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Wie funktioniert der EG-Agrarmarkt?

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Die Europäische Gemeinschaft hat die Preise für ihre Agrarprodukte bis auf einen kleinen Rest durch Marktordnungen reglementiert.

Eine komplette Darstellung ist aufgrund der Fülle nicht möglich, aber wesentliches Element ist jenes Preisniveau, das laut EWG-Vertrag „den Landwirten eine angemessene Lebenshaltung und der Bevölkerung eine gesicherte Versorgung“ optimal gewährleisten soll.

Dieses Preisniveau wurde durch sogenannte Richtpreise gekennzeichnet, die der EG-Ministerrat jährlich unter großem (politischen) Tauziehen festsetzt.

Wenn das Angebot größer ist als die Nachfrage, sinkt der Marktpreis unter den Richtpreis, aber nur bis zum Interventionspreis (Stützpreis). Das ist der garantierte Mindestpreis für die Erzeuger, zu dem die Produkte angekauft werden. Die anfallenden Lagerkosten trägt die Gemeinschaft.

Da die Weltmarktpreise aber niedriger sind (USA, Kanada und andere produzieren billiger), werden mögliche Uber-schwemmungen (Importgetreide zum Beispiel) durch einen fixierten Schwellenpreis verhindert. Dieser entspricht letztlich wieder dem Richtpreis. Die Differenz zwischen Einfuhr- und Schwellenpreis heißt Abschöpfung. (Diese Art „Einfuhraufschlag“ geht in die EG-Kasse.)

Das Gegenstück zur Abschöpfung ist die Erstattung. Das ist die Differenz zwischen Marktpreis (einschließlich Transport zur EG-Grenze) und dem möglichen, erzielten Verkaufspreis „draußen“. Die Differenz wird dem Exporteur (Erzeuger) aus EG-Mitteln erstattet.

Dieses System wurde eingeführt für Getreide, Zucker, Milch, Rind- und Schaffleisch, Tafelwein, bestimmte Obst-und Gemüsesorten. Die Maßnahmen betreffen rund 70 Prozent der Erzeugung. Andere Produkte wie Eier, Geflügel, Blumen haben keine Binnenstützung, sondern nur einen Außenschutz (Abschöpfungen und/oder Zölle). Zusätzlich gibt es für Hartweizen oder Olivenöl „Ergänzungsbeihilfen“; für Hanf oder Hopfen „Pauschalbeihilfen“.

• Ursprünglich sollten diese Richtpreise — die auf Einschätzungen der Betriebs- und Arbeitskosten beruhen (sollten) — erheblich niedriger festgesetzt werden als dies dann geschehen ist. Die deutschen Bauern legten sich nämlich quer, erreichten eine Verzögerung und hielten inzwischen ihre hohen Preise mit Hilfe der eigenen Marktordnungspolitik aufrecht. Sie waren es auch, die letztlich den ersten, relativ hohen Getreiderichtpreis durchsetzten. Für die anderen Produzenten war das der Startschuß für die Mehrproduktion.

Das Ergebnis: eine nachfragewidrige Uberschußproduktion mit gigantischen Aufwendungen, sodaß das heutige System weder etwas mit Markt noch mit Ordnung zu tun hat.

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