Gerechtigkeit für unsere Familien

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Deutschlands oberste Richter verpfllichten die Regierung zu einer kinderfreundlicheren Politik. Kinderlose müssen in Zukunft für ihre soziale Sicherheit mehr zahlen.

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Deutschlands oberste Richter verpfllichten die Regierung zu einer kinderfreundlicheren Politik. Kinderlose müssen in Zukunft für ihre soziale Sicherheit mehr zahlen.

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Die Euphorie war gewaltig: "Ein historischer Durchbruch!" triumphierten unisono der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Deutschen Katholiken: "Endlich wird die gesellschaftliche Bedeutung der Kindererziehung anerkannt." Die systematische Benachteiligung der Familien habe jetzt ein Ende, ließ eine zufriedene CSU verlauten. Ein guter Tag für die Familien, jubelten sogar die deutschen Grünen, sichtlich bemüht, wieder mit positiven Meldungen zu punkten. Nur die SPD hatte Schwierigkeiten. Ihr verschlug es zunächst einmal die Sprache. Es wäre den zuständigen Politikern wohl lieber gewesen, es hätte den "Fall Müller" nicht gegeben ...

Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied anders, nämlich ganz im Sinne eines Kirchenmusikers und zehnfachen Vaters aus Trier: Wer Kinder erzieht, darf nicht mit dem gleich hohen Beitragssatz zur Pflegeversicherung belastet werden wie diejenigen, die keine Kinder haben. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die Pflicht des Staates auf besonderen Schutz der Familie. Das ist verfassungswidrig und gehört geändert.

Bis 2004 muss die Politik nun reagieren und die Pflegeversicherung familienfreundlicher machen. Organist Alfred Wilhelm Müller wird jedenfalls dann nicht mehr wie bisher seinen zahlreichen Nachwuchs großziehen und trotzdem 109,65 Mark in die Pflegeversicherungskasse einzahlen müssen. Und mit ihm zahllose andere Familien in Deutschland auch.

Die Medien reagierten fast ebenso einhellig euphorisch. "Eine Revolution durch Richterrecht" und Ähnliches war zu lesen. Zu Recht, denn eines war sofort klar: Mit diesem Urteil wurde nicht nur den Politikern Nachhilfe in Sachen Familienpolitik erteilt. Es wurde auch ein fundamentaler Fehler im gesamten Sozialversicherungswesen offen gelegt: Die Konstrukteure der umlagefinanzierten Systeme, also nicht nur der Pflege-, sondern auch der Kranken- und Rentenversicherung, haben immer nur zwei Generationen im Blick. Diejenige, die gerade die Beiträge zahlt, und diejenige, die kassiert. Die Zukunft, also die nachwachsende Generation, blieb immer außer Acht. Seit langem steigt aber die Zahl der Kinderlosen auch in Deutschland drastisch an. Mehrere Millionen jüngere Ausländer müssten in den nächsten 50 Jahren nach Deutschland einwandern, um mit der gleichbleibenden Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Jahr die heutige Altersstruktur aufrechtzuerhalten, heißt es in diversen Berechnungen, die auch die Karlsruher Richter nicht kalt ließen. "Unausweichlich und sehr massiv", hieß es, steuere Deutschland in Richtung Überalterung. Die soziale Sicherheit sei nicht mehr gewährleistet.

Auch andere Daten sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird von derzeit 1,9 Millionen gewaltig ansteigen und im Jahr 2050 bereits 4,7 Millionen erreichen. Doch die Familienstrukturen ändern sich. Weniger Kinder, weniger zukünftige Beitragszahler. Und - die Möglichkeiten der häuslichen Pflege nehmen ab. Schon heute müssen immer mehr pflegebedürftige Ältere in (teure) Heime, weil sich niemand mehr um sie kümmern kann oder will. Dazu das Verfassungsgericht: Wer schon nicht durch eigene Kinder mithilft, die Finanzierung der Pflegeversicherung auch in Zukunft sicherzustellen, der soll wenigs-tens dafür mehr einzahlen.

Die Familie, die Kinder, der Generationenvertrag. Auf einmal stehen sie wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es kann nicht mehr geleugnet werden, was eigentlich ohnehin selbstverständlich ist: ohne Kinder keine Beitragszahler, keine Pflegeversicherung, keine Renten, keine soziale Sicherheit. Die Verfassungshüter, so meinte etwa der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert, hätten zwar über die Pflegeversicherung geurteilt, in Wirklichkeit aber die Renten gemeint ...

"Kein Verrat" Sogar Bundeskanzler Gerhard Schröder beschwor vor einigen Tagen in einem großen Artikel in der "Welt" die Familie: "Die vielleicht wichtigste und großartigste Aufgabe jeder Gesellschaft ist es, Kinder großzuziehen." Er leistete es sich sogar, den Frauen nahe zulegen, wieder an den Herd zurückzukehren: "Es ist ... überhaupt kein Verrat an Emanzipation und Frauenbewegung, wenn sich die Frauen dafür entscheiden, nicht erwerbstätig sein zu wollen, sondern sich auf unbezahlte Arbeit in Haus und Familie zu konzentrieren." Das sollte sich einmal ein konservativer Politiker zu sagen getrauen ...

Schröder, der Kinderfreund und nicht der Sachwalter der Wirtschaft, mit Nadelstreif und dicker Zigarre posierend? Interessiert ihn auf einmal doch mehr als das, was Siemens, Volkswagen oder die Atomkraftwerksbetreiber wünschen? Es war jedenfalls nicht die Politik mit irgendwelchen Familienideologien, die jetzt den entscheidenden Kurswechsel gesetzt hat. Richter ließen sich von allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen leiten, welche Belastungen den Familien zugemutet werden können und welche nicht.

Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, dieses Urteil bis 2004 politisch entsprechend umzusetzen und in Paragrafen zu gießen. Es wird wohl nicht dazu kommen, dass Familien jetzt einfach nur weniger zahlen. Die Rechnung muss stimmen, und um rote Zahlen zu vermeiden, werden Singles und kinderlose Doppelverdiener wohl stärker zur Kasse gebeten.

Eines machten die Karlsruher Richter jedenfalls klar: Die Anerkennung der Leistungen, die die Familien für die Gesellschaft erbringen, muss auf neue Beine gestellt werden. Familien dürfen nicht länger in die Minderheit getrieben und (in verfassungswidriger Form) vernachlässigt werden. Und - Einwanderung allein wird den Generationenvertrag nicht aufrechterhalten können. Wird auch die österreichische Politik zu dieser Einsicht gelangen?

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