedeutet, daß die Bürger des Staates zum Wehrdienst verpflichtet sind, der Staat aber nicht alle, sondern nur jene, die er tatsächlich benötigt, heranzieht. Das gravierende Problem der selektiven Wehrpflicht ist die damit verbundene Ungerechtigkeit. Dieses System kommt daher für Österreich nicht in Frage.

Allgemeine Wehrpflicht bedeutet, daß alle männlichen Staatsbürger zum Wehrdienst verpflichtet sind. Mit diesem System lassen sich größere Streitkräfte als mit einem Freiwilligensystem bilden. Die allgemeine Wehrpflicht ist daher traditionellerweise das Wehrsystem kleiner Staaten, die keine andere Möglichkeit haben, die für ihre Selbstbehauptung benötigte Anzahl von Soldaten aufzubringen.

Eine andere Gruppe von Begriffen bilden die Worte,.Präsenzheer", „Kaderrahmenheer" und „Milizheer". Jeder dieser drei Begriffe ist sowohl mit dem System von Freiwilligenstreitkräften als auch mit dem der allgemeinen Wehrpflicht kombinierbar.

Ein Präsenzheer, welches nur aus Freiwilligen besteht, ist ein Berufsheer. Es umfaßt somit eine bestimmte Anzahl von Berufssoldaten, deren Verpflichtungsdauer verschieden lang sein kann.

Ein Präsenzheer auf der Basis der allgemeinen Wehrpflicht besteht aus Berufssoldaten und ausgebildeten Wehrpflichtigen. Daneben gibt es in Ausbildung stehende Wehrpflichtige, die nach Abschluß ihrer Grundausbildung in die präsenten Verbände eingegliedert werden.

Ein Präsenzheer weist folgende Eigenschaften auf: □ Wenn das Präsenzheer kein Beruf s-heer sein soll, so ist eine Mindest-Wehrdienstzeit von zwölf Monaten erforderlich. Der Soldat wird dabei sechs Monate einer Grundausbildung unterzogen und ist danach sechs Monate präsent. Senkt man die Wehrdienstzeit unter zwölf Monate, so treten in der Präsenz Lücken auf.

□ Der Umfang des Präsenzheeres ist auf die Anzahl der jeweils verfügbaren Berufssoldaten und der verfügbaren ausgebildeten Wehrpflichtigen begrenzt. Eine Auffüllung mit Milizsoldaten ist nicht vorgesehen.

□ Präsente Verbände können ohne Mobilmachung für alle Aufgaben, auch Kampfaufgaben eingesetzt werden. Die Kommandanten und die Soldaten kennen und vertrauen einander.

Bei einem Kaderrahmenheer bestehen die Verbände im Frieden nur aus einem Rahmen präsenter Soldaten, welche die für das Funktionieren des Verbandes entscheidenden Schlüsselfunktionen besetzen. Im Einsatz kommen durch Mobilmachung Milizsoldaten hinzu. Auch dieses Modell gibt es sowohl im Rahmen von Wehrpflichtigen- als auch im Rahmen von Freiwilligenheeren.

Der Begriff Milizheer bedeutet, daß im Frieden keine Verbände der Einsatzorganisation bestehen. Die Verbände bestehen zur Gänze, von einigen Ausnahmen abgesehen, aus Milizsoldaten. Diese können sowohl Wehrpflichtige als auch bestens bezahlte Profi-Milizsoldaten, wie die amerikanischen Nationalgardisten, sein. Mit dem Milizsystem lassen sich höhere Personalstände als mit einem Präsenz- oder Kaderrahmensystem erzielen. Es liegt auf der Hand, daß Milizverbände ohne Mobilmachung nicht einsatzbereit sind.

Bei den Begriffen Präsenzheer, Kaderrahmenheer und Milizheerhandelt es sich um idealtypische Modelle, die in der Realität nicht vorkommen.

Österreich ist heute mit zwei wesentlichen Bedrohungsherden konfrontiert. Einerseits grenzt es an den Osten Europas, wo nach dem Zusammenbruch des Kommunismus ein Gärungsprozeß in Gang gesetzt wurde, dessen Dauer, Ablauf und Endergebnis nicht absehbar sind. Andererseits wird an der Südflanke Europas der heraufziehende Nord-Süd-Kon-flikt erkennbar.

Für Bedrohungen geringerer Intensität - unkontrollierter Menschenstrom über die nun offenen ostwärti-gen Grenzen, Möglichkeit des Imports von Terrorismus - benötigt das Bundesheer rund 10.000 präsente Soldaten. Das Bundesheer benötigt zur Aufgabenerfüllung eine präsente Luftverteidigung, bestehend aus dem System Goldhaube, dem System Draken oder Nachfolger und noch zu beschaffenden Fliegerabwehrsystemen.

Zu einem seriösen Sicherheitsbeitrag Österreichs würde man ein Berufsheer von mindestens 50.000 Mann benötigen. Alle bisherigen Erfahrungen mit Kadern und Zeitsoldaten zeigen, genauso wie Umfragen, daß ein größeres Freiwilligenheer als 20.000 Mann nicht aufbringbar ist. Dazu käme, daß hiezu das Heeresbudget mindestens verdoppelt werden müßte.

Die höchste Stufe der Bedrohung erfordert aber eine grenznahe Verteidigungsoperation, für die mehrere kampfkräftige Großverbände mit zahlreichen Unterstützungs- und Versorgungsverbänden in einer Größenordnung von über 100.000 Mann benötigt werden. Ein Freiwilligenheer, dessen Größe auch von den radikalsten Befürwortern auf maximal 50.000 Mann veranschlagt wird, scheidet aus, weil es keine Verteidigungsoperation führen kann. Am System der allgemeinen Wehrpflicht muß festgehalten werden.

Die erforderliche Stärke von über 100.000 Soldaten kann nur durch eine Mischung von Kaderrahmenverbänden und Milizverbänden erreicht werden. Schließlichbenötigt das Bundesheer in Zukunft auch vermehrt moderne Waffen, vor allem für die Luftverteidigung.

Ein solches, diesen Anforderungen entsprechendes Bundesheer wird durch die eingeleitete Heeresreform geschaffen. Die Heeresreform 1992 ist somit ein in monatelanger solider Planungsarbeit ausgearbeiteter Schritt in Richtung auf ein den zukünftigen Anforderungen entsprechendes Bundesheer. Ein Erfolg der Reform kann nur dann gegeben sein, wenn die Rahmenbedingungen bezüglich Wehrdienstzeit und finanzieller Mittel erhalten bleiben. Jede Verkürzung der Wehrdienstzeit oder Kürzung der finanziellen Mittel wird die vorliegende Planung undurchführbar machen.

Der Autor, Major des Generalstabs, ist Mitglied des Institutes für Strategische Grundlagenforschung.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung