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Weniger Steuern, aber mehr Gebühren

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Für Anfang nächsten Jahres verspricht der Staat den Österreichern weniger Steuerbelastung. Doch es sieht so aus, als ob höhere Beiträge und Gebühren die Steuersenkung sehr beeinträchtigen werden.

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Für Anfang nächsten Jahres verspricht der Staat den Österreichern weniger Steuerbelastung. Doch es sieht so aus, als ob höhere Beiträge und Gebühren die Steuersenkung sehr beeinträchtigen werden.

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In diesen Tagen geht der Entwurf der Steuerreform nach monatelangen Vorberatungen in die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung. Zugleich will aber der Sozialminister höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, der Krankenkassenbeitrag der ASVG-Pensionisten wurde schon Anfang Juli heraufgesetzt und viele Gemeinden sind dabei, ihre Gebühren zu erhöhen.

Durch die Besteuerung entzieht der öffentliche Sektor den Betrieben und den privaten Haushalten Geldmittel, die er zur Befriedung von Gemeinschaftsbedürfnissen verwendet, auch für Einkommenshilfen an Private und zur Förderung der Wirtschaft. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben machen nicht weniger als 43 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aus, nämlich mehr als 900 Milliarden Schilling. Sie sind in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent gestiegen, stärker als das BIP.

Löwenanteil für den Bund

Den Löwenanteil dieser Steuern, rund zwei Drittel, nimmt sich seit jeher der Bund, weit mehr als ein Viertel fließt in die Sozialversicherungen. Alle anderen Körperschaften - die Bundesländer, die Kammern, die Fonds - müssen sich vergleichsweise mit Brosamen begnügen. Selbst die Gemeinden kommen nur auf bescheidene 3,5 Prozent des Gesamtertrages an Steuern. Doch davon könnten die Gemeinden ihre zahlreichen Aufgaben nicht finanzieren. Deshalb heben sie in steigendem Maße auch Gebühren ein. Diese machten 1991 insgesamt fast 12,7 Milliarden Schilling aus und dürften heuer schätzungsweise 15 Milliarden einbringen.

Bei dieser Vielzahl unterschiedlicher Abgaben kann der Durchschnittsbürger leicht den Überblick verlieren. Findet er sich schon im Dschungel direkter und indirekter Steuern kaum zurecht, wie soll er sich dann noch auskennen, wenn er Beiträge zu den verschiedenen Formen der Sozialversicherung und zu den Fonds (zum Beispiel Familienlastenaus-gleichsfonds) und sogar zur Kunstförderung zu bezahlen hat und schließlich noch allerlei Gebühren entrichten muß?

Erstaunlich zurückhaltend

□ Steuern zahlt man in einen großen Topf. Sie werden zur Finanzierung öffentlicher Leistungen benötigt, der Steuerzahler hat daraus keinen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung (wenn man die noch zweckgebundenen Steuern einmal außer acht läßt).

□ Beiträge zur Sozialversicherung hingegen sind grundsätzlich mit einer möglichen Gegenleistung verbunden; man kann davon Nutzen haben, zum Beispiel wenn man krank oder arbeitslos geworden ist.

□ Bei Gebühren schließlich ist ein Anspruch auf eine Gegenleistung ziemlich klar: Man bezahlt sie wie einen Preis für die Anmeldung eines Autos oder für das Parken in Kurzparkzonen, für einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Paß, für die Müllabfuhr, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei Wechsel- oder Kreditgebühren tut der Staat freilich nichts dazu; er hebt einfach eine Steuer ein, die er Gebühr nennt.

Im internationalen Vergleich sind wir bei den Gebühren bisher erstaunlich zurückhaltend, wie der Budgetexperte des Wirtschaftsforschüngs-institutes, Gerhard Lehner, erläutert. Bezogen auf das Brutto-Inlandspro-dukt seien die Gebühren etwa in

Deutschland ungefähr dreimal so hoch. Aber gerade jetzt schicken sich die österreichischen Gemeinden an, ihre Gebühren zum Teil beträchtlich zu erhöhen. Da und dort werden die Wasserbezugsgebühren hinaufgesetzt, in Niederösterreich wird die Müllabfuhr im Zuge der vorgeschriebenen Mülltrennung und unter Hinweise auf gestiegene Deponiekosten teurer.

