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Woblererworben
Die aktuelle Pensi-ons„reform" wird von der Regierung u. a. mit dem Hinweis verteidigt, daß davon nur zukünftige Pensionen betroffen sind, daß aber in „wohlerworbene" Rechte nicht eingegriffen wird.
Der Verzicht auf Änderung bestehender Verträge entspricht zweifellos unserem rechtsstaatlichen Denken und scheint sich zunächst wohltuend von zurückwirkenden Novellierungen anderer Gesetze (z.B. Mietengesetz) zu unterscheiden. Bei näherer Betrachtung verliert dieses Verkaufsargument freilich an Glanz.
Da wäre zunächst einmal die Frage zu stellen, wo die „wohlerworbenen Rechte" beginnen. Tatsächlich erst mit dem Antritt der Pension oder nicht vielmehr mit der ersten Beitragszahlung zu einem nach wie vor „Versicherung" genannten System?
Wieso ist es weniger Eingriff, jemandem, der die gleichen Beiträge gezahlt hat (jetzt sogar höhere zahlen muß), in ein paar Jahren weniger Pension auszuzahlen, als eine schon gezahlte Mehrfachpension künftig zu beschneiden?
Wo ist der Unterschied in den Einflußmöglichkeiten auf die Pension zwischen jemandem, der schon fünf Jahre in Pension ist und einem, der in fünf Jahren in Pension geht, um dem Argument, die Reform treffe „nur" künftige Pensionen, Gewicht zu geben?
Die Betroffenheit ist absolut die gleiche: Derjenige, der am Ende seiner Berufslaufbahn steht, kann nur genauso schulterzuckend oder, je nach Temperament, faustballend die Ankündigung der Beschneidung einer bislang versprochenen Leistung des Staates (im weiteren Sinne) zur Kenntnis nehmen wie ein Schon-Pensionist eine Ankündigung über eine Reduzierung seiner laufenden Pension hinnehmen müßte.
Wie wohlerworben sind, wird man sich andererseits ebenso fragen müssen, überhaupt Rechte, die ein Dritter (nämlich die Gesamtheit der Steuerzahler) in steigendem Ausmaß finanziert? Eine Mehrfachpension, die nicht aus den eigenen Beitragsleistungen finanziert wird, zu kürzen, schiene mir zumindest ebenso legitim wie jetzt einer wieder berufstätig gewordenen Mutter (die keine Chance mehr hat, verlorene Beitragsjahre nachzuholen) den Grund beitrag bei der Bemessungsgrundlage zu streichen.
Irgendwann — nach drei, vier weiteren ,Jleformen" wird es dann vermutlich ein Nebeneinander unterschiedlicher Pensionsleistungen geben, das nicht mehr durch persönliche oder soziale Komponenten bestimmt ist, sondern hauptsächlich davon, in welchem Stadium seines Lebens einen die Reformer gerade erwischt haben.
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