Parallel-Justiz aus Ausschuss und Medien

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Maria Windhager, als Rechtsanwältin eine Expertin des Medienrechtes und Kolumnistin dieser Zeitung, ist "eine Anhängerin des Persönlichkeitsschutzes“. Mit diesem müssten Journalisten "verantwortungsvoll umgehen“. Genau das würden sie aber nicht tun, behauptet Manfred Ainedter, Rechtsanwalt des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser diese Woche bei einer Diskussion der Parlamentsjournalisten.

Anlass und Gegenstand der Debatte waren die von Ainedter bekämpften Berichte mancher Medien über den Stand der Ermittlungen gegen seinen Mandanten, Karl-Heinz Grasser. Die von den Staatsanwälten zu führenden Ermittlungsverfahren seien laut Strafprozessordnung (§ 12, Anm.) "nicht öffentlich“, sagte Ainedter. Allerdings werde wiederholt aus Akten zitiert. Was Ainedter empört: "Es kann nicht sein, dass aus Untersuchungsausschuss und Medien eine Parallel-Justiz aufgebaut wird.“

Niemand erwartete Leaks

Doch genau das sei der Fall, moniert der Anwalt. Zwar seien die Lasser’schen Artikel, welche die öffentliche Nennung von Verdächtigen und Beschuldigten vor der Hauptverhandlung verboten hätten, durch eine Bestimmung des Mediengesetzes (§ 23) abgelöst worden, doch die damit verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren werde durch die Medien vorgenommen. Einfach, so Ainedter, weil aus geheimen, nicht öffentlichen Akten zitiert werde. Warum das möglich sei? Ainedter: "Weil niemand Leaks angenommen hat.“

Doch offensichtlich würden aus der Staatsanwaltschaft oder aus dem Parlament Akten und Aktenstücke weitergegeben, mit der Veröffentlichung gegen die Unschuldsvermutung verstoßen werden. Die am Ende von Artikeln häufig vorgenommene Erwähnung, wonach diese gelte, sei, so Windhager, oftmals der Missbrauch "einer Floskel“. Bedeutsam sei es, die einzelnen Fälle umstrittener Berichterstattung zu unterscheiden, um so sachgerecht zwischen journalistischer Freiheit einerseits und Schutz von Persönlichkeiten andererseits zu abwägen zu können.

Manfred Ainedter zerschellte wie bei Gericht auch in der Debatte an der Ablehnung von Journalisten und Politikern, Quellen - also die Leaks - zu nennen. Diese verwiesen auf das Redaktionsgeheimnis, mit dem der Staat, wie Florian Klenk, meinte, den Verrat privilegiere: "Der Rechtsstaaat braucht Kontrolle“. Peter Pilz, für die Grünen im Untersuchungsausschuss, hält die strikte Geheimhaltung für falsch, ist für mehr Öffentlichkeit in den Vor- bzw. Ermittlungsverfahren. Gegen Karl-Heinz Grasser werden vier wegen unklarer Geldflüsse geführt.

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