Die Würde des Tieres wahrnehmen

Werbung
Werbung
Werbung

Der Sinn des Schächtrituals ist ja gerade, die Würde des Tieres in den Mittelpunkt zu rücken und zu einem möglichst tierschonenden Schlachten zu mahnen.

Am 29. Mai 2018 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs ein lange umkämpftes Urteil gefällt. Muslimische Verbände hatten gegen die Region Flandern geklagt, weil diese ihre frühere Praxis aufgegeben hatte, während des islamischen Opferfestes auch außerhalb genehmigter Schlachthöfe rituelle Schlachtungen zuzulassen. Auf Grund dieser Änderung kam es am Fest zu massiven Engpässen an halal geschlachteten Schafen, was die Muslime als Einschränkung ihrer Religionsfreiheit werteten. Der EuGH gab allerdings der Region Flandern Recht. Dass Schlachtungen nur in zugelassenen Schlachthöfen durchgeführt werden dürfen, sei eine Regel, die die Religionsfreiheit nicht antaste.

Das Urteil steht im Kontext einer juristischen Neubewertung rituellen Schlachtens in vielen Ländern Europas. Etwa zehn Mitgliedsstaaten der EU haben in den letzten zehn Jahren ihre diesbezüglichen Gesetze geändert -mehrheitlich, aber nicht ausschließlich hin zu restriktiveren Regelungen.

Das Kostbarste gehört dem Tier

Judentum und Islam haben eine strenge Pflicht zum rituellen Schlachten. Kern dieses Rituals, das das Christentum zwischen dem 2. und 4. Jahrhundert zu Gunsten der "Heidenmission" aufgegeben hat, ist das völlige Ausfließen des Blutes aus dem Tier. Das Kostbarste, der Lebenssaft, gehört auch nach dem Tod dem Tier. Nicht einmal Gott darf Tierblut geopfert werden. Auf diese Weise ist das rituelle Schlachten eine starke, unter die Haut gehende Erinnerung daran, dass das Tier ein eigenständiges Mitgeschöpf ist, das Respekt und anständige Behandlung verdient. Dementsprechend haben die jüdischen und islamischen Überlieferungen eine Vielzahl begleitender Vorschriften für das Schlachtritual entwickelt. Sie sollen dem Tier die Angst vor der Tötung nehmen, seinen Schmerz auf ein Minimum beschränken und ihm den Segen Gottes erbitten. Der Schlachter muss fachlich höchst qualifiziert und moralisch über jeden Zweifel erhaben sein.

Eine unmittelbare Konsequenz der jüdischen und islamischen Vorschriften ist, dass die Tötung des Tieres nicht am Fließband möglich ist. Erst die Zerlegung der toten Tiere kann am Fließband erfolgen. Angesichts der Tatsache, dass das älteste Fließband der Welt 1860 in einem Schlachthof (in Chicago) installiert wurde, kann man es gar nicht hoch genug einschätzen, dass zwei Religionen vorschreiben, Tiere nur von Angesicht zu Angesicht und von Menschenhand zu töten.

Eine zweite Konsequenz des rituellen Schlachtens ist die heute normale vorhergehende Betäubung der Tiere, die eine Frage mit sich bringt: Kann mit ihr garantiert werden, dass das Blut vollständig ausfließt? Das Judentum antwortet bisher fast einmütig mit Nein und lehnt die vorhergehende Betäubung ab. Der Islam hingegen lässt eine vorangehende Betäubung zu, sofern sie das Tier nicht tötet. Der Elektroschock ist im Unterschied zum Bolzenschuss für die überwiegende Mehrheit der Muslime halal. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel werden weit über 80 Prozent aller muslimischen Halal-Schlachtungen nach vorangehender Betäubung durchgeführt.

Erinnerungen an die NS-Zeit

An der Frage, ob das betäubungslose rituelle Schlachten verboten werden soll, scheiden sich derzeit in vielen europäischen Ländern die Geister. Nur einmal war die Frage schon so umstritten wie derzeit -in den 1930er-Jahren. Gerade auf Grund dieser historischen Last ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass im Gewand des Tierschutzes nicht aufs Neue antisemitische und antiislamische Ressentiments zum Zuge kommen.

Aus der Sicht des Staates geht es um das Austarieren der konkurrierenden Güter Tierschutz und Religionsfreiheit. Das erste ist ein Staatsziel, das zweite ein Menschenrecht. Aber auch wenn die Einmischung des Staates in religiöse Angelegenheiten durch die Hochrangigkeit des Tierschutzes gerechtfertigt werden kann, ist die Frage, ob sie politisch klug ist. Ein Staat, der eine Religion gegen sich aufbringt, riskiert gesellschaftliche Verwerfungen und dauerhaften Unfrieden. Deswegen ist er zu höchstmöglicher Zurückhaltung verpflichtet.

Bevor Betäubung bekannt war

Aber auch aus Sicht der beiden Religionen geht es in der Frage des betäubungslosen Schlachtens um viel. Denn der Sinn des Schächtrituals ist ja gerade, die Würde des Tieres in den Mittelpunkt zu rücken und zu einem möglichst tierschonenden Schlachten zu mahnen. Als die Vorschriften für das rituelle Schlachten entwickelt wurden, gab es noch keine Betäubungsmöglichkeit. Das Ziel konnte daher nur sein, den Schnitt durch die Halsschlagader des Tieres so sauber und schnell wie möglich zu setzen, damit das Tier durch den Blutverlust innerhalb von Sekunden bewusstlos wird. Wenn dieses Ziel heute mit besseren Mitteln erreicht werden kann, müssen sich die beiden Religionen über eine "Liturgiereform" des Schlachtens Gedanken machen -aus eigenem Antrieb, ohne Einmischung von außen.

Genau diesem Anliegen hat das von der Europäischen Union finanzierte Dialogprojekt DIALREL gedient, das 2010 abgeschlossen wurde. In ihm haben Veterinärmediziner(innen), Tierethiker(innen) sowie jüdische und islamische Theolog(inn)en aus ganz Europa miteinander nach Wegen gesucht, das Tierleid mit den modernen Möglichkeiten weiter zu verringern -unter Beibehaltung des religiösen Rituals. Das Projekt hat viel in Bewegung gebracht - und tut es noch immer.

Das Straßburger Urteil vom 29. Mai hat die Religionsfreiheit nicht angetastet. Es hat den Religionen aber keinen Freibrief ausgestellt, sondern die staatliche Verantwortung für den Tierschutz gestärkt. Ein wahrhaft salomonisches Urteil!

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung