Was stoppt Rosenkrieger?

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Die nun diskutierte automatische gemeinsame Obsorge ist nicht das größte Problem nach Scheidungen: Beim Besuchsrecht gibt es noch mehr Streit.

Wenn Barbara Lehner mit einem Kind auf einen Spielplatz geht, ist das keine ganz normale Situation: Lehner ist Besuchsbegleiterin bei der Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik in Wien. Sie kommt oftmals dann zum Einsatz, wenn schon einiges davor gründlich schiefgelaufen ist: eine Beziehung, ein Scheidungsverfahren und Regelungen um Besuchszeiten.

Dann ist Lehners Hilfe die letzte Chance für einen Elternteil, meist den Vater, sein Kind überhaupt noch zu sehen. Barbara Lehner begleitet das Kind zu diesem Elternteil. Sie gehen auf den Spielplatz oder eben dorthin, wo es dem Kind gefällt – und Lehner ist immer dabei. „Die Elternteile schlucken diese Situation, weil es sonst keine Möglichkeit gibt, ihr Kind zu sehen. Natürlich ist das für sie kränkend“, sagt Lehner, die diese Arbeit seit rund fünf Jahren macht. Und nach all ihrer Erfahrung in der Arbeit mit extrem zerstrittenen Familien ist für die Pädagogin eines klar: Es bedürfe neben der Besuchsbegleitung auch einer Begleitung der Eltern. „Sonst kann ich ein Jahr lang Besuchsbegleitung machen und es ändert sich nichts in der Beziehung zwischen den Eltern.“ Es müsste auch schon viel früher mit Eltern gearbeitet werden, damit Konflikte erst gar nicht derart eskalieren.

Und Lehner ist sicher, dass eine gesetzliche Möglichkeit auch bei ihren schwierigen Fällen die Eskalation gebremst hätte: die gemeinsame Obsorge. Die alleinige Obsorge führe eher zum gekränkten Rückzug eines Elternteils.

Gekränkte Elternteile

Die gemeinsame Obsorge ist zurzeit in aller Munde, nachdem sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und auch Familienrichter für eine automatische gemeinsame Obsorge ausgesprochen haben. Das würde bedeuten, dass dann kein gemeinsamer Antrag der Eltern mit Angabe des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Kindes bei Gericht gestellt werden müsste. Die gemeinsame Obsorge sei der natürliche Zustand, betont die Justizministerin im FURCHE-Gespräch (siehe rechts). Bei Gefährdung des Kindeswohls könne die gemeinsame Obsorge aberkannt werden. Die Obsorge umfasst wesentliche Vertretungsrechte des Kindes, wie etwa die Schulwahl.

Diese Frage wird nur eine sein, die heute, Donnerstag, bei der parlamentarischen Enquete zum Familienrecht unter politischen Vertretern und Expertinnen diskutiert wird.

Überzeugt haben die Ministerin letztlich Studien zur Praxis der gemeinsamen Obsorge. Eine wurde etwa vom Psychoanalytiker und Kinder- und Jugendtherapeuten Helmuth Figdor und der Erziehungswissenschaftlerin Judit Barth-Richtarz 2006 durchgeführt. Die Ergebnisse konnten sich sehen lassen: 54 Prozent der Eltern hatten 2006 bereits die gemeinsame Obsorge gewählt. Einigten sich die Eltern auf die gemeinsame Obsorge, hatten Kinder signifikant häufiger Kontakt zum Elternteil, bei dem sie nicht hauptsächlich lebten. Das Konfliktniveau zwischen den Eltern hat sich nicht gesteigert wie zunächst bei Einführung der Möglichkeit im Jahr 2001 befürchtet – im Gegenteil: Es kam zur Deeskalation der Konflikte. Die Eltern waren auch grundsätzlich mit dem Modell zufrieden, erklärt Studienautorin Barth-Richtarz: „Die gemeinsame Obsorge hat eine symbolische Funktion. Sie nimmt viel Druck von jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt. Dieser hat das Gefühl: Ich habe einen Platz, ich kann nicht ersetzt werden durch ein Stiefelternteil.“

Symbolische Funktion

Natürlich, so die Expertin, seien dadurch nicht alle Probleme beseitigt. Es brauche noch viel mehr niederschwelliges Angebot für Familien in Scheidungssituationen. Hier würde aber zunehmend gespart, beklagt sie.

