Erste Schritte zu einer neuen Spitalsfinanzierung

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Diskretion und Zuversicht prägen die Verhandlungen um die Finanzierung der Spitäler. Sozialministerium will Schließungen vermeiden. Kooperation und Kostendämpfung.

Der zuständige Bundesminister gibt sich zuversichtlich: "Wir sind auf einem guten Weg“, lässt Gesundheitsminister Alois Stöger ausrichten. Gemeint ist der Weg, den Sozial- und Finanzpolitiker von Bund und Ländern seit einiger Zeit unter Führung einer hochrangigen Steuerungsgruppe beschreiten, um zu einer neuen Gestaltung der Spitalsfinanzierung zu gelangen. Diese ist ein Gebot der Stunde.

"Selbstverständlich“ werde es auch in Zukunft für das österreichische Spitalswesen jährlich mehr Geld geben, sollen also die zur Verfügung stehenden Beträge weiter wachsen. Allerdings nicht mehr im bisherigen, sondern in einem deutlich eingeschränkten Ausmaß. "Es gab Steigerungen der jährlichen Kosten von sieben bis acht Prozent“, verlautet aus dem Kabinett des Gesundheitsministers. Derartige Erhöhungen sollen künftig auf die Größenordnung des jährlichen Wirtschaftswachstums beschränkt werden, das wären für heuer 3,3 Prozent. Gut die Hälfte ihrer bisher stärksten Kostensteigerung müssen die Spitäler also einbremsen. Wie das gehen soll, wird nächste Woche in Graz beraten.

Zeitliche Abstimmund der Finanzströme

Für 22. und 23. Mai ist in Graz eine außerordentliche Tagung der Gesundheitsreferenten der Länder für die angestrebte Gesundheits- und Spitalsreform angesetzt. Die jüngsten Gespräche in zeitlichen Vorfeld in der Steuerungsgruppe seien "konstruktiv verlaufen“, sagte die steirische Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder. Tatsächlich hatte sich diese Steuerungsgruppe - unter der Leitung von Stöger gehören ihr Finanzministerin Maria Fekter, Landeshauptmann Josef Pühringer, Hauptverbands-Vorsitzender Hans Jörg Schelling sowie Stadträtin Sonja Wehsely und eine Vertreterin der Wiener Gebietskrankenkasse an - darauf geeinigt, die Geltungsdauer der Spitalsfinanzierung künftig zeitlich auf jene von Stabilitätspakt und Finanzausgleich abzustimmen. Diese drei außerordentlich großen Regelungskreise sind jeweils dutzendfach miteinander verschränkt. Bisheriges zeitliches Problem: Die Spitalsfinanzierung soll 2013 neu geregelt werden, der große Budgetplan gilt bis 2016, doch der Finanzausgleich endet 2014. Nun soll alles rascher und koordinierter vor sich gehen: Die grundsätzliche Einigung zwischen Bund und Ländern über die neue Spitalsfinanzierung soll vor dem Sommer erfolgen, im Herbst soll die parlamentarische Behandlung folgen, ab 2014 könnte die Reform gelten, meint Edlinger-Ploder. Einige ihrer Eckpunkte stehen fest.

Das von Stöger ursprünglich angestrebte einheitliche Spitalsgesetz ist laut Pühringer "vom Tisch“. Es hätte die neun Landesgesetze ablösen sollen, wogegen die Ländervertreter votierten. Sie bräuchten diese Gesetze, um ihrerseits die organisatorischen und finanziellen Beziehungen zwischen den Ländern und den Gemeinden - diese sind in Einzelfällen ebenfalls Spitalserhalte - zu regeln sowie Versorgungsaufträge zu definieren. Stöger hat sich mit seinem Wunsch nach einem neuen Spitalsgesetz des Bundes dennoch durchgesetzt, denn dieses sieht ein gemeinsame Steuerung der Strukturen und der Geldflüsse vor. Stöger zur FURCHE: "Es freut mich, dass die Länder viele meiner zentralen Ansätze übernommen haben.“ Durch das "partnerschaftliche Zielsteuerungsmodell“ würden nun alle Beteiligten gemeinsam für Patientinnen und Patienten arbeiten. Koordination und Kooperation lauten die Schlüsselbegriffe, womit ein Angstgegner aller Sozialpolitiker ebenfalls vom Tisch ist: "Spitalsschließungen braucht es unserer Meinung nach nicht“, verlautet aus Stögers Kabinett. Diese Festlegung scheint den Weg zu weiteren Kompromissen gepflastert zu haben.

So werden die Gesundheitsplattformen in den Ländern neu gestaltet: Sie sind jene Ebene, auf der regionale und lokale Planung und Steuerung vorgenommen werden sollen. Darin sind Spitäler und niedergelassene Ärzte erfasst, allerdings nicht die Universitäts-Kliniken. Die Länder mussten ihre Forderung nach Landestöpfen aufgeben, sie erhalten vielmehr eine Ausgabenobergrenze. Damit sollen Abgänge in den Landeshaushalten aufgrund von Spitalsdefiziten vermieden werden.

"Das ist eine Reform des ganzen Systems“, heißt es denn auch im Sozialministerium. Es solle "nichts abgedreht, sondern gemeinsam überlegt werden“, wie auch über Ländergrenzen hinweg in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung kooperiert werden könnte. Deren Finanzierung aus mehreren Quellen - Staat und Sozialversicherung - bleibt. Aber dafür werden ab 2014 die kleinen Ströme besser koordiniert, um einen großen zu ergeben.

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