Rechte für Stiefeltern, Raum für Eheverträge

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Ein neues Familienrechtspaket wurde schon länger von der Politik angekündigt. Nach langem Ringen haben sich die Koalitionspartner vergangene Woche geeinigt und einen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Wichtigste Punkte im Detail:

• Mehr Spielraum für Eheverträge: Künftig können Ehepaare die Aufteilung der gemeinsamen Wohnung schon vorab per Vertrag regeln. Bisher wurde die Wohnung, die der Partner oder die Partnerin in die Ehe mitgebracht hatte, automatisch in das Vermögen einbezogen, das aufgeteilt werden muss, wenn der anderer Partner oder eventuell Kinder auf den Wohnraum angewiesen sind. Mögliche Vorteile: Kein Ehewilliger muss sich fürchten, dass seine gekaufte, vererbte, geschenkte Wohnung später im Falle einer Scheidung abgetreten werden muss. Laut Justizministerin Claudia Bandion-Ortner könne das sogar Mut zur Ehe machen. Es gibt aber eine Einschränkung: Das Gericht kann künftig einem Ehepartner ein Wohnrecht zugestehen, wenn dies dringend notwendig ist.

• Der Unterhaltsvorschuss wird rascher ausbezahlt: Wenn ein Elternteil, oft der Vater, den Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, springt in der Regel der Staat ein. Bisher zahlte die öffentliche Hand aber erst dann, wenn ein Exekutionsverfahren gegen den säumigen Elternteil erfolglos war. Nun soll es schon einen Unterhaltsvorschuss für das Kind geben, wenn das Exekutionsverfahren eingebracht wird.

• Mehr Rechte für Stiefeltern: Verheiratete Stiefeltern müssen künftig ihre Partner bei der Obsorge für dessen Kinder unterstützen. Dies gilt für Dinge des „täglichen Lebens“, wenn zum Beispiel eine Entschuldigung für den Unterricht gebraucht wird, so darf auch ein Stiefelternteil diese unterschreiben. Gewichtigere Entscheidungen sind davon ausgenommen. Diese Rechte und Pflichten gelten aber nicht für Patchwork-Familien, die in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein zusammenleben.

• Rechte für Lebensgefährten und Stiefkinder: Diese können sich ab nun bei Zivilprozessen ihrer Aussage entschlagen, im Strafprozess besteht diese Möglichkeit bereits. Das Recht, die Hauptmiete an einen Lebensgefährten/eine Lebensgefährtin abzutreten, besteht nach wie vor nicht, war aber geplant.

• Ebenso gestrichen wurde das Vorhaben, bei Scheidungen eine verpflichtende Beratung vorzuschreiben. Das ist umstritten.

• Gestrichen, aber unbestritten ist die Streichung einiger veralteter Formulierungen aus dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch, wie etwa die „Morgenabe“ oder „Heiratsgut“. (bog)

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