iIdentität nicht nur in Museen

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Die Geschichte der Restitution von in der ns-Zeit geraubten Vermögen und der Entschädigung für nicht mehr rückstellbare Güter war in Österreich kein Heldenstück. Leere Staatskassen, Vorurteile und bürokratische Schlitzohrigkeit ergaben eine vielfach beschämende Bilanz. Freilich: Wenn man Kommentaren zur Klimt-Affäre folgte, konnte man zum Schluss kommen, dass Österreich seit 1945 von Räuberbanden regiert worden ist. Da tut ein bisschen Erinnerung schon auch Not.

Ein Nichtigkeitsgesetz hat bereits 1946 jeglichen Vermögensraub für ungültig erklärt, sieben Rückstellungsgesetze und der Staatsvertrag verpflichteten zur Restitution, in den Fünfzigerjahren wurden ein Hilfsfonds und Sammelstellen für erbenlose Vermögen errichtet. Ein Kunst-und Kulturgüterbereinigungsgesetz wurde 1969 und ein zweites 1985 beschlossen, das unter anderem 13.000 ehemaligen Eigentümern wieder zu ihrem Besitz verhalf. Wie viel das alles in heutigem Geld ausmacht, ist schwer umzurechnen, aber zwei Milliarden Euro waren es mindestens: ein Bruchteil des Geraubten, aber auch kein Pappenstiel!

1995 wurde mit der Schaffung des Nationalfonds erstmals umfassend aller Opfergruppen gedacht: Je 5072 Euro bekamen 30.000 vor allem bisher nicht berücksichtigte Personen. Weitere 20.000 Opfer erhielten jüngst je 7630 Euro für entzogene Mietrechte. Ende 2005 konnte mit den Zahlungen aus dem mit 210 Millionen Dollar dotierten neuen Entschädigungsfonds begonnen werden.

Und dann die späte, aber beispielhafte Geste gegenüber 132.000 ehemaligen Zwangsarbeitern durch den Versöhnungsfonds mit 352 Millionen Euro. Viele dieser meist heute noch bettelarmen Menschen haben geweint - aus Dankbarkeit und zu Gunsten jenes Teils der österreichischen Identität, die nicht an Museumswänden hängt.

Der Autor ist freier Publizist.

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