"Dunkelziffer senken"

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Justizministerin Maria Berger (SPÖ) verteidigt auch nach dem Scheitern des Gewaltschutzpakets die verschärfte Anzeigeregelung bei Kindesmisshandlung.

Das Zweite Gewaltschutzgesetz ist nun doch am Widerstand von VP-Familienministerin Andrea Kdolsky vorerst gescheitert. Dabei war Justizministerin Maria Berger bis Anfang der Woche noch optimistisch, das Gesetzespaket durch den Ministerrat am 12. August zu bringen. Berger, die gerne Justizministerin bleiben würde, über ihr Festhalten an der Anzeigepflicht, Sexualstraftäter und ein mutiges Vorhaben.

Die Furche: Frau Ministerin, das Gewaltschutzpaket ist überraschend gescheitert. Was bedeutet das nun für Sie: Nie mehr Justizpolitik mit der ÖVP oder nie mehr mit Kdolsky?

Maria Berger: Weder noch. Bei einem so wichtigen Thema wie dem Schutz von Kindern kann es nicht um persönliche Sympathien oder parteipolitisches Hickhack gehen. Ich bin sehr enttäuscht, dass es letztlich zu keiner Einigung kam. Man muss aber auch sehen, dass im Justizministerium sehr umfangreiche Vorarbeiten geleistet wurden, die einen raschen Beschluss in der nächsten Legislaturperiode möglich machen.

Die Furche: Das Gesetz ist an der Anzeigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen gescheitert. Sie konnten Andrea Kdolsky, die schon in den letzten Tagen ihre Einwände geäußert hatte, offenbar nicht überzeugen (siehe unten). Zustimmung gab es vom Innenministerium. Werden Sie nun die Anzeigeregelung erneut überdenken und ändern?

Berger: Wir haben die Bedenken zahlreicher Experten in der Begutachtung sehr ernst genommen und den Entwurf genau in diese Richtung adaptiert. Ausgangspunkt unserer Überlegungen war stets, dass die derzeitige Situation sehr unbefriedigend ist und diese verbessert werden muss, um die hohe Dunkelziffer bei Kindesmisshandlungen senken zu können. Daher ist es für mich unverständlich, wenn gerade die für Jugendwohlfahrt zuständige Ministerin einer deutlichen Stärkung dieser Behörden kategorisch ablehnend gegenüber steht.

Die Furche: Auch Fachleuten geht dieser Entwurf noch immer zu weit.

Berger: Jene, die jetzt Kritik äußern, haben den jetzigen Gesetzestext nicht gelesen. Wir nehmen sehr wohl Rücksicht auf das Wohl des Kindes. Eines ist für mich besonders wichtig: Es kann nicht sein, dass Behörden Fälle von häuslicher Gewalt gegen Kinder bekannt sind und die Justiz erfährt nichts davon. Das muss nicht heißen, dass es in jedem Fall zu einem Strafverfahren kommt. Wir haben eine Extra-Bestimmung im Gesetzesentwurf, die besagt, dass es vorerst zu keinem Strafverfahren kommt, wenn es dem Wohl des Kindes abträglich wäre.

Die Furche: Kritiker werfen ein, dass eine rasche Anzeige oft kontraproduktiv sei, Opfer erst Vertrauen fassen müssten, bevor sie aussagen, und viele Fälle im grauen Bereich liegen würden.

Berger: Bei den Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, bleibt es ja bei der bloßen Meldeverpflichtung an die Jugendwohlfahrtsbehörde. Es ist dann deren Aufgabe, dem nachzugehen; bei begründetem Verdacht, dass eine Tat mit nicht nur leichten Folgen geschehen ist, tritt die neue Regelung in Kraft. Dann hat die Jugendwohlfahrtsbehörde gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob jetzt schon ein Strafverfahren zuzumuten ist, ob die Beweislage gegeben ist, ob es der seelische Zustand des Kindes erlaubt. Im Zweifel geht das Wohl des Kindes vor und ein Verfahren wird aufgeschoben. Wir wollen keine Strafverfahren, die daran scheitern, weil die Beweislage nicht ausreicht.

Die Furche: Es wurde auch Sorge geäußert, dass Jugendämter ohnehin stark überlastet sind.

Berger: Ich wünsche mir, dass in Institutionen, die mit Kindern zu tun haben, das Bewusstsein über die Meldepflicht besser wird und dass man weiß, wie damit umzugehen ist. In der Umsetzung der Meldepflicht wäre sicher einiges zu verbessern. Der Jugendwohlfahrt kommt hier die zentrale Aufgabe zu; natürlich wünsche ich, dass diese Behörden personell besser ausgestattet sind. Aber es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass den schwersten Vergehen nicht nachgegangen wird, weil es zu wenig Personal gibt.

