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Zusätzliche Leistungen notwendig

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Nach einem EG-Beitritt müßte auch Österreich zur gemein-Jl samen Entwicklungspolitik beitragen. 1992 wären das, so schätzt das Bundeskanzleramt, 920 Millionen Schilling für den Europäischen Entwicklungsfonds und rund 550 Millionen Schilling für das EU-Entwicklungshilfebudget. Hinzu kämen noch Einlagen für die Europäische Investitionsbank.

Botschafter Georg Lennkh hofft, daß diese Mittel nicht zu Lasten bisheriger Programme gehen. Denn mit diesen zusätzlichen Leistungen würde Österreich noch immer nicht den EU-Entwicklungshilfeanteil von 0,5 Prozent BNP erreichen. Botschafter Lennkh sieht als Hauptaufgabe, den derzeitigen zahlenmäßigen Stand zu halten und die Qualität zu verbessern. Beispielsweise besteht die Gemeinschaftshilfe fast ausschließlich aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden. Die Länder südlich der Sahara bekommen mehr als 60 Prozent der EU-Enwicklungshilfe.

Allerdings ist die Entwicklungshilfe der Europäischen Union zwei-, geteilt. Die ehemaligen Kolonialländer in Afrika, in der Karibik und im Pazifik, die sogenannten AKP-Staa-ten, werden bevorzugt behandelt.

Teilweise begeistert äußerte sich die Politologin Margit Scherb bei der Präsentation des Buches „Zusammen Arbeit” (siehe oben) über die Einbindung privater Entwicklungshilfeorganisationen in der EU: „Die Zusammenarbeit mit den EU-Bürokraten ist eigentlich unproblematisch und nicht so hierarchisiert. Eine Beamtin hat mich angerufen, um von mir meine Meinung zu einem Projekt der EU zu erfahren. In Österreich ist mir das noch nie psa-siert.”

Freilich müssen sich die privaten Organisationen im Dickicht der EU-Organisation zurechtfinden. 500 Beamte sind in Brüssel dafür zuständig.

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