Die Zahl der Asylanträge hat sich in den letzten Jahren halbiert: Gab es 2005 22.461 Anträge, waren es 2007 11.921 (laut Statistik des Innenministeriums). Dies ist vor allem auf die Dublin-Verordnung zurückzuführen, wonach Flüchtlinge in jenem als sicher geltenden Staat um Asyl ansuchen müssen, in dem sie zuerst die Grenze passiert haben. 2007 kamen die meisten Flüchtlinge aus der Russischen Föderation mit 2676 Anträgen (Tschetschenen), gefolgt von Serben (1760) und Afghanen (761). Die Rate positiver Asylbescheide lag 2007 bei 32 Prozent. Laut UNHCR bekommt jeder dritte Asylwerber erst in zweiter Instanz einen positiven Bescheid. Liegt kein Asylgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention vor, kann „Subsidiärer Schutz“ nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zugestanden werden. Das UNHCR fordert die Gleichstellung beider Flüchtlingstitel. Subsidiär Schutzberechtigte sind etwa in sozialrechtlichen Fragen benachteiligt. (bog)
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