Bis zum 30. Juni 1998 dürfen sich die noch knapp 5.000 bosnischen Kriegsflüchtlinge aufgrund des Sonderparagraphen 12 in Österreich aufhalten, danach ist die sogenannte "de facto"-Aktion definitiv zu Ende. 1.000 dieser "de facto" Flüchtlinge stammen aus der Föderation, die restlichen aus der Serbischen Republik, wobei 90 Prozent dieser Flüchtlinge aus Gebieten stammen, die jetzt von einer anderen Volksgruppe beherrscht werden. Für diese Minderheitenrückkehrer hat sich Österreich um Zwischenlösungen bemüht.
Für Personen, die nachweislich aus der östlichen Republika Srpska stammen, werden, laut Innenministerium, 1.000 Arbeitsbewilligungen vorbereitet. Diese Bewilligungen fallen nicht in die Arbeitsbewilligungsquote und sollen deshalb ohne Wartezeit erhältlich sein. Wer seinen Aufenthalt nicht im Rahmen dieser Maßnahme in Österreich sichern kann, muß das Land nach dem 30. Juni verlassen. Für Rückkehrer, die nicht in ihre Heimatorte zurückgehen können, richtet Österreich jetzt zwei sogenannte "Transitlager" in der Föderation ein. Die Bundesregierung unterstützt jeden in diesen Kontainerdörfern untergebrachten Flüchtling mit 700 Schilling pro Monat. Des weiteren sind Integrationsprojekte für Rückkehrer vorgesehen, die ihnen nach Absprache mit den lokalen Behörden einen leichteren Zugang zum bosnischen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin Kranke in Behandlung, Zeugen vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, traumatisierte Personen und Waisen.