Streit um Obsorge, Besuchsrecht und kindliche Doppelresidenz

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Der Alltag von Patchwork-Familien ist durchaus kompliziert - und die momentane Rechtslage macht ihn nicht unbedingt leichter. Über die nötigen Reformen herrscht jedoch Uneinigkeit.

Patchwork-Familien sind in vielerlei Hinsicht hohen Anforderungen ausgesetzt. Sie bei der Stabilisierung ihrer Situation zu unterstützen, ist das Anliegen des Grazer Vereins "Patchwork Familien Service“. Eine seiner Hauptforderungen ist es, dass Stiefelternteile nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte zur Entlastung des Familiensystems im Alltag bekommen sollen. "Der Gesetzgeber läuft im Familienrecht gerne am Wesentlichen vorbei“, meint etwa Susanna Ecker, im Verein engagierte Grazer Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht.

Zwar gelte seit 1. Jänner 2010 der Stiefelternteil auch gesetzlich nicht mehr als völlig Fremder: Sofern er nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebt, hat er "alles den Umständen nach Zumutbare zu tun, um das Kindeswohl zu schützen“ (Paragraf 137 ABGB, Absatz 4). Das sei allerdings "der einzige Punkt, wo das Patchwork-System im Gesetz Einzug gehalten hat“, resümiert Ecker. Größte Herausforderung bleibe das Thema Obsorge. "Stiefeltern können die Kinder ihres Partners zum Beispiel vom Kindergarten abholen. Von der Obsorge sind sie aber komplett ausgeschlossen“, kritisiert die Juristin. Wolle der Stiefelternteil das Kind seines Partners beispielsweise auf der Intensivstation besuchen, könne er Probleme haben, wenn der leibliche Elternteil gerade nicht greifbar sei.

Gemeinsame Obsorge als Zankapfel

Eine gut funktionierende Patchwork-Familie sei umso wichtiger, da viele getrennte Paare ihren Konflikt über die Kinder weiterziehen würden, so Ecker. Die Möglichkeit, dass nach einer Scheidung beide Elternteile weiterhin die Obsorge für die gemeinsamen Kinder behalten, besteht in Österreich seit dem Jahr 2001. Laut Statistik Austria wurde diese Option jedoch 2007 (dem aktuellsten Jahr, aus dem entsprechende Daten vorliegen) nur in 35 Prozent der Fälle in Anspruch genommen. In 60 Prozent wurde der Mutter die alleinige Obsorge zugesprochen, nur in fünf Prozent dem Vater. "Wenn sich in Österreich ein Elternteil - meist die Mutter - gegen eine gemeinsame Obsorge ausspricht, dann geht es eben nicht“, weiß der Wiener Rechtsanwalt Christoph Naske. Hinsichtlich des Besuchsrechts des getrennt lebenden Elternteils sei die Obsorgefrage freilich ohnehin zahnlos: Dieses Recht sei nach derzeitiger Gesetzeslage gegen den Willen der Mutter kaum durchzusetzen.

Ein Zustand, der vor allem bei Vätervertretern bis heute für Kritik sorgt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der ehemaligen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist freilich gescheitert. Zu verhärtet waren und sind die Fronten: Während Befürworter einer automatischen gemeinsamen Obsorge weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil und eine zehnmal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge anführen, fürchten Gegner gerade bei konfliktreichen Scheidungen eine Eskalation der Probleme - zulasten des Kindeswohls.

Doppelresidenz: Chance oder Qual?

Besonders strittig ist die Möglichkeit der "Doppelresidenz“ betroffener Kinder. Derzeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass nach einer Scheidung ein Hauptaufenthaltsort ("Heim erster Ordnung“) für das Kind gewählt werden muss, um die nötige Stabilität zu gewährleisten. Beim Modell der "Doppelresidenz“ wechseln die Kinder hingegen ständig den Wohnort und verbringen ungefähr gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. "Der oberste Gerichtshof wünscht das aber nicht, damit das Kind nicht hin- und her- gezerrt wird“, erklärt Susanna Ecker.

Harald Werneck, Assistenzprofessor am Institut für Entwicklungspsychologie und Psychologische Diagnostik der Universität Wien, hält das Doppelresidenzmodell indes unter bestimmten Voraussetzungen für eine "sinnvolle Option“. Im Rahmen mehrerer Teilstudien der Fakultät für Psychologie hätte sich eine weitgehende Aufgeschlossenheit befragter Mütter und Väter gegenüber diesem Modell gezeigt. "Wenn Kinder tatsächlich hin- und hergezerrt werden, was schon jetzt durchaus vorkommt, wäre das sicherlich ein Grund für eine andere, klassische Lösung“, erklärt Werneck. "Allerdings scheint es auch in Österreich zunehmend mehr, Ex‘-Familien zu geben, die es weitgehend schaffen, die Beziehungen der Kinder zu beiden Elternteilen qualitätsvoll aufrechtzuerhalten; und zu einer echten tiefen Beziehung gehört eben auch immer ein geteilter Alltag dazu.“

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