Trotzdem überzeugen diese Ergebnisse längst nicht alle: Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist skeptisch (siehe Interview). „Im Streit kann die automatische gemeinsame Obsorge doch nicht die Lösung sein.“ Auch die Österreichische Plattform für Alleinerziehende steht diesem Vorschlag kritisch gegenüber, wie die Geschäftsführerin Elisabeth Wöran ausführt: „Die gemeinsame Obsorge ist doch kein Allheilmittel. Ich habe nicht die Erfahrung gemacht, dass dadurch die Streitigkeiten weniger werden. Es wird zu wenig auf die Gesamtsituation geschaut. Viele Regelungen nach Scheidung, die auf einem alleinigen Sorgerecht beruhen, funktionieren auch gut“, sagt Wöran. Die gemeinsame Obsorge sei zum Schlagwort geworden, sagt sie.

Vor allem auch durch diverse Väterinitiativen, die aber zum Teil wegen ihrer Radikalität kritisiert werden. Auch Wöran meint: „Wir haben Generationen von alleinerziehenden Frauen, die nicht die Kraft hatten, mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit zu gehen. Diese mussten oft jahrelang um Unterhalt kämpfen und waren von Armut bedroht.“ Überhaupt sei die Unterhaltssicherung der Kinder für Wöran eine wichtigere Frage als die Obsorge.

Auch andere Fachleute sind sich einig: Die Diskussion bei der Enquete und danach dürfe auf keinen Fall bei der Obsorgefrage stehen bleiben, betont etwa Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich. Sie ist Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung. „Es braucht eine große Reform im Familienrecht. Vor allem das Besuchsrecht muss sich verbessern.“ Täubel-Weinreich plädiert daher für dem Gericht vorgelagerte Vermittlungsstellen, in denen Sozialarbeiter und Psychologinnen rasch und unbürokratisch mit den Eltern an Lösungen arbeiten könnten.

Vermittlungsstellen für Eltern

Dem Einwand, dass solche Stellen aus Kostengründen wenig Chancen auf Realisierung haben werden, hält die Richterin entgegen: „Wir haben teure Gerichtsverfahren und Gutachten. Auch der Kinderbeistand und Besuchscafes sind Maßnahmen für Fälle, wo vorher schon alles versagt hat. Wir müssen schauen, dass es gar nicht so weit kommt. Da ließen sich Einsparungen machen.“

Auch Scheidungsanwältin Brigitte Birnbaum ist für außergerichtliche Stellen. Die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien plädiert für sogenannte „Parenting days“, also eine Elternschule für die Trennungsphase. Eltern sollten darüber aufgeklärt werden, wie es ihren Kindern bei Trennungskonflikten geht. Auch Birnbaum ist für eine automatische gemeinsame Obsorge. Sie verweist darauf, dass zurzeit zu schnell von der gemeinsamen Obsorge abgegangen werden kann. Es genügt, wenn einer der Elternteile ansucht, dass er diese nicht mehr wolle. Es muss nicht mal ein Grund angeben werden. „Hier wird oft mies gespielt“, sagt sie.

Aber es gibt laut Birnbaum auch eine gewisse kleine Gruppe von Menschen, für die die gemeinsame Obsorge nicht infrage kommt: „Wenn Beziehungskonflikte auf Kosten des Kindes ausgetragen werden, wenn es Menschen sind, die nur auf Eskalation aus sind, dann muss man sagen: Für diese kommt es nicht infrage.“

Laut Praktikerinnen nehmen hochstrittige Fälle zu. Ein Grund ist auch, weil sich immer mehr Väter nicht mehr mit der Rolle der Wochenend- oder Spielplatzpapas zufrieden geben. Es gibt aber auch eine Schattenseite: Bei manchen Elternteilen fängt dieses Engagement erst bei der Scheidung an.

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