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Zivildienst bleibt nur Wehr ersatz

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Vorauszuschicken ist, daß es sich beim Zivildienst ausschließlich um einen Wehrersatzdienst handelt und um keine Alternative zum Präsenzdienst. Das heißt: In Österreich besteht grundsätzlich die allgemeine Wehrpflicht, und lediglich in jenen Fällen, wo eine dazu bestimmte Kommission feststellt, daß der Zivildienstwerber aus Gewissensgründen nicht in der Lage ist, Waffendienst zu leisten, ist er ersatzweise als Zi

vildiener im sozialen Bereich einzusetzen. Daraus ergibt sich bereits eindeutig die Stellung der Volkspartei zum Zivildienst.

Zweifelsohne sind die Aufwertung des Zivildienstes und der Einsatz der Zivildiener im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung wünschenswert und selbstverständlich. Die ÖVP hat auch durchgesetzt, daß es in Hinkunft eine zweckentsprechende Ausbildung der Zivildiener geben wird, damit insbesondere z. B. in Katastrophenfällen ein sinnvoller und organisierter Einsatz möglich ist. Auch die Weiterbildung des Zivildieners im Hinblick auf die Notwendigkeit einer zivilen Landesverteidigung im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung erscheint erforderlich.

(Wenzel-Jelinek)

Zur dritten Frage möchte ich neuerlich darauf verweisen, daß es sich beim Zivildienst um einen

Wehrersatzdienst und nicht um eine Alternative zum Wehrdienst handelt. Die ÖVP bekennt sich in diesem Zusammenhang zur Gewissensfreiheit. Ich möchte aber nicht leugnen, daß vielfach auch in der Öffentlichkeit schon die Meinung vertreten wird, manche Zivildienstwerber versuchen sich nicht aus Gewissensgründen, sondern aus ökonomischen und anderen Gründen dem Wehrdienst zu entziehen.

Eine derartige Entwicklung ist keinesfalls wünschenswert, da rein wirtschaftliche Überlegungen bei einer Gewissensentscheidung eigentlich keinen Platz haben und damit auch die Gefahr besteht, den Zivildienst in Mißkredit zu bringen.

Der Autor ist Sicherheitssprecher der ÖVP.

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