7130466-1997_23_03.jpg
Digital In Arbeit

Landesverteidigung nicht an die NATO delegieren

19451960198020002020

Wäre Österreich überhaupt in der Lage, auf ein Berufsheer überzugehen, das den künftigen Herausforderungen gerecht werden könnte.

19451960198020002020

Wäre Österreich überhaupt in der Lage, auf ein Berufsheer überzugehen, das den künftigen Herausforderungen gerecht werden könnte.

Werbung
Werbung
Werbung

Die aktuelle sicherheitspolitische Debatte in Österreich thematisiert - neben der Kernfrage, ob die Republik ihren militärischen Beitrag zur Stabilität im zentraleuropäischen Raum in Hinkunft in einem Bündnis oder weiterhin als neutraler Staat leisten soll zunehmend die Option einer Aufgabe der Allgemeinen Wehrpflicht bei gleichzeitigem Übergang zu einem sogenannten Berufsheer. Von Befürwortern wie Gegnern einer derartigen Lösung werden dabei Argumente unterschiedlicher Sachqualität eingebracht, die die Voraussetzungen und Bedingungen eines Wechsels des

Wehrsystems meist nicht ausreichend berücksichtigen. Es handelt sich dabei letztlich aber um eine Frage, deren Beantwortung weder tagespolitischer Beliebigkeit unterliegen, noch zum sekundären Aspekt des sicherheitspolitischen Grundsatzproblems abgewertet werden sollte. Die Ausgestaltung des Wehrsystems eines Staates bildet vielmehr Konsequenz einer zutiefst politischen Entscheidung, die sowohl wertorientierte als auch technisch-strukturelle Kriterien zu beachten hat. Beide sollten im Bah-men eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses ausreichend gewürdigt werden.

Zunächst ist festzuhalten, daß ein allfälliger Beitritt Österreichs zur Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO) und der Übergang zu einem Berufsheer ursächlich nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen. In der NATO finden sich sowohl Staaten, die das Prinzip der Allgemeinen Wehrpflicht beibehalten, als auch solche mit professionellen Streitkräften. Die NATO erwartet von ihren Mitgliedern bestimmte militärische Fähigkeiten, die durch beide Systeme gewährleistet werden können. Die Entscheidung für ein Wehrsystem bleibt somit eine, die jeder Staat souverän zu treffen hat. Die Zugehörigkeit zu einem Verteidigungsbündnis bildet daher nur eines von vielen sachlichen Kriterien für' diese Entscheidung, zweifellos aber samen Aspekt der militärstrategischen Lage eines Staates bildet - von Bündnispartnern geht keine Bedrohung aus, gemeinsame Aufgaben und die damit verbundenen Lasten können geteilt werden. Darauf beruhen auch die hauptsächlichen Argumente der Befürworter eines Überganges auf ein Berufsheer: Österreich könne sich im Falle eines NATO-Beitrittes auf bestimmte Bereiche der Militärischen Landesverteidigung konzentrieren. Es wäre daher möglich, die Einsatzorganisation des Bundesheeres weitgehend auf ihren friedensmäßig vorhandenen Anteil zu reduzieren und infolgedessen praktisch auf die Allgemeine Wehrpflicht zu Verzichten.

Dem sind allerdings mehrere Argumente entgegenzuhalten: Zum einen sind die bei einer Bündnismitgliedschaft von österreichischen Streitkräften zu fordernden Fähigkeiten Gegenstand möglicher zukünftiger Verhandlungen und daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt bloße Spekulation. Diese Kapazitäten hängen naheliegenderweise auch davon ab, wieviele und welche Staaten mit Österreich der NATO beitreten würden. Zum anderen - und das ist letztlich das hauptsächliche Kriterium - erhebt sich die Frage, ob in Österreich überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind bzw. geschaffen werden können, auf ein Berufsheer überzugehen, das in der Lage wäre, den absehbaren Anforderungen gerecht zu werden. Dazu ist zunächst festzustellen, daß Kleinstaaten naturgemäß lediglich ein geringes Potential für die erfor* derliche Anwerbung von Freiwilligen aufweisen. Um für ernstzunehmende Streitkräfte professionellen Charakters quantitativ und qualitativ ausreichendes Personal rekrutieren zu können, müßten daher erhebliche Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität des Soldatenberufes unternommen werden. Der Grundwehrdienst als Nachwuchsbasis ginge jedenfalls verloren, was zusätzlich die Frage der Erreichbarkeit einer organischen Alterspyramide aufwirft. Eine effiziente Berufsarmee zeichnet sich jedenfalls nicht durch fünfzigjährige Panzergrenadiere aus. Nicht wenige Staaten, die sich entschlossen haben, auf die Allgemeine Wehrpflicht zu verzichten, mußten und müssen bittere Erfahrungen mit der Überalterung ihrer Streitkräfte machen.

Noch weitaus gewichtiger ist aller gemeine Wehrpflicht gewährleistet eine laufende Herausforderung und Konfrontation des „Systems Militär” mit den Entwicklungen der und in der zivilen Gesellschaft. Dies fördert die innere Flexibilität und Dynamik von Streitkräften in einem nicht zu unterschätzenden Ausmaß. Ein Ausgleich für den Entfall dieses Aspektes ist erfahrungsgemäß nur in einem durchlässigen zivilmilitärischen Bildungssystem unter gleichzeitigen erheblichen Investitionen in das Bil dungssystem der Streitkräfte möglich.

Auf einen kurzen Nenner gebracht, weisen Berufsarmeen einen verhältnismäßig hohen Personalkostenanteil auf. Daß ein professionelles Heer bei geringerer Stärke auch besser ausgerüstet sein müßte, um annähernd ähnliche Aufgaben erfüllen zu können, liegt auf der Hand. Diesbezüglich muß auch darauf hingewiesen werden, daß die aktuelle Heeresgliederung bereits auf der Grundlage der veränderten militärstrategischen Gegebenheiten nach dem Ende des Kalten Krieges beruht. Die Einsatzstärke könnte auch im Falle eines Bündnisbeitrittes nicht in beliebigem Ausmaß verringert werden, ohne bestimmte Fähigkeiten einzubüßen, auch im Falle einer umfangreichen Modernisierung.

Demgegenüber kann eher ideologisch bestimmten Argumenten gegen ein Berufsheer kaum mehr Gewicht beigemessen werden. Der stereotype Hinweis auf einen „Staat im Staate”, auf undemokratische Tendenzen und den Bürgerkrieg des Jahres 1934 kann im Lichte der Tatsache, daß Staaten mit wesentlich längerer demokratischer Tradition als Österreich Berufsarmeen unterhalten, keine Untermauerung erfahren. Auch waren die Ereignisse des Jahres 1934 wohl eher Symptome einer mangelnden demokratischen Reife der Gesellschaft'als der Existenz einer Berufsarmee. Dies sollte heute glücklicherweise als überwunden gelten können.

Die Frage einer Änderung des

Wehrsystems muß also sorgfältig diskutiert werden, weil sie nach wie vor eine Grundfrage der Souveränität eines Staates und des Willens zu deren Aufrechterhaltung darstellt. (Versteckte) Hoffnungen, die Aufgabe der Landesverteidigung ohne eigenen substantiellen Beitrag de facto an ein Bündnis delegieren zu können, wären jedenfalls trügerisch und würden unbewußt einen tendenziellen Souveränitätsverlust in Kauf nehmen.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung