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Wachsende Spannungen zwischen Staat und Kirche
Das wäre kein Religionsunterricht, sondern ein „Anti-Religionsunterricht.“ So reagiert Rudi Koncilija, Beauftragter für Erwachsenenbildung und Präsident der Bibelbewegung, auf die Vorschläge der regierenden Liberalen Partei Sloweniens. Danach sollen nur „konfessionsneutrale“ Lehrer für den Ethik- und Religionskundeunterricht zugelassen werden. Absolventen der Theologischen Akademie in Laibach dürfen nicht lehren. Auch den Lehrplan sollen „unab- hähgige Fachleute“ festlegen.
Ein derartiges Fach sei nicht notwendig, sollte es aber unumgänglich sein, so dürfen es nur Fachleute unterrichten, die ihre Qualifikation auf einer staatlichen Fakultät erworben haben, heißt es im Programm der Liberalen Partei. Es komme nicht in Frage, daß aus dem Geld aller Steuerzahler einzelne Gruppen gefördert werden.
„Nur vier Prozent der Slowenen sind Atheisten“ hält dem Koncilija entgegen. Die Art, über die Religionslehrer zu sprechen, erinnere an altkommunistische Diktionen.
Tatsächlich sind die Verhandlungen zwischen Staat und Kirche in Slowenien in eine Sackgasse geraten: Die slowenische Regierung möchte keinen Religionsunterricht an den Schulen, sondern einen zweijährigen Ethik- und Religionskundeunter
richt, dagegen möchte die Kirche ein System, das sich an den Regelungen in den vier Nachbarländern (Italien, Kroatien, Österreich, Ungarn) orientiert. Religionsunterricht wurde unterdessen in den meisten Reformstaaten zumindest als Wahlfach eingeführt.
Aber auch in zwei anderen wesentlichen Fragen wurde (mehr als drei Jahre nach Ende des kommunistischen Systems) noch keine Lösung gefunden, und das, obwohl seit eineinhalb Jahren eine gemischte Kir- che-Staat-Kommission tätig ist. Es geht um die Rückgabe des beschlagnahmten Kirchenvermögens und die Rechtsstellung von Priestern und Ordensleuten.
Die Situation in Slowenien ist extrem verhärtet, ähnliche Schwierigkeiten gibt es aber auch in allen anderen postkommunistischen Staaten. Die größten Probleme bestehen bei der Rückgabe des 1945 bis 1950 verstaatlichten kirchlichen Eigentums: Selbst wo die Regierung Bereitschaft zeigt, dies zu restituieren, geschieht dies nur sehr schleppend, da es schwierig ist, für die in den beschlagnahmten Gebäuden eingerichteten Institutionen oder Mieter ein Ersatzobjekt zu finden.
Verhältnismäßig weit gediehen sind die Verhandlungen zwischen Kirche ipid Staat in Polen, der Slowakei und Kroatien; kaum Fortschritte gab es in Serbien, Rumänien und eben in Slowenien.
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