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Ziele für das Ausbauprogramm
Die jährliche Ausarbeitung eines gemeinsamen zehnjährigen Ausbauprogramms wurde von der Elektrizitätswirtschaft bereits 1967 im Rahmen der Vereinbarungen über die Koordinierung zwischen Verbundgesellschaft, Sondergesellschaften und Landesgesellschaften beschlossen.
Seit 1979 ist die jährliche Aktualisierung des zehnjährigen Ausbauprogramms auch ein gesetzlicher Auftrag an den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ). Nach der Novelle 1985 ist das Ausbauprogramm dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie vorzulegen, der nach Beratung im Energieförderungsbeirat das Ergebnis dem VEÖ zur Kenntnis bringt.
Die Grundlage für die Kraftwerkspläne bilden die energiepolitischen Vorgaben aus:
• gesetzlichen Bestimmungen (Zweites Verstaatlichungsgesetz, Energieförderungsgesetz, Gesetze zum Natur- und Umweltschutz, Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung et cetera);
• den Verpflichtungen Österreichs aufgrund des Übereinkommens über ein internationales Energieprogramm von 1974 und
• dem Energiekonzept 1984 der Bundesregierung.
Die Zielsetzungen für das Koordinierte Ausbauprogramm sind:
• Sichere, ausreichende und wirtschaftliche Dek- kung des zu erwartenden Strombedarfes (siehe Seite 13) zu jedem Zeitpunkt des Planungszeitraumes.
• Schaffung der erforderlichen Reservekapazitäten für Störungsfälle und zum Ausgleich von Erzeugungsrückgängen der Wasserkraftwerke in trok- kenen Jahren. Thermische Reservekapazitäten aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen und der witterungsbedingten Unsicherheiten sind zwingend erforderlich. Versorgungssicherheit ergibt sich nicht automatisch durch Stromimporte im Bedarfsfall, denn diese sind durch die Kapazität der grenzüberschreitenden Leitungen begrenzt.
• Weitgehende Nutzung heimischer Rohenergieträger, vor allem der Wasserkraft, aber auch der inländischen Braunkohle, um die Importabhängigkeit und die Devisenbelastung niedrig zu halten.
• Möglichst weitgehende Substitution der Stromerzeugung aus Heizöl durch die Nutzung der Wasserkraft und der Kohle.
• Größtmögliche Schonung der Landschaft und der Umwelt durch entsprechende Projektauswahl und durch Einsatz von Maßnahmen zur Verminderung schädlicher Auswirkungen.
• Ersatz von überalterten, unwirtschaftlichen oder umweltbelastenden Wärmekraftwerken durch neue, mit Einrichtungen zur Rauchgasreinigung ausgerüstete Anlagen. Jene Wärmekraftwerke, die bereits mehr als 25 Jahre in Betrieb stehen, deren Er- , zeugungskosten die Wirtschaftlichkeitsgrenze überschritten haben, die nicht mehr zuverlässig sind und den gesetzlichen Emissionsauflagen nicht mehr entsprechen, sollen, soweit es die Versorgung erlaubt, außer Betrieb genommen werden.
• Bestmögliche Nutzung der eingesetzten Primärenergieträger, insbesondere auch durch Auskoppelung von Wärme zur Fernheizung bei neuen Wärmekraftwerken.
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