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Wort aus Rom

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Die Kirche Christi hat von Gott den Auftrag erhalten, das Glaubensgut zu bewahren und zu schützen, damit die Gesamtheit der Gläubigen unter Leitung des Lenramtes, durch das die Person Christi selbst als Lehrer in der Kirche wirkt, den einmal den Gläubigen übergebenen Glauben unverlierbar festhält, in ihn mit rechtem Urteil immer tiefer eindringt und ihn im Leben immer voller anwendet.

Das Lehramt der Kirche aber nimmt in der Ausübung dieses ihm'allein anvertrauten schweren Amtes die Tätigkeit der Theologen in Anspruch, vor allem derer, die in der Kirche amtlich die Lehrbefugnis erhalten haben und so auch ihrerseits in gewisser Weise Lehrer der Wahrheit geworden sind. Die Theologen, ebenso wie andere Wissenschafter, haben in ihrer Forschung eine berechtigte wissenschaftliche Freiheit, aber innerhalb der Grenzen der theologischen Methode...

So ist es notwendig, daß bei der Erforschung und in der Unterrichtung der katholischen Glaubenslehre die Treue zum Lehramt der Kirche immer deutlich sichtbar wird, da es niemand erlaubt ist, Theologie zu betreiben ohne enge Verbindung mit dem Sendungsauftrag, die Wahrheit zu lehren, für den das kirchliche Lehramt selbst verantwortlich ist. Wenn es an dieser Treue mangelt, wird auch allen Gläubigen Schaden zugefügt, die in ihrer Pflicht, den von Gott durch die Kirche erhaltenen Glauben zu bekennen, das heilige Recht haben, das unverfälschte Wort Gottes zu empfangen und deshalb erwarten dürfen, daß ihnen drohende Irrtümer wachsam abgewehrt werden.

Wenn es nun vorkommt, daß ein Lehrer der theologischen Disziplinen sein eigenes Urteil und nicht den Glaubenssinn der Kirche als Norm der Wahrheit voranstellt, verbreitet und in diesem seinem Vorhaben beharrt, trotz aller seinetwegen in Sorge unternommenen Schritte, erfordert es die Ehrlichkeit und Redlichkeit, seitens der Kirche solche Verhaltensweise sichtbar zu machen und zur Entscheidung zu kommen, daß er künftig nicht mehr kraft des von ihr empfangenen Auftrages lehren kann...

Von dieser Grundhaltung be-

stimmt, hat die Kongregation für die Glaubenslehre in Erfüllung ihrer Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der Gesamtkirche zu fördern und zu schützen, am 15. Februar 1975 in einem öffentlichen Dokument erklärt, daß einige Lehrmeinungen des Professors Hans Küng in verschiedenem Grade zur Lehre der Kirche, wie sie für alle Gläubigen verbindlich ist, im Gegensatz stehen. Dabei hat die Kongregation besonders jene Lehrmeinungen betont, die von besonderer Bedeutung sind: das Dogma von der Unfehlbarkeit in der Kirche sowie die Aufgabe, das eine, heilige, nur dem lebendigen kirchlichen Lehramt anvertraute Glaubensgut des Wortes Gottes authentisch auszulegen und - schließlich - jene Auffassungen, die sich auf den gültigen Vollzug der Eucharistie beziehen.

Die Kongregation hat Professor Küng zugleich ermahnt, solche Auffassungen nicht weiter zu lehren, wobei sie erwarte, daß er seine eigenen Lehrmeinüngen zur Ubereinstimmung mit der authentischen kirchenamtlichen Lehre bringen werde.

In Wirklichkeit jedoch hat Professor Küng seine oben erwähnten Lehrmeinungen bis heute in keiner Weise geändert. Das steht vor allem fest bezüglich seiner Meinung, die das Dogma der Unfehlbarkeit in der Kirche zumindest in Zweifel zieht oder aber auf eine bloß grundsätzliche Beständigkeit in der Wahrheit einschränkt, so daß das kirchliche Lehramt auch dort irren kann, wo es eine Lehre als definitiv verpflichtend erklärt.

In dieser Sache hat sich Hans Küng der kirchlichen Lehre in keiner Weise genähert. Vielmehr hat. er seine Auffassung neuerdings noch ausdrücklicher vorgelegt (insbesondere in seinen Schriften „Kirche - gehalten in der Wahrheit?", sowie „Zum Geleit" in dem Buch von A. B. Hasler, „Wie der Papst unfehlbar wurde"), obgleich die Kongregation damals erklärt hatte, daß diese Meinung der vom I. Vatikanischen Konzil definierten und vom II. Vatikanischen Konzil bestätigten Lehre widerspricht.

Gegeben zu Rom, Kongregation für die Glaubenslehre, 15. Dezember 1979, gez. Franciscus Kardinal Seper, Präfekt

Gez. Jerome Hamer, Sekretär

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