Die verlorene Unschuldsvermutung

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Heftiger Funkenflug an der Schnittstelle von Politik, Justiz und Journalismus: Neue Gesetze, leichtfertig Beschuldigte und weniger Schutz sind die Ursachen.

Dem Justizressort unter Bundesministerin Beatrix Karl will, so scheint es, nichts gelingen. Ihre Vorschläge für ein Anti-Korruptionsgesetz entsprächen zwar acht von zehn Empfehlungen des Europarates, heißt es in ihrem Kabinett, werden aber in der Öffentlichkeit nicht gewürdigt. Ihre Vorlagen für neue Regeln in der Strafprozessordnung sollten eigentlich der Beschleunigung von Verfahren und der Rechtssicherheit dienen, stoßen jedoch auf heftigste Kritik, gar völlige Ablehnung. Und anstatt in der Öffentlichkeit mit der Tätigkeit der internen Arbeitskreise für die "Vertrauensoffensive“ der Justiz zumindest etwas an Anerkennung zu finden, stößt Beatrix Karl mit ihren Beamten und Staatsanwälten auf neues Misstrauen, diesfalls sogar aus der eigenen Fraktion, namentlich von Klubobmann Karlheinz Kopf.

Es sind die langen, großen Verfahren einerseits und die wechselseitigen Vorwürfe von Amtsmissbrauch, Regelverletzung und Verschwörung im Dreieck von Politik, Justiz und Journalismus andererseits, die für heftigen Funkenflug sorgen. Das Ganze stets begleitet von der Beteuerung der Unschuldsvermutung, die man sich damit gegenseitig abspricht.

Veröffentlichungen irritieren

Was Politik und Justiz am meisten zu stören scheint und wohl auch die größten unbeabsichtigten Nebenwirkungen in der Öffentlichkeit auslöst, sind Veröffentlichungen aus vertraulichen Akten. Allen Versuchen zum Trotz, diese Vorgänge einzudämmen, nehmen sie zu. In diesen Tagen zeigte sich sogar die Präsidentin des Nationalrates, Barbara Prammer, verärgert darüber, dass die Auslieferungsanträge gegen die in der Telekom-Causa verdächtigten Abgeordneten Werner Amon (ÖVP) und Kurt Gartlehner (SPÖ) durch die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben worden sind. Dies, so verlautet aus Prammers Büro, verstoße gegen interne Vereinbarungen des Parlaments, wonach zuerst jeweils die betroffenen Abgeordneten, dann deren Fraktionen informiert werden sollen. Doch die Staatsanwälte kamen diesen Schritten mit ihrer Veröffentlichung zuvor, und zwar wegen der Vorgänge im Korruptions-Untersuchungsausschuss. Dieser gilt Juristen und Beamten gegenwärtig als Quelle manchen Übels.

Im Palais Trautson, dem Sitz des Justizministeriums, sieht man sich in den früher geäußerten Bedenken gegen die Parallelität von gerichtlichen Erhebungen und Ermittlungen einerseits und parlamentarischer Untersuchung andererseits bestätigt: "Seit der Untersuchungsausschuss tätig ist, geht mehr hinaus“, heißt es im Umfeld der Justizministerin. So etwas hat schon, in anderen Zusammenhängen, ihre Vorgänger so irritiert, dass sie initiativ wurden.

Vor gut zehn Jahren etwa versuchte Justizminister Dieter Böhmdorfer - vergeblich - für Journalisten einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wer in Medien aus Akten zitiert, deren Inhalt dem Amtsgeheimnis unterliegt, sollte mit einer Haft von bis zu sechs Monaten bedroht werden.

Wenige Jahre später scheiterte der Versuch des Justizressorts, Fotografen harte Strafen aufzuerlegen, sollten ihre Bilder die Geheimhaltung schutzwürdiger Interessen verletzen. Ein Jahr darauf, 2010, musste das Ressort die Strafandrohung für den Aufruf zu feindseligen Handlungen aus dem Entwurf für das Terrorismuspräventionsgesetz entfernen. Zu sehr war darin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit erblickt worden.

Jetzt, mit den jüngsten Entwurf zur Strafprozessordnung, wurden die Rechte Beschuldigter, sich der behördlichen Beschlagnahme ihrer Unterlagen zu widersetzen, eingeschränkt. Selbst wenn dies nun doch so nicht Gesetz wird, so scheint erst vor diesem Hintergrund ein Teil der gegenwärtigen Aufregung als verständlich: Es sind - lässt man die Sache wertungsfrei Revue passieren - zu viele Versuche der Justiz unternommen worden, neue Straftatbestände zu schaffen, Journalisten zu Beschuldigten oder zumindest zu Beitragstätern zu machen und zugleich die Rechte Beschuldigter einzudämmen. Das kann bei den Rechtsberufen und in jenen Branchen, die entweder die Pflicht oder das Recht zu Verschwiegenheit haben, wohl nur auf Ablehnung stoßen. Selbst wenn im Palais Trautson versichert wird, sämtliche gegenwärtige Bemühungen hätten nur das Ziel, Verfahren zu beschleunigen, Rechtssicherheit zu erhöhen und damit das Vertrauen in die Justiz wieder herzustellen. Weder die sachlichen Darlegungen noch die Beteuerungen aus dem Justizressort scheinen in der Öffentlichkeit wirksam aufgenommen zu werden.

Arbeiten an Vertrauensoffensive

Die Irritationen über das Justizressort nehmen diesem offenbar sogar die Möglichkeit, mit einfachen sachlichen Projekten so an die Öffentlichkeit zu treten, wie es ursprünglich gemeint war. Beispiel Diversion: Der jüngste Vorschlag Karls zielte darauf ab, kleine Fälle von Amtsmissbrauch - verwiesen wird etwa auf Lehrer, die Maturafragen bekannt geben - im Wege der Diversion zu ahnden und zu klären. Doch weil von Kritikern damit verbunden wurde, auch große Fälle von Korruption im Amt könnten ohne gerichtliches Verfahren abgehandelt werden, bleibt dieser Diversions-Vorschlag in der Schublade - und kleine Vergehen wie das Genannte führen zu einem Verfahren vor einem Schöffengericht und bei Verurteilung zu einer Vorstrafe.

Das Justizministerium arbeitet intern an einer "Vertrauensoffensive“. In drei Arbeitskreisen werden Strukturen, Organisation und Verfahren der Justiz beraten, ebenso der Rechtsschutz und die Präsentation der Justiz. Erste Ergebnisse sollen Ende April vorliegen.

Die Debatten über Medien und Politik werden indes fortgesetzt: Am 20. März mit einem weiteren Symposium an der Akademie der Wissenschaften in Wien im Rahmen der Reihe "Medienpolitik und Recht“, diesmal zum Thema "Redaktionsgeheimnis“ (www.oeaw.ac.at/kmk). Und am selben Tag debattiert der Akademikerbund NÖ in der Reihe "Medienagenda“ über Objektivität.

Medienagenda

Welche Entscheidungsstrukturen helfen der Objektivität? Reihe des NÖ-Akademikerbundes; Impulsreferat: BM Karlheinz Töchterle; Diskussion mit u.a.VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger Dienstag, 20. März, 19.00 Uhr,

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