Asyl-, Fremden- und Bleiberecht

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Für die Einwanderung nach Österreich gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Entweder man bewirbt sich aufgrund von Verfolgung um Asyl. Zweite Kategorie: Personen, die im Rahmen des Fremdenrechts einen Antrag auf temporären oder dauerhaften Aufenthalt stellen. Aussicht auf dessen Genehmigung hat man, wenn man zu den "Schlüsselarbeitskräften" zählt. Schließlich gibt es das humanitäre Bleiberecht, das besonders "gut integrierten" Zuwanderern erteilt werden kann.

1. Das Asylrecht ist ein in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebenes Menschenrecht. Staaten müssen Menschen, denen in ihrer Heimat aufgrund ihrer Rasse, Herkunft oder ihrem Geschlecht politische Verfolgung droht, Asyl gewähren. Außerdem untersagt die Flüchtlingskonvention Abschiebung in ein Gebiet, in dem Leben oder Freiheit des Abgeschobenen bedroht wäre.

Ein Asylverfahren kann durch drei Instanzen gehen: Bundesasylamt, unabhängiger Asylsenat (der jetzt zum Asylgerichtshof ausgebaut werden soll) und als dritte Instanz der Verfassungs-oder Verwaltungsgerichtshof.

2. Im Rahmen des Fremdenrechts einwandern dürfen auch Familienangehörige von Personen, die bereits legal im Land sind. Dieser Familiennachzug ist mittels Quotenregelung limitiert. Auch Schlüsselarbeitskräfte haben gute Aussichten auf einen legalen Aufenthaltstitel. Die Kriterien dafür sind am Arbeitsmarkt nachgefragte Fertigkeiten oder Ausbildungen sowie ein Minimumeinkommen. Weiters gibt es die Möglichkeit, mittels Touristenvisum, Studienvisum oder als Saisonnier-Arbeiter temporär ins Land zu kommen.

3. Das humanitäre Bleiberecht leitet sich aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab, dem Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Dieses Recht ermöglicht es den Behörden, "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen" Aufenthaltsberechtigungen für zwölf Monate auch dann zu erteilen, wenn die Asylanträge in letzter Instanz abgelehnt wurden. Beantragt werden muss es vom zuständigen Landeshauptmann, die Entscheidung liegt beim Innenminister. WM/APA

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