Kampf dem ungenierten Bund

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Die Vertretung föderalistischer Aspekte hat sich vom Bundesrat weg verschoben. Rechtfertigt Verbliebenes dessen Bestand?

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Die Vertretung föderalistischer Aspekte hat sich vom Bundesrat weg verschoben. Rechtfertigt Verbliebenes dessen Bestand?

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Zunächst einige Vorbemerkungen: Erstens: Es handelt sich bei diesem Beitrag um persönliche Überlegungen eines (ehemaligen) Finanzpolitikers. Diese Überlegungen beruhen auf gesamtwirtschaftlichen Perspektiven und praktischer Beobachtung der Politik, stellen aber jedenfalls keine abgesprochene und offizielle Position der SPÖ dar.

Zweitens: Als langjähriger Abgeordneter aus Oberösterreich kenne ich die Vorzüge und Notwendigkeiten der föderalistischen Struktur Österreichs, wobei mein Föderalismus-Verständnis auf größtmögliche Bürgernähe im Sinn des Subsidiaritätsprinzips ausgerichtet ist und weniger auf die Frage institutioneller Symbole.

Drittens: Auch als Wirtschaftspolitiker bin ich mir bewußt, daß Grundfragen der Politik nicht mit simplen Kosten-Nutzen-Kalkülen anzugehen sind. Dennoch halte ich es für sinnvoll, Fragen des Föderalismus nicht nur in Form einer allgemeinen Prinzipiendiskussion zu behandeln, sondern bei einzelnen konkreten Regelungen nachzufragen, ob hier bei voller Information politischer Nutzen und wirtschaftliche Kosten in einem von der Bevölkerung akzeptierten Verhältnis zueinander stehen.

Ein Beispiel ist etwa die Frage, ob es tatsächlich zu einer höheren politischen Kultur beiträgt, wenn es in einem kleinen Land wie Österreich neun verschiedene Bauordnungen gibt, was sich für die Betroffenen vor allem in einer Verteuerung der Baukosten auswirkt.

Meine Stellungnahme zum Bundesrat ist Nebenprodukt allgemeiner Überlegungen: In einem kleinen Land wie Österreich gibt es für den öffentlichen Sektor ein Fixkosten-Problem, das dazu führt, daß die Kosten des öffentlichen Sektors bezogen auf die Wirtschaftskraft des Landes bei uns tendenziell höher liegen als in großen Staaten. Eines der konkreten Beispiele, die ich nenne, ist etwa das Problem einer wirkungsvollen Bankaufsicht, mit dem ich als Obmann des Finanzausschusses befaßt war. Eine leistungsfähige Bankaufsicht kostet für einen Staat mit acht Millionen Einwohnern fast gleich viel wie für einen Staat mit 80 Milionen, da es sich hier eben überwiegend um Fixkosten der Aufsicht handelt - weshalb ich dafür eintrat, die exekutive Bankaufsicht zur Nationalbank und den entsprechenden internationalen Verbund zu verlagern.

Kosteneffizienz ist aber nicht nur im exekutiven, sondern auch im legislativen Bereich anzustreben. Hier weise ich darauf hin, daß sich seit Einführung des Konsultationsmechanismus im Verfassungsgefüge Österreichs wesentliche Änderungen ergeben haben: Die Länder, vertreten durch die Landeshauptleute-Konferenz, die Städte, vertreten durch den Städtebund und die Gemeinden, vertreten durch den Gemeindebund, haben nun gegen Bundesgesetze, die sie finanziell belasten de facto ein Vetorecht.

Das bedeutet, daß sich die Vertretung föderalistischer Aspekte vom Bundesrat weg zu den oben genannten Vertretungskörpern verschoben hat. Der Bundesrat ist damit in diesen wichtigen finanziellen Bereichen funktionslos geworden - mit voller Zustimmung und Mitwirkung der Länder und Gemeinden. Ob nun aber die verbleibenden Materien ausreichen, die Fixkosten des Bundesrates zu rechtfertigen, erscheint mir jedenfalls diskutierenswert. Das Kostenargument sollte nicht überstrapaziert werden - aber ohne die Bereitschaft, auch die Vielzahl kleiner Kostenstellen des öffentlichen Sektors kritisch zu hinterfragen, wird eine sozial verträgliche Stabilisierung oder Rückführung der Steuer- und Abgabenquote wohl kaum durchführbar sein.

Der Autor, langjähriger SPÖ-Finanzsprecher und Nationalratsabgeordneter, ist ab 1. September Mitglied im Präsidium der Europäischen Investitionsbank.

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