Spannungsfeld Landwirtschaft und Naturschutz

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"Natura 2000": In einem Netz von Gebieten sollen gefährdete Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräume unter Schutz gestellt werden: ein Projekt, das auf Kritik der Landwirtschaft stößt.

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"Natura 2000": In einem Netz von Gebieten sollen gefährdete Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräume unter Schutz gestellt werden: ein Projekt, das auf Kritik der Landwirtschaft stößt.

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Es wird viel über strategische Allianzen gesprochen, etwa zwischen Landwirtschaft und Tourismus, Agrar- und Ernährungswirtschaft oder auch zwischen Bauern und Konsumenten im Wege der Direktvermarktung. Das steigende Interesse der Menschen an gesundheitlich unbedenklichen Nahrungsmitteln haben auch das Spannungsfeld zwischen Agrarpolitik und Naturschutz in den Vordergrund politischer Auseinandersetzungen gerückt.

Auch die zunehmende Sensibilität der Gesellschaft gegenüber der Notwendigkeit, natürliche Lebensräume (z. B. Biotope) zu erhalten wie überhaupt die Forderung der Agrarpolitik nach einer umfassenden Abgeltung für ökologische Leistungen der Land- und Forstwirtschaft lassen die engen Beziehungen des Agrarsektors mit dem Naturschutz erkennen. In den letzten Wochen gab es kontroversielle Diskussionen über die Ausweisung der sogenannten "Natura-2000-Gebiete".

Die Fakten sind klar: Österreich hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Union zur Umsetzung der Richtlinien im Bereich des Naturschutzes verpflichtet. Die rechtlichen Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der EU sind die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (1979) und die "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten" aus dem Jahre 1992.

Auf diesen rechtlichen Grundlagen basiert die von der Europäischen Union geplante Einrichtung europaweiter Schutzgebiete. Dieses Netz dient der Erhaltung wertvoller Tiere und Pflanzen sowie der Lebensräume dieser Arten. Derzeit sind in Österreich etwa 140 Gebiete mit rund 16 Prozent der Landesfläche als "Natura-2000"-Gebiete ausgewiesen.

Seit dem Beitritt zur EU wird in den Ländern die Ausweisung von "Natura-2000"-Gebieten durchgeführt beziehungsweise vorbereitet. Als die ersten geplanten Nennungen bekannt wurden, hat es sehr emotionell geführte Auseinandersetzungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gegeben. Die Ursachen dafür liegen vor allem darin, daß ein großer Informationsmangel besteht und auch die Zusammenarbeit zwischen Agrarpolitik und Naturschutz in den verschiedenen Bundesländern nicht immer reibungslos funktioniert.

Die Agenden für die Land- und Forstwirtschaft und den Naturschutz sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie werden auch in der politischen Verantwortung nicht immer von der gleichen Partei wahrgenommen, beispielsweise in Niederösterreich. In diesem Bundesland gab es auch die größte Aufregung.

Die Kritik einiger Agrarfunktionäre, daß der Flächenanteil von "Natura-2000"-Gebieten in den Ländern sehr unterschiedlich sei, muß allerdings relativiert werden. Denn die Ausweisung dieser "Natura-2000"-Gebiete hängt entscheidend davon ab, welche Tier- und Pflanzenarten es zu schützen gilt.

Pannonische Salzgewässer gibt es zum Beispiel eben nur in Burgenland. Daher kann es vorkommen, daß aufgrund dieser Verpflichtung zur Ausweisung von Schutzgebieten deren prozentueller Anteil an der Gesamtfläche in einigen Bundesländern größer ist als in anderen Ländern, in denen es eben weniger schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten gibt.

Richtig ist aber, daß in vielen Gebieten, die vorerst genannt wurden, die landwirtschaftliche Nutzung eine große Rolle spielt. Nicht selten ist die Weiterführung dieser Nutzung für die Erhaltung der Arten und Lebensräume wesentlich. Die Erreichung der Ziele von "Natura-2000" ist daher nicht ohne die Einbeziehung der Bauern möglich. Es ist daher wichtig, daß Agrarpolitik und Naturschutz enger als bisher kooperieren, den Dialog suchen und alle Betroffenen ausreichend informieren.

Alle Betroffenen einbinden Der Zeitplan, den die EU für die Umsetzung der "Natura-2000"-Gebiete entwickelt hat, sieht einen dreistufigen Prozeß vor: Bis Ende 1998 war von Österreich eine Liste der "Natura-2000"-Gebiete bekanntzugeben. Im Gefolge davon prüft eine Kommission in einem Feststellungsverfahren, ob die Nennungen der Mitgliedstaaten vollständig und korrekt sind. Schließlich werden zwischen 1999 und 2004 die "Natura-2000"-Gebiete entsprechend den nationalen Gesetzen unter Schutz gestellt und für jedes einzelne Gebiet Managementpläne ausgearbeitet. Dieser Prozeß bietet die Möglichkeit, alle Betroffenen einzubinden und Abgeltungsfragen zu klären, weshalb die durchführenden Behörden - also die Landesregierungen - in die Verantwortung genommen werden.

Die Beschlußfassung über die "Agenda 2000" schuf die Möglichkeit, Zahlungen zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten, die sich in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen ergeben, zu realisieren. Es sind nunmehr Überlegungen notwendig, wie die Verordnung zur ländlichen Strukturförderung, die beschlossen ist und umgesetzt werden kann, am besten anzuwenden ist.

Der Autor ist Gruppenleiter im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in Wien.

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