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Wie souverän ist die RSFR?

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Litauen bezeichnet sich als souverän, ebenso die russi-. sehe autonome Sowjetrepublik oder Slowenien. Was heißt Souveränität? Ist sie g leichbedeutend mit Unabhängigkeit?

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Litauen bezeichnet sich als souverän, ebenso die russi-. sehe autonome Sowjetrepublik oder Slowenien. Was heißt Souveränität? Ist sie g leichbedeutend mit Unabhängigkeit?

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Mit der Erklärung der russischen autonomen Sowjetrepublik (RSFR) zu einem souveränen Staat, dem größten in der Union der Sowjetrepubliken - die nicht mehr länger die Bezeichnung „sozialistische" tragen sollen - ist die Frage nach dem völkerrechtlichen Inhalt der Souveränität in den Vordergrund gerückt. Daß die baltischen Repu-

bliken, die Moldawische und noch einige andere Unionsrepubliken sich ebenfalls als souverän bezeichnen, gibt dem Ganzen noch einen zusätzlichen rechtstheoretischen Anstrich. Ist die RSFR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik), wie dies von Boris Jelzin durchgezogen wurde, wirklich eine souveräne Republik?

Nach der neuen Verfassung von 1977 haben alle Unionsrepubliken -das sind jene, die die Sowjetunion bilden - das Recht darauf, aus der Union auszutreten, also unabhängig zu werden. Im Falle der, baltischen Staaten, jedenfalls Litauens, hat man gesehen, daß die Sowjetunion, praktisch vertreten durch den mit allen Kompetenzen ausgestatieten Präsidenten Michail Gorbatschow, keineswegs daran denkt, autonomen Unionsrepubliken Souvei:änität zuzugestehen. Qabei wäre im Falle der kaukasischen wie der baltischen Unionsrepublikeh die

wirkliche Unabhängigkeit gerade- zu eine völkerrechtliche Selbstver- ständlichkeit, denn alle diese Unionsrepubliken sind nur durch militärische Machtausübung (Ein- marsch) entstanden, also wie etwa österreich 938 völkerrechtswidrig dem Deutschen Reich einverleibt wurde und seine Souveränität erst durch den Staatsvertrag 1955 wie- dergewann.

Nun nennensichaberalleUnions- republiken in ihren Verfassungen unabhängige Staaten. Nicht gilt dies von den sogenannten autono- men Republiken innerhalb der Unionsrepubliken, die von der be- treffenden Unionsrepublik, in der sie existieren in vieler Hinsicht abhängig sind, während die „auto- nomen Gebiete" (oblasti) wie zum Beispiel die Karpato-Ukraine, die Unionsrepublik Ukraine gehört und nur eine sehr beschränkte Autonomie hat, nicht unabhängig sind. Relativ unabhängig sind der- zeit nur zwei Unionsrepubliken, und Weißrußland.

Wenn Souveränität mit Unab- hängigkeit identisch wäre, manche Gliedstaaten in Bun- desstaaten zwar unabhängig, aber keineswegs souverän. Natürlich streben Gli(i?dstaaten, die eine rela- tive Unabhängigkeit in einem Bundesstaat haben, auch Souverä- nität an, zum Beispiel Kroatien, Puerto Rico, die baltischen Staa- ten, Tibet und so weiter, in Wirk- lichkeit sind sie abe???? ..Weit.von Souveränität entfernt. Souveräni-

tät bedeutet nicht nur politische und im weitestenSinnevölkerrechtständlichkeit, licheUnabhängigkeit,sondernauch das Recht(unddieMacht), über das eigene Schicksal frei zu entschei-. den, was in der englischen Völkerösterreich1 rechtslehre mit „freely" bezeichnet wird.

Daß die Sowjetunion als solche souverän ist, darüber besteht kein Zweifel, aber schon die Ukraine und Weißrußland sind nur berepubliken schränkt souverän. Die volle Souunabhängige veränität umfaßt auch das Recht, daseigenepolitischeSchicksal ganz in dieHandzu nehmen.Insoweit ist · nicht einmal Österreich voll souvetreffenden rän, denn es ist durch immerwähsie rende Neutralität in seiner Hand- · lungsfreiheit beschränkt, es darf zum Beispiel keinen Angriffskrieg führen und sich an keinen Militärzur bündnissen beteiligen.

Es gibt also Abstufungen bei der Souveränität. Auch Kleinststaaten können voll souverän sein, zum Beispiel ist Liechtenstein voll souUkraine verä????, und das ergibt sich auch aus seiner Mischverfassung. Es muß aber bedacht werden, daß die Unwohl fähigkeit, die Souveränität mit Waffengewalt erfolgreich· zu verkeineswegs teidigen,bereitsgewisseEinschränstreben kungen mit sich bringt.

Liechtenstein hat keine Arniee, die eine solche Verteidigung ernität möglichen würde, weshalb schweiPuerto zerische Völkerrechtler schon 'die Meinung v. ertreten. haben, da???? Lici:htenstein, nur ha????b-sou\teran sei: Da es aber zμm Beispiel der

KSZE angehört und dort sehr er- folgreich auftrat, wi!"d man an seiner Souveränität nicht zweifeln können. Denn beispielsweise Mo- naco wurde zur KSZE nicht zuge- lassen???? da es nicht voll souveränsei = (wegen seiner Unterordnung unter den Präsidenten der französischen Republik und den Bischof von Urgel). Maßgebend ist wohl, ob ein Staat jederzeit- berechtigt ist, aus bestehenden Bündnissen . wieder auszutreten(EG,EFTA,ASEAN ... ). Das wird bei den Unionsrepubliken der Sowjetunion nichtder Fall sein.

Mit Autonomie darf man Souveränität nicht verwechseln. Weder Grönland noch die Aalandinseln, noch PuertoRico oder Südtirol sind souverän, auch wenn sie internationale Verträge abzuschließen berechtigt sind.

Die baltischen Sowjetrepubliken streben volle Souveränität an. Aber gerade das wird ihnen. von der Sowjetunion vorenthalten, und di!! RSF(S)R kann wohl unabhängig sein, nicht aber souverän. Maßgebend wird aber immer sein, was die Staatengemeinschaft konkret für eine Stellungnahme bezieht.

Der Souver.äne Malteser-Ritter- · orden (Sovrano Ordine Militare di Malta) ist, obwohl er kein Hoheitsgebiet hat, souverän. Die Insel Malta ist ein demokratischer Staat und heute voll souverän. Der Orrlen ist nur für den Bereich jener Staaten souverän, die ihm die Souveränität auch zuerkannt haben (wie zum Beispiel Österreich), auch mit dem Recht, diplomatische Vertretungen zu unterhalten, für die übrige Staatenwelt aber nicht. Biafra wurde so gut wie von keinem Staat anerkannt und war nicht souvetän. Die heutige Türkische Republik'Nord- · zypern ist zwar ein Staat, aber, da nurvon derTürkei an:erkannt,nicht s'ouverän.

. Die Auflösung der Sowjetunion kann zwar zur Unabhängigkeit einzelner qnionsrepublik????????�ühp�!l, L abeO!ut.S9uyerän!tätJst.:;,nqtb ·eifr ' wei????er "'�???? „

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