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Sorgen der Caritas in Österreich

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Auf dem Kurs, der kürzlich in Bad Hall für die im caritativen Dienste stehenden leitenden Verwaltungsschwestern aus ganz Österreich veranstaltet wurde, ergaben sich ergreifende Einblicke in das opfervolle Bemühen der Ordenscaritas, ihre Liebestätigkeit trotz aller Bedrängnisse, mit denen sie kämpft, zu halten. Während das städtische Krankenhaus einer Landeshauptstadt im letzten Jahr mit über sieben Millionen Schilling Defizit abschloß und die öffentliche Hand für diesen Abgang aus Steuermitteln aufkam, erhalten die katholischen Privatspitäler, die mit dem Einsatz aller Kräfte ihre Werke aufrechterhalten, von den öffentlichen Sozialversicherungsinstituten für die eingelegten Patienten nicht einmal die Selbstkosten vergütet. In Österreich bestehen derzeit gut 270 katholische caritative Anstalten und Heime mit über 14.000 ständigen Plätzen, in denen jährlich fast eine viertel Million Kranke, Kinder, alte Leute usw. in mehreren Millionen Pflegetagen betreut werden. Diese Werke tragen an schweren finanziellen Lasten, zumal sie steuerlichen Sonderbelastungen ausgesetzt sind; feindselige S t e u e r g e s e t z e aus der Zeit des nationalsozialistischen Kulturkampfes, die in Deutschland 1945 sofort abgeschafft wurden, sind in Österreich fühlbar verschärft worden.

Gleichwohl versagen sich die caritativen Kräfte nicht der Mitarbeit in der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Allein in der Krankenpflege ist ein großer Teil der über 6000 geistlichen Schwestern, die der Krankenfürsorge zugeteilt sind, in staatlichen beziehungsweise städtischen Krankenanstalten tätig. Meist unter schwierigen äußeren Bedingungen — ioch vor drei Jahren gab es Gemeindespitäler in Österreich, die nur in langen Verhandlungen dazu zu bewegen waren, über einen Stundenlohn von zehn Groschen (!) für den verantwortungsvollen Pflegedienst hinauszugehen. Selbst der günstigste Werkvertrag, den geistliche Schwestern heute mit einem öffentlichen Dientsgeber haben, sieht zum Beispiel vor, daß die Schwestern ihren Urlaub riur unter der Voraussetzung antreten können, daß sie ihre Vertretung selber aus eigenem beistellen. Diese andauernde Überlastung der Schwestern bedingt — in Verbindung mit dem Nachwuchsausfall eines Jahrzehnts seit 1938 — eine hohe Quote von Invaliden; verhielt sich früher die Zahl der Jung-echwestern zu der der arbeitsunfähig gewordenen etwa 1:1, so steht es derzeit vielfach 1:6 oder gar 1:8. Die Sterblichkeit in den Orden beträgt meist das Vierfache des übrigen Bevölkerungsdurchschnitts. So bewunderungswert der Heroismus ist, der sich in dieser Tatsache ausspricht, muß doch alles geschehen, um die Größe dieser Verluste zu vermindern. Es wird deshalb auch der junge Nachwuchs zu pflegen sein, der berufen ist, denen zu Hilfe zu kommen, die unter der Uber-lastung schier zusammenbrechen. Ordensschwestern betreuen heute über 25.000 Plätze öffentlicher Wohlfahrtspflege; alles zusammengenommen geht pro Jahr fast eine Million Österreicher durch die Pflege geistlicher Schwestern.

Um so unverständlicher ist die Welle der Verunglimpfung, die neuerdings gegen diese in christlicher Liebestätigkeit stehenden Menschen einsetzt.

Es war unerquicklich, einen Filmstar nach seiner breitgetretenen Ehescheidungsaffäre in der Rolle von Klosterfrauen zu sehen, und es war peinlich, eine Schwester im Theaterstück als Amateurdetektiv in Szene zu setzen. Der „Semmelweis“-Film stellt Vinzentinerinnen als Exponenten des Rückschritts und der Engstirnigkeit dar, obwohl es zur Zeit Semmelweis' in ganz Wien keine einzige von diesen Vinzentinerinnen gab. Noch folgenschwerer ist, daß das Ministerium für soziale Verwaltung von den geistlichen Schwestern und dem katholischen weltlichen Fürsorgepersonal nur mühsam und vereinzelt Kenntnis nimmt, und jene selbst in der Statistik der Zentralkartei des Volks-gesundheitsamtes nur teilweise gelten läßt. Amtliche Stellen sind nicht gut beraten, wenn sie

