Eilige Agentenjagd im Hohen Haus

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Der Nationalrat bestellte äußerst flott einen neuen Untersuchungsausschuss. So schnell, dass die Probleme aus den alten noch nicht einmal gelöst sind.

Urlaub? Überstunden! Die Erkundigung nach sommerlicher Freizeit unter den Mitarbeitern im Parlament fällt dürftig aus. Das Hohe Haus kennt heuer keine Pause. Ganz im Gegenteil. Drei Ausschüsse wurden für permanent, eine Sondersitzung für möglich erklärt. Damit wird es nichts aus der laut Bundesverfassungsgesetz tagungsfreien Zeit des Nationalrates zwischen 15. Juli und 15. September. Es kommt anders: „Wir haben ein tatsächliches Problem, den Mitarbeitern Zeitausgleich für frühere Überstunden zu gewähren“, sagt die Vizedirektorin des Nationalratsdienstes, Janestin. Und für die Präsidentin des Nationalrats, Barbara Prammer, widerlegt das besonders dichte Sommerarbeitsprogramm eindrucksvoll die Legende von den ‚faulen Abgeordneten‘.

Rasches Prozedere

Die Parlamentarier haben einen neuen Rekord aufgestellt. Nur fünf Stunden dauerte es, den Antrag „zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments“ zu beschließen. Nur sieben Tage brauchten sie bis zu der am Freitag dieser Woche erfolgten Konstituierung dieses Untersuchungsausschusses durch seine 17 Mitglieder. Pikanterweise präsentierte das Innenministerium genau an diesem Freitag denn auch den Verfassungsschutzbericht 2009, dessen indiskret verbreitete Details mit ein Grund für den U-Ausschuss sind.

Die Agentenjagd im Hohen Haus – auch die Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf die Abgeordneten soll aufgeklärt werden – macht dessen Bediensteten richtig Arbeit und Probleme.

Die hauseigene Druckerei fertigt das Faksimile-Schutzpapier an, erkennbar durch einen, den Wasserzeichen ähnlichen Aufdruck des Kürzels einer Partei. Diese erhält ihre Protokolle nur darauf, zudem nummeriert, wobei die Nummer einem Abgeordneten gehört, der den Empfang der seitenweise gekennzeichneten Papiere auf eigens angefertigen Kuverts und Bescheinigungen zu bestätigen hat. Das alles haben Beamte des Parlaments abzuwickeln und zudem jene Räume jeweils zu zweit zu sichern, in denen in die nicht vervielfältigbaren weil geheimen Akten Einsicht genommen wird. Die Kontrolle wird diesmal noch schwieriger, weil das üblicherweise zur Verfügung stehende, große und mit zwei Vorräumen ausgestattete Lokal VI – der Budgetsaal – wegen der Sanierung der Sanitäranlagen nicht zur Verfügung steht. Der Untersuchungsausschuss tagt daher wahrscheinlich im Sitzungssaal des Bundesrates, dessen Architektur und unexklusive Lage an der Säulenhalle die politische Bedeutung der Länderkammer widerspiegelt: klein, unpraktisch, kaum Platz für Berichterstatter. Jedenfalls werden alleine acht Beamte für die Abwicklung des Aktenlaufes zuständig sein. Insgesamt braucht es rund 60 Mitarbeiter des Parlaments, damit der Untersuchungsausschuss arbeiten kann. Doch auch zu Form und Inhalt seiner Tätigkeit gibt es noch offene Fragen, die sich schlicht aus den Erfahrungen mit den letzten Untersuchungsausschüssen ergaben, gemeint sind jene zu den Banken und zu den Eurofightern.

Ungeklärte Rechtsfragen

In den nur kurz U-Ausschuss genannten Gremien, die sich von dem Skandal um das versenkte Schiff Lucona bis zu Abfangjägern mit allerlei politisch Strittigem und Skandalösem zu befassen hatten, wurden einige Erfahrungen gesammelt, aber noch nicht samt und sonders ausgewertet. So ist noch immer nicht geregelt, ob der Vorsitzende zwingend von einer Oppositionspartei gestellt werden muss, um Unbefangenheit gegenüber Regierungen zu demonstrieren. Oder ob er, wie im vorliegenden Fall, mit dem ehemaligen Bundesminister Martin Bartenstein nicht aus einer Regierungspartei kommen könne.

Zudem ist unklar, ob der Obmann den Vorsitz nur formal oder auch inhaltlich führen soll. Wie noch nicht vollständig geklärt ist, welche Behörde auf wessen Verlangen wem was zu übergeben hat. Denn schließlich erinnert man sich an einen grünen Abgeordneten, der die Vertraulichkeit von Akten durch deren Vorlesen im Ausschuss brach und die Inhalte so bekannt und damit öffentlich machte. Gegen eine derartige Vorgangsweise gibt es zwar mit dem Paragraphen 310 einen neuen Tatbestand im Strafgesetz, doch dessen Anwendung an Abgeordneten dürfte an deren Immunität scheitern, was bei der Textierung nicht bedacht wurde.

Die vor einen Untersuchungsausschuss Geladenen treten dort jedenfalls nur mehr als Auskunftspersonen auf. Mit Schrecken erinnern sich Parlamentarier und Minister, wie Verdächtige und Übeltäter behandelt und befragt, ja geradezu einvernommen worden zu sein. Dieser Behandlung durch Abgeordnete wie Peter Pilz und Ewald Stadler will man sich nicht mehr aussetzen. Da sei ein Verfahrensanwalt davor, den man für den aktuellen Untersuchungsausschuss noch nicht gefunden hat. Wegen der umfangreichen Arbeit und der politischen Querelen pflegen infrage kommende Persönlichkeiten aus dem Stand der Richter und der Generalprokuraturen abzusagen.

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