Die Furche: Sie sagen also, dass momentan zu lasch mit der Meldepflicht umgegangen wird.

Berger: Ja, es hat leider einige Fälle gegeben, anhand derer das ganz deutlich geworden ist. Ich erinnere an den Fall Luca, wo auch die bestehenden Gesetze zum Teil nicht richtig angewendet wurden.

Die Furche: Divergenzen gab es auch im Bereich Sexualstraftäter. Sind nun alle Stolpersteine weggeräumt?

Berger: Da gibt es schon lange keine Divergenzen mehr. Wir haben uns auf ein Maßnahmenbündel geeinigt, das in weiten Teilen vom Justizministerium umzusetzen ist: es beinhaltet insbesondere neue Sanktionsmöglichkeiten für Sexualstraftäter, etwa Berufsverbote und Einschränkungen bei Freizeittätigkeiten.

Die Furche: Umstritten sind die Maßnahmen aber bei der rechten Opposition und auch in der Bevölkerung. Es geht um die grundsätzliche Frage: Harte Strafen versus Therapie und Resozialisierung. Was sind die Argumente für Ihren Weg?

Berger: Dass die Strafrahmen speziell Sexualstraftäter leider nicht davon abhalten, eine Tat zu begehen, wissen wir. Wenn es so einfach wäre, dass allein ein hoher Strafrahmen im Gesetzbuch schon ausreicht, damit diese Taten nicht begangen werden, dann wären wir in einer sehr glücklichen Lage. Das heißt, wir müssen vor allem auf Prävention setzen.

Die Furche: Wie konkret?

Berger: Hier gibt es zwei Schienen: Das eine sind Projekte, wie es sie in Großbritannien und Deutschland bereits gibt. Durch öffentliche Kampagnen wird versucht, Personen, die sich zu Kindern hingezogen fühlen, freiwillig in Therapie zu bekommen. In Deutschland wird diese Therapie von der Berliner Charité angeboten, es ist ein erfolgreiches Projekt. Das andere ist, dass Kinder noch mehr in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden sollten, damit sie bei Übergriffen lernen, Nein zu sagen und keine Scheu und Scham haben, sich jemandem anzuvertrauen. Wenn es leider bereits zu einer Tat gekommen ist, ist es im Interesse aller, wenn wir Therapiemöglichkeiten, die es heute schon gibt, voll ausschöpfen. Das haben wir schon durch die Sanktionenreform, die mit Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, eingeleitet. Im Zuge dieser Reform wurden auch therapeutische Möglichkeiten im Strafvollzug ausgebaut. Bei therapierten Sexualstraftätern konnte die Rückfallrate tatsächlich sehr stark gesenkt werden. Ich bin mir dessen bewusst, dass das in der Öffentlichkeit nicht sehr glaubwürdig klingt, aber Zahlen belegen das.

Die Furche: Es verfestigte sich in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass Strafen bei Vermögensdelikten strenger ausfallen als bei Sexualstraftaten. Sie haben angekündigt, bis Sommer die tatsächlichen Strafrahmen zu evaluieren und diese dann gegebenenfalls anzupassen, also auch zu erhöhen. Haben Sie schon Ergebnisse?

Berger: Wir haben noch nicht den gesamten Bericht, aber erste zusammenfassende Informationen. Demnach haben Richter die Tendenz, bei Sexualdelikten höhere Strafen zu verhängen. Vergleicht man ein Vermögensdelikt, beispielsweise mit einem Strafrahmen zwischen drei und zehn Jahren, und ein Sexualstrafdelikt mit dem gleichen Strafrahmen, dann fallen beim Sexualdelikt eher höhere Strafen aus als beim Vermögensdelikt.

Die Furche: Sie sehen keinen Handlungsbedarf beim Strafrahmen?

Berger: Über den einen oder anderen Strafrahmen kann man reden. Wir haben Delikte, bei denen es eine Höchst- aber keine Mindeststrafe gibt. Aber man sollte niemandem Sand in die Augen streuen, dass wir dann aus dem Schneider sind, nur weil wir die Strafrahmen erhöhen.

Die Furche: Glauben Sie, dass so ein Projekt wie an der Berliner Charité - es ist umstritten und schwer finanzierbar - umsetzbar ist?

Berger: Nach unserer Ressortverteilung wäre das Innenressort zuständig, da es um primäre Prävention geht. Ich denke, es müsste umsetzbar sein.

Die Furche: Wäre das ein Projekt, das bei Ihnen - sofern Sie nochmals Justizministerin werden - ganz oben auf der Liste stünde?

Berger: Ja, sollte die SPÖ wieder in Koalitionsverhandlungen gehen, wäre das für mich ganz oben auf der Liste, ebenso das Familienrechtsänderungsgesetz oder das Lebenspartnerschaftsgesetz.

Das Gespräch führte Regine Bogensberger.

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