Ein Spion und eine Datenbank

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War die geheime "ÖVP-Datenbank", die vergangene Woche für Aufsehen im BVT-Ausschuss sorgte, eine Bombe oder eine Nebelgranate? Auch wenn die Frage mit dem aktuellen Wissensstand nicht eindeutig beantwortbar ist: Möglicherweise nichts von beidem. Dass der im Untersuchungsausschuss vorgeladene Chefermittler der Staatsanwaltschaft Werner B. über die Datenbank als Teil laufender Ermittlungen derartig aus dem Nähkästchen plauderte, überraschte neben anwesenden Journalisten und Oppositionsabgeordneten jedenfalls auch manche Angehörige der Regierungsparteien selbst. Inzwischen scheint die Sache dem Ermittler selbst zu heiß geworden zu sein: Er ruderte zurück und wollte einige seiner Zitate korrigiert wissen, wie die Presse am Mittwoch berichtete.

Worum ging es? Auf dem privaten Computer des mittlerweile entlassenen einstigen Spionageabwehrchefs des BVT, Bernhard P., wurden im Zuge der Hausdurchsuchungen Tausende Datensätze gefunden. Darunter auch ein offenbar von der ÖVP stammendes Verzeichnis mit Daten Hunderter Bürger, insbesondere von Führungskräften aus Politik, Justiz, Polizei und Wirtschaft, das für ausgewählte Parteifunktionäre mittels Kennwort online zugänglich war. Auch Daten von Richtern und Staatsanwälten, die am Verfahren gegen den SPÖ-nahen Wiener Anwalt Gabriel Lansky beteiligt waren, fanden sich laut Ermittlern in der Datenbank.

Brisanter Vorwurf

Der heikle Punkt daran: erstens, die ÖVP-Datei enthielt Daten aus der Wählerevidenz wie Namen, Adressen und Geburtsdaten. Diese sind für alle politischen Parteien zwar frei zugänglich, dürfen aber laut Gesetz nicht weitergegeben werden. Die offene Frage ist also, wie der als ÖVP-Verbindungsmann geltende Ex-Spionageabwehrchef, einst selbst Mitarbeiter im VP-Parlamentsklub, an das Verzeichnis der Volkspartei gelangte bzw. wer aus der Partei es an ihn weitergegeben haben könnte. Zweitens, die auf dem Privatcomputer von P. gefundene Datei mit Daten aus der Wählerevidenz war mit Kontaktinformationen wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern der betreffenden Personen angereichert -was ohne deren Einwilligung datenschutzrechtlich unzulässig ist. Ob P. die Datenbank selbst um die Kontaktdaten ergänzt hat, konnten die Ermittlungen bislang nicht klären -es gilt die Unschuldsvermutung.

"Wer Daten aus der Wählerevidenz an Unbefugte übermittelt, begeht eine Verwaltungsübertretung", sagt die Juristin und Datenschutz-Expertin Angelika Adensamer von Epicenter.Works im Gespräch mit der FURCHE. Das kann mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Aufgrund der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) könnten Strafen indes noch höher ausfallen. Möglicherweise noch wichtiger: Sobald ein Datenverantwortlicher erfährt, dass etwa aufgrund einer Sicherheitslücke Daten missbräuchlich verwendet worden sein könnten, muss er von sich aus die betreffenden Personen darüber informieren. Ob das im Falle der ÖVP-Datenbank zutrifft, könnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch zutage fördern.

Die zentrale Frage, zu welchem Zweck die Datenbank überhaupt angelegt beziehungsweise verwendet wurde, ist aktuell noch Gegenstand der Ermittlungen. Eine politisch brisante These stellte JETZT-Abgeordneter Peter Pilz in den Raum: Die ÖVP-Datenbank könnte vonseiten des BVT für die Partei mit Daten angereichert worden sein. Pilz stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse über die betreffenden Personen im ÖVP-Verzeichnis gespeichert wurden - was nicht nur illegal wäre, sondern an den Kern von Demokratie und Rechtsstaat dringen würde. "Ohne zu wissen, wie ein Datenfeld dieser Datenbank aussieht, wie viele Einträge sie hat und Ähnliches, lässt sich eine mögliche Brisanz schwer abschätzen", sagt ein Geheimdienst-Insider gegenüber der FURCHE. Laut Ermittler B. gibt es nach aktuellem Stand keinen Hinweis darauf, dass P. die ÖVP-Daten mit Informationen aus geheimen BVT-Akten angereichert haben könnte. Auch Werner Amon, ÖVP-Fraktionsführer im BVT-Ausschuss, wies Pilz' Darstellung zurück.

