Europäischer Ruhegenuss

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In der ganzen EU wurden oder werden die Pensionssysteme reformiert. Vor allem der schwedische Weg wird oft als Vorbild genannt.

Nicht nur SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer richtete jüngst hoffnungsvoll seinen Blick gen Schweden und wünschte sich in den ORF-Sommergesprächen das dortige Pensionssystem als Vorbild für Österreich. Auch sonst kommen immer wieder die skandinavischen Länder ins Spiel, wenn es um Beispiele für gelungene Reformen der Sozialsysteme geht.

Aber auch Schweden musste, wie fast alle EU-Mitglieder, sein Pensionssystem reformieren. Die größte und Aufsehen erregendste Änderung war wohl der Wechsel von einem leistungs- zu einem beitragsorientierten System im Jahr 1998. Die Pensionshöhe jedes Einzelnen wird also seit der Reform erst bei Pensionsantritt berechnet: Je höher die statistische Lebenserwartung zu diesem Zeitpunkt, desto geringer die monatlichen Zahlungen. In dem sonst gebräuchlichen leistungsorientierten System dagegen hängt die Pensionshöhe von der Höhe der einbezahlten Beiträge ab, daher lässt sich laufend die Höhe der bereits erworbenen Ansprüche berechnen. Pensionsanpassungen wegen Engpässen im Sozialversicherungssystem können hier nur über Umwege vorgenommen werden, wie beispielsweise in Österreich durch den "Nachhaltigkeitsfaktor" (siehe Kasten rechts).

Massive Kürzungen

"Durch die Umstellung zur Beitragsorientierung sind in Schweden drastische Leistungskürzungen schlagend geworden, aber offenbar war die Bevölkerung aufgrund der großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten dazu auch bereit", erläutert der Pensionsexperte des Institutes für Höhere Studien, Ulrich Schuh. Zudem verlasse sich der Staat nicht, wie beispielsweise in Österreich, nur auf ein reines Umlageverfahren, bei dem aus den Beiträgen der Arbeitnehmer die Zahlungen an die Pensionisten geleistet werden: Der Beitragssatz zum schwedischen Rentensystem beträgt rund 20 Prozent, 2,5 Prozentpunkte davon fließen in ein kapitalgedecktes System, kommen also je nach Erfolg der Veranlagung auf dem Kapitalmarkt zur Auszahlung.

Ab dem 65. Lebensjahr hat man in Schweden Anspruch auf die volle Pension, wer sich früher - ab 61 Jahren - für den Ruhestand entscheidet, bekommt Abschläge. Ab 65 steht jedem Einwohner, der mindestens 40 Jahre in Schweden verbracht hat, zusätzlich eine garantierte Mindestrente zu, die aus Steuermitteln finanziert wird. Dazu kommen die weit verbreiteten Betriebs- und Privatpensionen.

Ohne diese täten sich die Schweden auch schwer, denn die Ersatzrate im staatlichen System ist gering. Für einen Arbeitnehmer, der mit 22 Jahren zu arbeiten begonnen hat und 40 Jahre später aufhört, beträgt sie derzeit gerade einmal 35 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens, analysiert die Broschüre "Pensionsreformen in der EU" von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Begibt sich derselbe Arbeitnehmer mit 68 Jahren in den Ruhestand, erhält er 51 Prozent.

Trotz der geringen Pensionshöhe sieht auch Wirtschaftswissenschafter Schuh das System als Vorbild: "Es ist kein üppiges System, aber es ist fair, und es ist transparent." Und ständige Nachbesserungen wie in Österreich, die die Menschen verunsicherten, seien nicht nötig.

Aber nicht nur in Schweden und Österreich wurde die Alterssicherung reformiert. Laut GPA-Broschüre wurde in den meisten EU-Ländern in den vergangenen Jahren vor allem zu folgende Maßnahmen gegriffen:

* Erhöhung des Regelpensionsalters, wo dieses unter 65 Jahren lag; während etwa Österreich und Großbritannien gerade dabei sind, das Pensionsantrittsalter für Frauen schrittweise zu erhöhen, gilt nur noch in Frankreich für beide Geschlechter und in Italien für Frauen auf Dauer ein Pensionsalter von 60 Jahren, ohne dass Abschläge in Kauf genommen werden müssen.

* Verschärfung der Zugangsbestimmungen zur Frühpension; trotzdem stellt die generelle Abschaffung der Frühpensionen, etwa in Italien, eine Ausnahme dar.

* Erhöhung der notwendigen Beitragsjahre, um Anspruch auf dievolle Pension zu haben; in Frankreich etwa waren es vor der Reform 37,5 Jahre, nun sind es 40. In Österreich waren es bis 2003 40 Versicherungsjahre, ab 2009 werden es 45 Jahre sein.

* Abschläge bei vorzeitigem und Zuschläge bei späterem Pensionsantritt;

* Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes für die Ermittlung der Pensionshöhe; beispielsweise wurden in Schweden vor der Reform die besten 15 Jahre herangezogen, nun das gesamte Erwerbsleben, in Portugal waren es fünf der vorangegangenen zehn, nun sind es zehn von 15 Jahren.

Auch die neuen EU-Mitglieder haben umfangreiche Reformen hinter sich. In einem ersten Schritt wurden Anfang der 1990er Jahre die Sozialversicherungen vom Staatsbudget getrennt. Danach haben Ungarn, Polen, Bulgarien, Lettland und Estland ihre öffentlichen Systeme reduziert und durch privat betriebene, beitragsorientierte Modelle ergänzt. Tschechien, Slowenien und Rumänien setzen eher auf eine freiwillige Ergänzung durch private Vorsorge. Dazu kam bei fast allen NeoMitgliedern eine Anhebung des Pensionsalters. Zusätzlich haben einige Staaten den Durchrechnungszeitraum verlängert.

Pensionsvorbild Österreich

Trotz aller Reformen, die für eine dauerhafte Finanzierbarkeit der Pensionssysteme Europas notwendig sind, dienen diese doch als Vorbild: Der Leiter des Ludwig Boltzmann Institutes für China- und Südostasienforschung, Gerd Kaminski, erklärt: "Es gibt in China eine Verfassungsbestimmung, dass die Kinder ihre alten Eltern erhalten müssen. Allerdings ist das angesichts der Ein-Kind-Politik ein großes Problem." Pensionszahlungen gebe es nur in wenigen reichen Regionen. Die staatlichen Fabriken würden noch Pensionen an ihre ehemaligen Arbeiter zahlen, dies werde aber als Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Unternehmen gesehen, daher sollen diese Zahlungen abgeschafft und durch ein allgemeines System ersetzt werden. Derzeit kämen immer wieder Delegationen aus China, um sich über das österreichische Modell zu informieren - offenbar gibt es auch Politiker, die ihren Blick hoffnungsvoll gen Österreich richten.

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