Ratgeber gelten lassen, die sich etwa gewerkschaftlicher Positionen bedienen, um Privatfehden auszufechten oder Sonderanschauungen durchzudrücken. Es hat zum Beispiel auch dem Krankenpflegegesetz nicht gut bekommen, daß man bei seiner Vorberatung die Erfahrungen und den Rat der klassischen, caritativ . durchformten Krankenfürsorge nicht berücksichtigte; die Debatte um dieses problematische Gesetz kann naturgemäß nicht leicht zur Ruhe kommen, und es wäre doch so viel daran gelegen, diesem bedeutsamsten weiblichen Sozialberuf — der Krankenpflege — eine gesunde gesetzliche Grundlage zu schaffen. So fehlt es dem Ordensrat — und auf dem wirtschaftlichen Sektor der genannten Interessengemeinschaft — nJcht an Aufgaben und Arbeiten; Österreich hat mit diesen Arbeitsstellen einen Vorsprung vor anderen Ländern, der es uns ermöglicht, sogar so heikle Fragen wie die von der Religiosenkongregation demnächst erörterte „Ordensreform“ gemeinsam und anregend anzugehen. Es steht zu hoffen, daß im Sinne wissen schaftlicher Vertiefung das vorbereitete „Institut für Caritaswissenschaft“ seine Tätigkeit bald entfalten kann.

Noch mehr als den Ordensschwestern sollte dieses Institut den weltlichen Mitarbeitern der Caritas zur Verfügung stehen. Deren Schulung und Vertiefung ist auch deshalb dringlich, weil der Wechsel im hauptamtlichen Personal der freien Wohlfahrtspflege verhältnismäßig sehr rege ist, und ein Großteil desselben immer wieder zur staatlichen Anstellung hinüberwechselt. Andererseits haben die internationalen Sozialkongresse in Rom Anfang September dieses Jahres gezeigt, daß die Kirche auch in Österreich — das vier Delegationen entsandte — unter den Sozialbeamten sehr wertvolle Helfer besitzt. Es wäre an der Zeit, deren organisatorische Zusammenfassung nunmehr auszubauen. Nach 1945 haben sich — nach dem Beispiel des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg/Breisgau — auch in Österreich eigene „Caritasschwesternschaften“ gebildet, eine davon sogar mit dem Mutterhaussystem, während man von der Reaktivierung der früheren „Katholischen Schwesternschaft Österreichs“ absah. Man sollte jetzt in den einzelnen Diözesen unter Zugrundelegung gemeinsamer Statuten darangehen, umfassende Berufsgemeinschaften zu entwickeln, die sowohl die verschiedenen Sozialberufe wie auch die sehr unterschiedlichen Zusammenschlußbedürfnisse zu berücksichtigen haben werden. Bestehende Berufsverbände und Interessenvertretungen brauchen nidit zu fürchten, daß solche Schwesternschaften“ eine gewerkschaftliche oder gar parteipolitische Tätigkeit entfalten würden; die Erfahrungen dieser Art innerhalb der Sozialberufe sind während der letzten anderthalb Jahrzehnte so, daß sich die Caritas damit nicht belasten kann. Alle Sozialberufe stehen heute vor der Aufgabe einer geistigen Besinnung und Vertiefung. Deshalb darf die Kirche nicht ermüden in der Aufmerksamkeit und in den Opfern, die sie den sozial-caritativen (und pastoralen) Schulen zuwendet.

Zum Fest der großen Caritaspatronin St. Elisabeth am 19. November sollte das katholische Volk an die große Aufgabe erinnert werden, den c a r i t a-tiven Nachwuchs zu stellen.

Der 19. November, der Tag von Sankt Elisabeth, der großen Patronin der christlichen Liebeswerke, sollte dem katholischen Volk so recht in Erinnerung rufen, was es an seinen christlichen Liebeswerken und den Gemeinschaften hat, die sich diesen Diensten gewidmet haben. Es gilt, Berufene für diese Werke zu werben, ihnen junge Kräfte zuzuführen und aus der starken christlichen Liebestat Segen für unser ganzes Volk zu gewinnen. Nehmen wir teil an der Sorge für den Nachwuchs caritativer Arbeit! Durch den Ausfall, den namentlich das letzte Jahrzehnt brachte, sind am schwersten die Orden betroffen, aber auch die weltlichen Sozialberufe verfügen seit langem nicht mehr über die Reserven, aus denen der entsprechende Nachwuchs geschöpft werden könnte. Dieser Engpaß wird nur überwunden werden durch Mitverantwortung des Anliegens durch die katholische Jugend und Familie, und es wird um so tiefgehender geschehen, je lebendiger die Losung von der christlichen Volkscaritas verwirklicht wird.

Was dem Staate offensichtlich nicht recht gelingen will, ist den freien Sozialbewegungen um so dringlicher aufgegeben — nicht zuletzt der Caritas: die Weckung und Pflege einer echten Volksverbundenheit in den Beziehungen von Mensch zu Mensch, eines aufgeschlossenen Verantwortungsbewußtseins für das Schicksal des Mitmenschen und einer demütigen Dienstbereitschaft zur praktischen Hilfe im Notstand des Nächsten.

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