Armutskonferenz: Harmonisierung misslungen

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Der Auftrag zur Mindestsicherung war ein europäischer: Österreich musste die Inklusionsziele des EU-Gipfels von Lissabon aus dem Jahr 2000 erfüllen und seine Sozialhilfe- und Armutspolitik verbessern. Eine bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) sollte die Sozialhilfen der Bundesländer vereinheitlichen.

Das ist nicht gelungen, zeigt eine Evaluierung der Mindestsicherung der Armutskonferenz. Sie hat die unterschiedlichen Regelungen und den Vollzug in den Bundesländern verglichen und kommt zum Schluss: Was jemandem in welcher Lebenssituation zusteht, wird wesentlich vom Wohnort bestimmt. So werden etwa in Tirol und Vorarlberg die tatsächlichen Wohnkosten übernommen, in Wien, Salzburg und der Steiermark gibt es die Möglichkeit für Wohnzuschüsse. In Oberösterreich, Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland hingegen gibt es keine zusätzlichen Leistungen fürs Wohnen. Fazit der Studienautoren Martin Schenk und Martina Kargl: "Es kann keine Mindestsicherung geben, die diesen Namen auch verdient, ohne dass die tatsächlichen Wohnkosten abgedeckt werden, ohne die Sicherung österreichweiter Standards bei existenziellen Nöten und ohne eine bürgerfreundliche Reform des Vollzugs.“ (dol)

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