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Würde für Embryonen

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Der Europarat hat einen ersten Schritt in Richtung übernationaler Regeln für die künstliche Befruchtung und die damit verbundene medizinische Forschung gesetzt.

„Jeder Monat, den wir verstreichen lassen, macht die Sache schwieriger.“ Horst Haase, Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, drängt auf die rasche Verabschiedung einer Konvention nach dem Vorbild der Menschenrechtskonvention über die Anwendung der künstlichen Befruchtungsmethoden beim Menschen.

Haase, SPD-Abgeordneter in Bonn und Anwalt in Fürth, hat als Berichterstatter des Rechtsausschusses entscheidenden Anteil am Zustandekommen einer Entschließung des Europarates betreffend die „Verwendung von menschlichen Embryonen und Föten“ (siehe Kasten). Am 24. September wurden nun diese Empfehlungen von den Abgeordneten aus 21 europäischen Ländern approbiert und dem Ministerrat in Straßburg zur Beschlußfassung vorgelegt.

Die vorliegende Resolution stellt sicher einen Kompromiß zwischen zwei Extrempositionen dar: zwischen jener, für die das menschliche Leben in allen seinen Entwicklungsstadien unantastbar ist und die daher alle, auch therapeutischen Manipulationen an Embryonen ablehnt, und jener, die für die Freiheit der Wsissen-schaft jeden Preis, auch den des groben Mißbrauchs, zu zahlen bereit ist.

Und dennoch haben die Europaratsabgeordneten deutlich Position bezogen. Sie sagen unmißverständlich nein zur kommerziellen und industriellen Verwertung von lebenden und toten Embryonen oder embryonalen Gewebsteilen.

Grundsätzlich sollen auch tote Embryonen nicht zur Heilbehandlung anderer Menschen herangezogen werden. Lediglich unter ganz bestimmten Voraussetzungen dürfen sie Verwendung bei der Therapie von äußerst schweren und äußerst seltenen Krankheiten finden - und das auch nur dann, wenn dieser „außergewöhnliche Schritt“ und keine „andere gleichermaßen wirksame Therapie“ von „offenkundigem Nutzen (wie das Uberleben)“ für die zu behandelnden Personen ist.

Obwohl man sich in Straßburg noch nicht über die Bedingungen für die Anwendung der verschiedenen künstlichen Reproduktionsmethoden einig ist, so finden sich in dem Papier des Europarates doch Hinweise dafür, daß die Europaparlamentarier auf eine eher restriktive Handhabung dieser Techniken abzielen. Zum Beispiel wird festgelegt, daß es keine Retortenzeugung zu Forschungszwecken geben dürfe.

Ohne Orientierung an bestimmten Grundwerten wird eine künftige Europäische Konvention nicht auskommen. Der Vorrang der Würde des menschlichen Lebens in allen Entwicklungsstufen zieht sich erfreulicherweise wie ein roter Faden durch diese Europa ratsempf ehlung.

Andererseits führen wohl auch gesetzgeberische Alleingänge einzelner Länder kaum zum erwünschten Ziel. Daher ist die vorliegende Entschließung des Europarates nicht nur ein wichtiger, sondern auch ein ermutigender Schritt in Richtung gesamteuropäischer Lösung der rechtlichen und ethischen Probleme in Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung.

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