„Die Zustände für Asylwerber in Schubhaft sind verheerend“

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UNHCR-Chefjurist Christoph Pinter über die Lage von Flüchtlingen in Griechenland und die grundsätzlichen Fehler der Asylpolitik in der Europäischen Union.

Christoph Pinter ist Leiter der Rechtsabteilung des Österreich-Büros des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR. Er fordert mehr Solidarität der EU-Staaten in der Flüchtlingskrise.

FURCHE: Laut dem jüngste Weltflüchtlingsbericht des UNHCR gab es noch nie so viele Flüchtlinge und Asylsuchende auf der Welt. 43,3 Millionen Menschen wurden vertrieben oder sind auf der Flucht vor kriegerischen Konflikten. Auf der anderen Seite scheinen die Zielländer, insbesondere jene in Europa wenig oder gar nicht zur Aufnahme dieser Flüchtlinge bereit, wenn man sich etwa die Zustände etwa in griechischen Lagern vor Augen führt. Verschließt Europa absichtlich die Augen vor der Realität?

Christoph Pinter: Zum einen muss positiv hervorgehoben werden, dass immer noch jedes Jahr Zehntausende von Schutzsuchenden in der EU anerkannt werden. Andererseits leidet das etablierte System an fundamentalen Fehlern. Asylwerber werden hier oft empfangen, als würden sie bloß Arbeit suchen. Wir vergessen aber, dass sie oft traumatisiert zu uns kommen und das fundamentale Recht haben, von der Staatengemeinschaft geschützt zu werden.

FURCHE: Umso erstaunlicher ist es, dass man sie monatelang unter hygienisch desolaten Verhältnissen in Substandardgebäuden zusammenpfercht. Das widerspricht allen geltenden Rechtsstandards. Aber wo bleibt die Konsequenz?

Pinter: Die Verhältnisse in Griechenland werden schon seit Jahren bemängelt. Wir tun das, der Europarat, auch das EU-Parlament. Die derzeitigen Umstände könnten natürlich eine Befassung von Seiten der EU-Kommission nach sich ziehen und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Aufnahmerichtlinie. Griechenland hat sich darin verpflichtet, Asylsuchenden eine ordentliche Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die neue Regierung will zwar einiges verbessern, was von UNHCR sehr begrüßt wird, aber das braucht wohl Zeit. Auch die Zustände für Asylwerber in Schubhaft auf Malta sind verheerend. Wer die Berichte liest, glaubt nicht mehr, in Europa zu sein. Die Rechtsgrundlage, dagegen vorzugehen, bestünde jedenfalls.

FURCHE: Könnte, wie im aktuellen Fall Griechenland, die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staates eine Rolle bei der Zurückhaltung der EU-Kommission und der anderen Staaten spielen?

Pinter: Natürlich ist Griechenland überlastet, aber nicht erst seit der Budgetkrise. Etwa 850 Betreuungsplätze sind einfach zu wenig für 15.000 bis 20.000 Asylwerber pro Jahr. Aber diese Situation wird vom geltenden Recht auch noch gefördert. Die Dublin-II-Verordnung ermöglicht anderen EU-Staaten, Asylsuchende, die aus Griechenland oder anderen Staaten am Rande der Union einreisen, die Abschiebung eben dorthin. Ausgerechnet in jene Länder also, die oftmals unterentwickelte Asylsysteme und die wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht in dem Maße haben, wie etwa Deutschland oder Österreich. Da bedarf es mehr Solidarität.

FURCHE: Wie beurteilen Sie die Rolle der EU-Grenzschutzagentur?

Pinter: Sie handelt ja nicht alleine, sondern unterstützt einzelne Mitgliedstaaten in ihren Aktionen. Auffällig ist allerdings, dass die Staaten schnell zur Stelle waren, als es darum ging, „Frontex“ zu schaffen. Der Grenzschutz scheint größere Priorität zu genießen als der Flüchtlingsschutz. Dort werden Missstände manchmal erst behoben, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschreitet. Österreich wurde zum Beispiel die Abschiebung zweier Asylwerber nach Griechenland untersagt wegen der dortigen Zustände. Das war eine sogenannte „vorläufige Maßnahme“.

FURCHE: Könnte daraus geltendes Recht für andere Fälle werden?

Pinter: Das ist möglich. In den kommenden Monaten könnte die Große Kammer, das oberste Gremium des Menschenrechtgerichtshofes, ein Urteil fällen, das die Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland untersagt. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Verhältnisse zu ändern und den Druck auf die Staaten zu erhöhen.

FURCHE: Österreich verzeichnet sinkende Asylanträge. Ist das eine Auswirkung der strengeren Fremdengesetze?

Pinter: Das kann man so nicht sagen. Die Zahlen sind auch in anderen EU-Staaten rückläufig. Spanien hatte 2009 nur 3000 Asylanträge zu verzeichnen. Aber das kann sich auch wieder ändern. Wenn man sich die Zustände in manchen, oftmals überforderten EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen ansieht, braucht man sich jedenfalls nicht zu wundern, dass die Asylwerber weiterziehen, um Schutz zu erhalten.

FURCHE: Österreich hat sich zu Jahresbeginn in eine Debatte um ein Erstaufnahmezentrum in Eberau verstrickt. Wie haben Sie diese Diskussion erlebt?

Pinter: Mit Sorge. Wenn sich die Regierung entschließt, zur Entlastung von Traiskirchen und Thalham eine weitere Erstaufnahmestelle zu schaffen, ist das eine Sache. Wie aber die politische Diskussion über Asylwerber geführt wurde, die Gleichsetzung mit Kriminellen erfolgte, das hat den Blick freigemacht, wie hier mit einem Grundrecht auf Schutz vor Krieg und Verfolgung umgegangen wird.

FURCHE: Was kann der UNHCR tun um ein Umdenken bei den Staaten zu erreichen?

Pinter: Wir versuchen es gezielt mit viel Information. Wir sind im Dialog mit denen, die Fremdengesetze entwerfen und versuchen unser Know-how auch bei der Ausbildung der zuständigen Beamten einzubringen. Also etwa Grenzbeamten das Bewusstsein mitzugeben, dass sie eine Verpflichtung gegenüber den Menschenrechten haben und nicht nur in dem Bewusstsein stehen, ihr Territorium zu verteidigen.

* Das Gespräch führte Oliver Tanzer

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