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Wer ist wer in der Ausländerdiskussion?

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Fremde sind alle, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Einwanderer also Migrantinnen und Migranten, sind Menschen, die ihre Heimat verlassen, um anderswo eine neue Existenz aufzubauen. Der Entschluß, in die Fremde zu ziehen, fällt den meisten schwer und kann viele Gründe haben: politische, soziale, wirtschaftliche.

Asylbewerber sind Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben und auf eine Entscheidung der Behörden warten müssen. Das neue Asylgesetz kennt viele Ablehnungsgründe.

Flüchtlinge sind nach der Genfer Konvention Menschen, die „wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen

Gruppe oder aufgrund politischer Überzeugung” glaubhaft machen.

Diese Definition ist unzureichend, weil Krieg, Bürgerkrieg oder Umweltkatastrophen nicht als Fluchtgründe gelten.

Nur ein „anetkannter Flüchtling” ist arbeits- und sozialrechtlich gleichgestellt.

De-facto-Flüchtlinge sind Personen, die zwar gesetzlich nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, deren Abschiebung aber recht-lichoder tatsächlich unmöglich oder unzumutbar ist (zum Beispiel Bürgerkrieg, allgemeine Gewaltsituation).

Gastarbeiter in vielerlei Berufssparten (vom Bauarbeiter bis zum Wissenschaftler) und allen Gesellschaftsschichten. Sie haben in Österreich keine politischen Rechte, daher auch kein Wahlrecht).

Aus dem KAÖ-Faltblatt „10 Gegen-Sätze”

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