Gerade Amon selbst ist es allerdings auch, dem in der Causa besonders starkes Interesse von Medien, Opposition und vom blauen Koalitionspartner entgegenschlägt. Denn der einstige ÖVP-Generalsekretär ist mit dem nunmehr als Beschuldigter geführten einstigen BVT-Spionagechef P. seit Jugendtagen befreundet. Das führte nicht nur zur Frage eines möglichen Interessenskonfliktes bei Amon und Kritik an seiner Fraktionsführerschaft im U-Ausschuss. Das ist auch für die Ermittlungen zu einem vielfach zitierten "schwarzen Netzwerk" innerhalb des BVT relevant, wie diverse Akten aus dem Ausschuss zeigen. So liegen den Ermittlern etwa Protokolle von mehr als 200 mobilen Textnachrichten zwischen Amon und "Chefspion" P. vor, in denen sie privat kommunizierten -allerdings nicht nur.

"Missbrauch erwartbar"

Vor allem ein spezieller beruflicher Aspekt machte die ermittelnde Staatsanwaltschaft hellhörig: Sie wertete nicht nur die Mobildaten P.s aus, sondern auch dessen Spesenabrechnungen, die er im BVT vorgelegt hatte. P. traf sich demnach mehrmals mit Gesprächspartnern rund um den Komplex kasachischer Nachrichtendienst -dem SP-nahen Anwalt Gabriel Lansky war in dieser Causa Spionage vorgeworfen worden, die Ermittlungen wurden aber später eingestellt. Wie die Rechercheplattform Addendum berichtete, legen die Ergebnisse der Ermittler nahe, dass sich P. im entsprechenden Zeitraum auch mit Werner Amon getroffen haben könnte. Einen Zusammenhang mit den Spionageermittlungen des BVT gegen Lansky weist der Anwalt P.s gegenüber Addendum allerdings zurück.

Eine nachhaltige Aufklärung der Causa "Datenbank" forderten jedenfalls sowohl die FPÖ als auch die Oppositionsparteien. Warum die Vermischung von Partei-und Geheimdienstdaten, die Vermengung nachrichtendienstlicher und parteipolitischer Interessen dort, wo sie auftritt, nicht nur widerrechtlich ist, sondern zu einer Bedrohung rechtsstaatlich-demokratischer Strukturen werden kann, illustriert ein prominenter Fall aus Österreichs jüngerer Geschichte: Wie der Ex-Polizist Josef Kleindienst einst enthüllte, fragten Polizisten in etlichen Fällen geheime pesonenbezogene Daten illegal aus dem Polizeicomputer ab und gaben sie an FPÖ-Politiker weiter - mit dem Ziel, Informationen über politische Gegner, kritische Künstler und Journalisten zu sammeln, um sie in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Bespitzelt wurden etwa mehrere SPÖ-Politiker, Künstler wie André Heller und Journalisten wie Herbert Lackner und Hans Rauscher.

Dazu, wie verbreitet derartige Praktiken hinter verschlossenen Türen sein könnten, auch wenn sie nicht -wie im Fall Kleindienst - an die Öffentlichkeit gelangen, trauen sich indes auch langjährige Geheimdienst-Kenner keine Einschätzung zu. "Da ist die Zahl der bekannten Fälle fast bei Null, aber die Dunkelziffer potenziell unendlich", sagt einer von ihnen zur FURCHE. Das Fehlen ausreichender Kontrolle jedenfalls ist eine Grundproblematik der heimischen Dienste. "Wenn sich nicht mehr trennen lässt, was Interesse einer Behörde und was Interesse einer Partei ist, wird es wirklich problematisch", sagt Juristin Adensamer. "Solange es keine effektive Kontrolle von unabhängiger Stelle gibt, wird man mit Missbrauchsfällen rechnen müssen." Dass der bereits existierende Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium dafür ausreiche, bezweifeln Experten. "Er sitzt im gleichen Haus und hat relativ kurze Wege", sagt auch Adensamer. Zudem fehle es ihm an Personal und in einigen Bereichen sei er von der Kontrolle ausgeschlossen. Ein Passus legt etwa fest, dass dem Rechtsschutzbeauftragten Akten nicht gezeigt werden müssen, wenn das die nationale Sicherheit gefährden könnte, was ihn in vielen Fällen de facto zahnlos macht.

Die vorgeschlagene Strukturreform für das BVT könnte das Missbrauchsrisiko noch erhöhen. Einerseits ist der Umbau des Nachrichtendienstes eine neue Gelegenheit für politische Postenbesetzungen und Umfärbungen, wie sie schon in der Vergangenheit - Stichwort "schwarzes Netzwerk" im BVT -von Mitarbeitern attestiert wurden. Und zweitens eröffnet die angekündigte Möglichkeit, auch ohne konkreten Verdacht ermitteln zu können, neues Potenzial, nachrichtendienstliche Erkenntnisse missbräuchlich einzusetzen. Etwa um jemandem einen privaten Gefallen zu tun oder eigene (politische) Interessen zu verfolgen. "Je weniger Kontrolle da ist und je üppiger die Befugnisse sind, desto wahrscheinlicher ist natürlich, dass sie missbraucht werden", sagt Adensamer.

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