Verwirrung um Beratung für Flüchtlinge

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In der Rechtsberatung für Asylsuchende werden vier Arten unterschieden: Es gibt Rechtsberater in den Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham, die über das Zulassungsverfahren beraten.

Für Menschen, die im Asylverfahren stehen, gibt es folgende Beratungsmöglichkeiten: Rechtsberatung an den sieben Bundesasylämtern (auch Flüchtlingsberatung genannt). Hier stehen für ganz Österreich Berater und Beraterinnen im Ausmaß von insgesamt 93 Wochenstunden zur Verfügung, das sind nicht einmal drei Vollzeitkräfte. Eine Aufstockung ist laut Innenministerium geplant. Sie stehen den Asylwerbern bei der Einvernahme zur Seite. Flüchtlingsberater sind Mitarbeiter einer NGO.

Die unabhängige Rechtsberatung (Projekte von NGOs): Sie steht Flüchtlingen insbesondere dann juristisch zur Seite, wenn der Asylantrag in der ersten Instanz negativ war und der Asylwerber in Berufung gehen will. Manchmal erfolgt die Beratung auch schon früher.

Dann gibt es noch Rechtsberatung zur Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr der Asylsuchenden.

Streitpunkt ist nun vor allem die unabhängige Rechtsberatung durch verschiedene Hilfsorganisationen des Landes. Diese Beratung wird in Form von Projekten aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds finanziert. Über die Projektvergabe entscheidet das Innenministerium. Waren es 2007 noch acht Projekte, sind nun nur mehr vier genehmigt worden: Die Caritas in Graz, die Diakonie in Niederösterreich und die Caritas in Eisenstadt sowie dieselbe Hilfsorganisation am Asylgerichtshof in Wien. Gestrichen wurde etwa die Rechtsberatung in Tirol.

Die übrigen Beratungsformen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Insgesamt werden laut Innenministerium im Jahr 2008 circa 1,5 Millionen Euro für diverse Beratungsformen aufgewendet, 2007 waren es noch 1,6 Millionen Euro, jedoch bei geringerer Zahl von Asylanträgen. (bog, k.j.)

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