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Wird die Pension wirklich zum Ruhegenuß?

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In Österreich bietet die gesetzliche Pensionsversicherung eine gute Grundversorgung.Ihre Leistungskraft ist aber kaum mehr steigerbar, im Gegenteil:

• Weniger Aktive werden in Zukunft mehr Pensionen finanzieren müssen;

• Die Pensionsdauer (Lebenserwartung) nimmt zu und damit entsteht ein wachsender Finanzierungsbedarf;

• Immer mehr Aktivgehälter werden dieHöchstbemessungsgrundlage übersteigen und bleiben damit unterversichert;

• Aufgrund der hohen Abgabenlast auf Löhne und Gehälter ist kein zusätzlicher Finanzierungsspielraum vorhanden.

Bei realistischer Einschätzung bleibt zu erwarten, daß die Differenz zwischen Aktiv- und Ruhegehalt immer größer wird. Vor allem jene Personen, deren Aktivbezüge über der Höchst-bemessungsgrundlage der gesetzlichen Pensionsversicherung liegen, müssen beim Übertritt in den Ruhestand bzw. bei Berufsunfähigkeit wesentliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Die staatliche Pensionsvorsorge wird zwar auch auf Dauer in der Lage sein, die Basisbedürfnisse zu sichern, die Wahrung des Lebensstandards kann sie aber nicht gewährleisten.

In Anerkennung dieser Entwicklung hat der österreichische Gesetzgeber dem steigenden Stellenwert der betrieblichen Altersvorsorge in Form von zwei Gesetzen 1990 Rechnung getragen:

• Betriebspensionsgesetz (BPG)

• Pensionskassengesetz (PKG)

Die Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer kennzeichnet die Basis für zahlreiche betriebliche Vorsorgevarianten.

Eine Analyse der in österreichischen Unternehmen angesiedelten Vorsorgemodelle zeigt auf, daß der Großteil der zugesagten Firmenpensionen nicht aus Pensionskassenvarianten kommt. Vielmehr wird klar, daß Unternehmer sehr wohl selbst entscheiden wollen, welche Dienstnehmer ihres Betriebes in den Genuß einer späteren Firmenzusatzpension kommen sollen. Diesem Umstand trägt die Möglichkeit einer individuell gestalteten Einzelpensionszusage - für ganz bestimmte Dienstnehmer- Rechnung. Eine Betriebsvereinbarung ist nicht vonnöten. Damit liegen die Ursachen auf der Hand.

Einerseits verstehen sich Pensionszusagen als motivatives Mittel zur Belohnung überdurchschnittlicher

Leistungen, zur Bindung an das Unternehmen, eventuell auch, um einen wertvollen Mitarbeiter am Markt für das eigene Unternehmen gewinnen zu können. Die Gewährung einer Pen-sionszusage ist also von bestimmten Faktoren abhängig. Damit soll sie sich nicht unbedingt pauschal über die gesamte Belegschaft erstrecken. Ein durchaus legitimer Blickwinkel eines Unternehmers, stellen doch solche Firmenpensionen irgendwann auch Belastungen der Liquidität dar. Je nach Formulierung der Pensionszusage ist die tatsächlich erwachsende Belastung fürdas Unternehmen oftmals nicht exakt kalkulierbar. Die Pensionszusage stellt, einmal gegeben (schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich) eine unausweichliche Verpflichtung dar. Sie ist ein Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer. Die größten Vorteile für den Unternehmer liegen sicherlich dort, wo er selbst Dienstnehmereigenschaft besitzt und sich quasi selbst eine derartige Zusage erteilt. Dies ist zum Beispiel bei Geschäftsführern einer GmbH der Fall, die auch Geschäftsanteile halten.

Für Unternehmen stellen jedoch derartige Pensionszusagen auch ein Risiko dar. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet, für etwa ein Drittel des zu erwartenden Bedarfs durch Wertpapierdeckung vorzusorgen. Um zum Stichtag wirklich das Kapital im Gesamtausmaß bereit zu haben, bietet sich zur Sicherung der restlichen zwei Drittel eine Pensionsrückdeckungsversi-cherung an. Diese gewährleistet dem Unternehmen die optimale Verbindung von Risikoübertragung auf die Versicherungsgesellschaft und steuerlicher Entlastung.

Drei weitere Gebiete der betreffenden Vorsorge stellen die Zukunftssicherung für Arbeitnehmer gem. 3/15 ESTG die Abfertigungsvorsorge sowie die Teilhabervorsorge dar. Das Spezialistenteam der Wiener Allianz Leben ist gerne bereit, Ihnen die Vorteile dieserVorsorgemodelle sowie die Auswirkung auf Steuer bzw. Liquiditätsbelastung an Ort und Stelle zu präsentieren und ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erarbeiten.

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