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"Angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen" ist es notwendig, "den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden", heißt es in der Präambel zur "Charta der Grundrechte der Union". Von Jänner bis Oktober 2000 wurde das 54 Artikel umfassende Dokument vom eu-Grundrechte-Konvent erarbeitet und im Dezember 2001 von den Staats- und Regierungschefs bei ihrem denkwürdigen Treffen in Nizza proklamiert. Trotz heftiger Widerstände hat man letztlich die Grundrechte-Charta als Teil II in den "Vertrag über eine Verfassung für Europa" übernommen.

"Würde des Menschen"

Unter der ersten Kapitelüberschrift "Würde des Menschen" findet sich neben dem Verbot von Todesstrafe und Folter das Verbot des "reproduktiven Klonens" und ein Verbot, den menschlichen Körper zur Erzielung von Gewinn zu benutzen. Im Kapitel "Freiheiten" werden u. a. die unternehmerische Freiheit und der Schutz personenbezogener Daten garantiert. Beim Eigentumsschutz wird der Schutz des geistigen Eigentums gesondert erwähnt.

"Gleichheit" bedeutet in der Charta auch die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Unter dem Stichwort "Solidarität" ist das Recht von Arbeitnehmern auf Kollektivverhandlungen, auf Streik und auf "gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen" verankert. Die Charta erkennt daneben auch das Recht auf soziale Sicherung und soziale Unterstützung an, allerdings "nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften".

Fundament der Einigung

Der Gesundheits-, der Umwelt- und der Verbraucherschutz werden gesondert erwähnt. Unter den "Bürgerrechten" findet sich auch das Recht auf eine gute Verwaltung. Die Charta gilt für eu-Institutionen. Für die Mitgliedstaaten ist die Charta insoweit verbindlich, wie sie eu-Recht anwenden.

"Die Werte, Grundrechte und Freiheiten, die die Charta verbrieft, sind das Fundament des europäischen Einigungsprozesses und ein einzigartiges Dokument europäischer Identität", begründete der frühere deutsche Außenminister Joschka Fischer die Übernahme der Charta in den Verfassungstext: "Mit der Charta wird bewiesen, dass die eu weit mehr ist als eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch der Zusammenschluss einer Wertegemeinschaft." WM

Den vollständigen Text der Grundrechte-Charta finden Sie im Internet: http://europa.eu.int/constitution/de/lstoc1_de.htm

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