Die Anschläge von 9/11 und einige der Folgen

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Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York sind in Österreich mehrfach Gesetze beschlossen bzw. geändert worden, um dem internationalen Terrorismus zu begegnen.

So wurde 2002 ein erstes Anti-Terror-Paket verabschiedet. Im Vorjahr wurde die Ausbildung in Terrorcamps strafbar gemacht. Den Rest des damals nicht realisierten "Terrorismuspräventionspakets“ hat die ÖVP nun erneut in die Diskussion eingebracht.

Bereits im Oktober 2001 erhöhte der Nationalrat die Strafen für sogenannte "Trittbrettfahrer“, dies in Reaktion auf die damaligen Drohungen mit Anthraxsporen. Konkret wurden zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches geändert: Der zum sogenannten "Landzwang“, also die Drohung gegen die Bevölkerung oder einen größeren Personenkreis, und der über die "Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte“.

Neue Tatbestände

Für beide Tatbestände wurde der Strafrahmen erhöht. Mit dem Anti-Terror-Paket 2002 wurden im Strafgesetzbuch (StGB) die Tatbestände "Terroristische Vereinigung“ (Strafdrohung bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe) und "Terrorismusfinanzierung“ (bis zu fünf Jahre) neu geschaffen. Mit der Sammelqualifizierung "terroristische Straftaten“ wurde der Strafsatz für allgemeine Delikte wie Mord oder schwere Körperverletzung oder gefährliche Drohung um die Hälfte erhöht, wenn sie "terroristisch“ begangen werden. Vermögenswerte terroristischer Organisationen können seither für verfallen erklärt werden.

Im Rahmen des EU-Aktionsplans gegen Terrorismus folgte 2004 der Europäische Haftbefehl. Geregelt wird damit die Voraussetzung für die EU-weite Anerkennung nationaler Haftbefehle.

Kurz danach, 2005 kam es zu Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht. Wer ein "Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Organisation“ hat, bekommt keinen Reisepass mehr.

Nahezu jährlich neue Gesetze

In den Jahren 2007 und 2010 wurden gesetzliche Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Der 2008 ratifizierte EU-Vertrag von Lissabon brachte eine europäische Beistandspflicht bei Terrorangriffen. Im Vorjahr wurden auch Strafen für die Teilnahme an islamistischen Terrorcamps beschlossen. Österreichern, die sich dort ausbilden lassen, drohen dadurch bis zu fünf Jahre Haft. Für Ausbildner (in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Schuss- oder sonstigen Waffen) sind ein bis zehn Jahre Haft vorgesehen, wenn die vermittelten Fähigkeiten für terroristische Zwecke eingesetzt werden sollen.

Im Frühjahr 2011 verabschiedete der Nationalrat die bis zuletzt umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Kommunikationsdaten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen müssen sechs Monate lang gespeichert werden. Vorgegeben wurde dies durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zur Terrorbekämpfung.

Demnächst soll ein weiteres Präventionspaket beschlossen werden, über das die Koalition weitgehend einig ist. Künftig sollen die Behörden weitergehende Befugnisse zum Verknüpfen von Ermittlungsdaten bekommen, und die Anleitung zu Begehung, Aufforderung oder "Gutheißung“ eines Terrorakts sollen strafbar werden. Im Vorjahr konnte die Justizministerin diese StGB-Änderung noch nicht durchsetzen. Kritiker, auch beim Koalitionspartner SPÖ, hatten in den Plänen eine Gefahr für die Grundrechte gesehen. (APA)

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