Jeder siebente Bürger gehört Minderheit an

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In Europa leben rund 300 Volksgruppen, denen mehr als 103 Millionen Menschen angehören. Jeder siebente Bürger Europas gehört einer Minderheit an. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen: Minderheiten, die durch die Grenzziehung, etwa nach dem Ersten Weltkrieg, entstanden sind; Völker oder Gruppen, die auf dem Territorium eines anderen Landes leben, aber eine eigene Sprache und Kultur haben; Drittens die Gruppe der (Arbeits-)Migranten.

Knapp zehn Prozent der EU-Bevölkerung benutzen eine Minderheitensprache. In Österreich gibt es sechs anerkannte Volksgruppen: die burgenlandkroatische, slowenische, slowakische, tschechische und ungarische sowie die Volksgruppe der Roma. In Deutschland sind es vier nationale Minderheiten: Sinti und Roma, Dänen, Sorben und Nordfriesen. Die Roma und Sinti sind die größte Minderheit in der Europäischen Union (laut Schätzungen bis zu zwölf Millionen).

Mehr als die Hälfte der 300 Minoritäten sind im mittleren und südöstlichen Europa angesiedelt. Vor 30 Jahren ging man in Europa von nur 90 Volksgruppen aus. Doch inzwischen ist die Anzahl der Staaten um mehr als ein Dutzend, speziell am Balkan gewachsen. Genau in diesen Ländern leben mehr als die Hälfte der europäischen Minderheiten.

Unterschiedlicher Schutz

Ihr Schutz ist in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich und reicht vom verfassungsmäßigen Minderheitenschutz über die politische Teilnahme bis zur faktischen Verleugnung der nationalen Minderheiten. Letzteres ist insbesondere in Frankreich, aber auch in Griechenland, der Fall.

Offizielle Zahlen über die Sprachminderheiten oder Gesetze zu deren Schutz gibt es in der Grande Nation nicht; schätzungsweise mehr als acht Millionen Franzosen sprechen eine der sieben Regionalsprachen. Dagegen ist in Italien der gesetzliche Schutz von zwölf sprachlichen und historischen Minderheiten festgeschrieben. Estland ermöglicht sogar persönliche Autonomie, sodass Angehörige der russischen Minorität selbst darüber entscheiden können.

In der EU sind mit dem Lissabon-Vertrag (Artikel 2) erstmals die Minderheiten als schützenswertes europäisches Erbe genannt. Die Forderung nach einem eigenen EU-Kommissar für Minderheitenfragen wurde 2008 nur mit einem für Grundrechte zuständigen Mitglied der EU-"Regierung“ umgesetzt. Es ist die Luxemburgerin Viviane Reding.

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