Klimawandel plagt die Wälder

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Gerhard Heilingbrunner erinnert die Politik an einige Verpflichtungen zum Schutz der Wälder: Maßnahmen gegen Luftverunreinigung, Vollendung des Natura-2000-Netzwerkes.

Er gilt als sachkundiger aber sehr konsequenter Umweltschützer: Gerhard Heilingbrunner (Bild), Vorsitzender im Kuratorium Wald und Präsident des Umweltdachverbandes, einer Vereinigung von Umwelt- und Naturschutzorganisationen. Der Nutzung der Wälder seien Grenzen zu setzen, die Politik müsse ihre Hausaufgaben zum Schutze der Wälder erledigen, erläutert er gegenüber der FURCHE.

Den Wald als Lieferanten von Biomasse zu nutzen, sei nur begrenzt möglich: Sinnvoll sei eine regionale Nutzung zur Erzeugung von Strom oder Wärme. Überregionale, intensive Nutzung bedeute mehr Transporte und könnte den Wald "massiv schädigen“: Dann nämlich, wenn mit dem Stamm auch der Wurzelstock verwendet werde. Dieser fehle für den Humusaufbau, die Folge wäre der Einsatz von Kunstdünger im Wald, doch das "ist verpönt“. Es ergäbe sich jedenfalls der Wandel zu einem Industriewald, daher "muss man die Grenzen für die Produktion von Biomasse sehen“. Keinesfalls dürften Kraftwerke mit zu hohen Kapazitäten errichtet werden. Die als Folge des Klimawandels vermehrt auftretenden und stärkeren Stürme könnten Wälder nämlich großflächig zerstören - womit dem örtlichen Biomasse-Kraftwerk auf Jahre Rohmaterial fehle.

Fichte zieht wegen Erwärmung bergwärts

Wegen der steigenden Temperaturen würde die Fichte nicht wie früher bis lediglich 1500 Meter Seehöhe, sondern bis 2000 Meter wachsen. Doch wegen der Erwärmung überlebten mehr Schädlinge, etwa der Borkenkäfer. Dieser verbreite sich mit der Fichte auf zunehmend größere Waldflächen in zunehmend steigende Höhen aus. Die Forstwirte müssten, so Heilingbrunner "oberste und erste Kämpfer für den Klimaschutz sein“. Der Schutz der Wälder vor forstschädlichen Luftverunreinigungen gehöre längst neu geregelt, doch die Wirtschaft zeige sich nicht verhandlungsbereit.

Wegen der Bundesländer wiederum sei Österreich in der Nominierung der Schutzflächen nach dem Natura-2000-Projekt "das Schlusslicht in der Europäischen Union“. Die Europäische Kommission habe Österreich für nächstes Jahr bereits mit einer Klage gedroht, sollten bis dahin das Netzwerk geschützter Flächen und entsprechende Managementpläne nicht fertiggestellt sein. Diese seien zudem Bestandteil der Biodiversitäts-Strategie 2020 der Europäischen Union. Die Verpflichtung zum Schutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt betreffe - wenn auch mit unterschiedlichen Kriterien - die gesamte land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Erfüllung der Vorgaben sei "eine der zentralsten Strategien der EU für die Land- und Forstwirtschaft“, so Heilingbrunner. Die Frage laute, welche Beiträge Österreich leistet, um Verluste an Arten und an Lebensraum zu stoppen. Von den Antworten hänge einiges ab, so künftig auch die Zuwendung verschiedener Förderungen durch die EU.

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