Alkoholverbot nach Münchner Art? Contra

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Brigitte Quint hält ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum nach Münchner Vorbild für nicht exekutierbar.

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Brigitte Quint hält ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum nach Münchner Vorbild für nicht exekutierbar.

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Weil das heurige Oktoberfest abgesagt worden war, hat die Münchner Stadtregierung illegale private Wiesn-Partys befürchtet. Nicht ganz zu Unrecht, denn die gab es zuhauf. Schließlich verordneten die Ratsherr(inn)en ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Wohlgemerkt nicht auf allen, sondern auf den üblichen Verdächtigen wie den Isarauen, dem Gärtnerplatz oder der Gerner Brücke. Die Autorin dieses Kommentars hat bei ihrem jüngsten Besuch in München allerdings gesehen, was die Folge der neuen Order ist: Die Zusammenkünfte werden verlagert. Insbesondere die Jugend gab sich ziemlich kreativ. Zig Burschen und Mädchen saßen mit Thermoskannen in den Wartehäuschen der „Trambahnen“, und es ließ sich nur erahnen, dass sie weder Tee tranken, noch auf ein Öffi warteten. An anderer Stelle wurden hinter einem Papiercontainer zig Dosen Löwenbräu in Adelholzener Apfelschorle-Flaschen umgefüllt. Und die Zusammenkünfte an der Isar wurden einfach in den nördlichen Teil des Englischen Gartens verortet. Für Nicht-Münchner: Statt Biergärten gibt es dort abgeschiedene Pfade und Libellenteiche. Heißt, Polizisten verlaufen sich dorthin üblicherweise nicht. Und das ist auch das Stichwort. Man will sich beim besten Willen nicht vorstellen, was es für die Exekutive bedeutet, wenn sie abends jetzt auch noch ausschwärmen soll, um die Leute vom Trinken abzuhalten. Die Polizeigewerkschaft würde zu Recht auf die Barrikaden steigen. Noch dazu, weil die Polizisten dort, wo kollektive Besäufnisse epidemiologisch tatsächlich problematisch sind – in geschlossenen Räumen wie den eigenen vier Wänden – ­ohnehin rechtlich keine Handhabe haben.

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