Unzumutbare Belastungen

Diese Tendenz wird weiter anhalten und sicher ab dem kommenden Jahr sehr spürbar werden. Die Gemeinden können sich dabei auf den heuer wirksam gewordenen Finanzausgleich berufen. Früher durften derartige Gebühren nämlich nur in dem Maße eingehoben werden, als sie zur Kostendeckung der jeweiligen kommunalen Leistung notwendig waren. Aufgrund des jetzigen Finanzausgleiches dürfen die Gemeinden dazu bis zu 100 Prozent aufschlagen.

Freilich ist diese Möglichkeit sehr theoretisch, denn daraus könnten Belastungen entstehen, die für die meisten Haushalten unzumutbar und deshalb nicht denkbar sind.

Robert Hink, Generalsekretär des österreichischen Gemeindebundes, verweist darauf, daß solche Zuschläge vielleicht in Ballungsräumen durchsetzbar wären, weil dort wegen enger Besiedlung die Kosten je Haushalt noch in tragbaren Grenzen bleiben, nicht aber in ländlichen Gebieten, wo oft sehr lange Strecken für die Wasserversorgung einzelner Gehöfte oder für die Müllabfuhr von dort anfallen. In solchen Gemeinden die Gebühren auf das Doppelte der entsprechenden Kosten anzuheben, wäre einfach eine Illusion. Schon jetzt liege man dort höchsten bei 60 Prozent Kostendek-kung, oft aber noch darunter, sogar bis nur 20 Prozent.

Gemeinden unter Druck

Doch die kommende Steuerreform wird die finanzielle Situation der Gemeinden und auch der Bundesländer noch schwieriger werden. Geplant ist ja die Abschaffung der Gewerbesteuer, die den österreichischen Gemeinden 1991 (neuere Angaben liegen leider noch nicht vor) insgesamt 8,35 Milliarden Schilling eintrug. Dafür soll die Lohnsummensteuer (1991: fast zehn Milliarden) von zwei auf drei Prozent angehoben werden, was aber den Entfall der Gewerbesteuer nicht wettmachen kann. Gemeinden mit vielen Betrieben müssen sogar mit Mindereinnahmen bis zu 40 Prozent rechnen.

Diese Steueränderung trifft die einzelnen Regionen je nach ihrer wirtschaftlichen Struktur sehr unterschiedlich. Denn in Bundesländern mit vielen gewinnträchtigen Betrieben (nun einmal abgesehen von der derzeitigen Krise) war üblicherweise der Gewerbesteuerertrag hoch. Das könnte für die westlichen Bundesländer erhebliche Einbußen bedeuten, zumal wenn moderne Betriebe nicht sehr viele Mitarbeiter beschäftigen, eine höhere Lohnsummensteuer also nur wenig ins Gewicht fallen würde.

Besser wäre diese steuerliche Umschichtung für Länder wie Kärnten oder das Burgenland, wo Fabriken mit vielen Arbeitern, aber geringen Gewinnen eine Besserung der Gemeindefinanzen erwarten ließen -freilich nur in der Theorie, denn wenn dort die Betriebe das nicht aushalten, sieht die Zukunft noch düsterer aus als bisher. In Niederösterreich, meint Rudolf Höbart, der Leiter der Finanzabteilung des Landes, könnten sich die Dinge, so gesehen, etwa die Waage halten.

Düstere Zukunft

Doch damit ist es noch nicht getan. Wenn die Lohn- und Einkommensteuer, wie geplant, gesenkt werden wird, dann wirkt sich das ebenfalls auf die Länder und Gemeinden aus; die davon im Rahmen des Finanzausgleiches auch Ertragsanteile bekommen. Das würde für Niederösterreich, so Hofrat Höbart, Mindereinnahmen von rund 500 Millionen Schilling bedeuten. Schon aus diesem Grunde muß also über den Finanzausgleich, ein halbes Jahr nach dem Beginn seiner Wirksamkeit, neu verhandelt werden.

Zwei erste Gesprächsrunden der Experten haben in den vergangenen zwei Wochen stattgefunden, Verhandlungen auf politischer Ebene sind im September zu erwarten. Man will jedenfalls, sobald die Steuerreform feststeht, auch über den geänderten Finanzausgleich Klarheit haben.

Erst dann wird man ermessen können, wie weit die Erleichterungen bei den Steuern durch höhere Beiträge und Gebühren (sowie durch eventuelle Kürzung bisheriger Steuerbegünstigungen) aufgewogen werden sollen.

Klar scheint jedoch zu sein, daß die Finanzierung des öffentlichen Sektors sich in Zukunft immer stärker zu den Gebühren hin verschieben wird. Der Autor ist freier Journalist.

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