Wolfgang Fellners publizistisches Engagement im Lande wird kaum jemand mit dem Label "Qualitätsjournalismus“ schmücken wollen. Es wird ja wohl seine Gründe haben, dass die Fellner-Medien Österreich & Co. bislang nicht dem Österreichischen Presserat beitreten wollten.
Da sich der Presserat auch für Enuntiationen zuständig fühlt, die nicht von seinen Mitgliedern stammen, kamen Berichte in Österreich oder www.oe24.at schon des Öfteren vor die Beschwerdesenate des Selbstkontrollorgans. Es gab dort Verurteilungen, den Ehrenkodex der österreichischen Presse verletzt zu haben. Und Fellner-Medien wurden auch freigesprochen.
Nun will Wolfgang Fellner dem Presserat per Gerichtsbeschluss verbieten lassen, Artikel in Österreich oder www.oe24.at zu kontrollieren. Das Fellner’sche Argument: Im Pressrat seien die Konkurrenzmedien von Österreich versammelt, und von daher sei eine Verurteilung vor allem vor diesem Hintergrund zu sehen.
Natürlich darf im Rechtsstaat Österreich jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt, auch die Gerichte bemühen. Man darf davon ausgehen, dass diese jedoch den Presserat und seine Sprüche in Ruhe lassen. Alles andere wäre eine medienpolitische Katastrophe und hätte unabsehbare Folgen für die Selbstkontrolle im Land.
Aber natürlich wollen wir der Justiz nicht vorgreifen. Nur die Argumentation in der Sache darf der Kommentator schon drollig finden: Denn im Presserat sind - mit Ausnahme von Österreich - alle Printmedien des Landes versammelt, der Boulevard ebenso wie die Qualitätstitel.
Es ist vielmehr blamabel, dass die Fellner-Zeitung bis heute nicht den Mut hat, sich aktiv einem Spruch des Presserats zu stellen oder einen solchen im Blatt gar zu veröffentlichen. Das ist im Übrigen kein Presseratsspruch, sondern die Meinung des Kommentators. Da hierzulande Meinungsfreiheit herrscht, nimmt dieser sich heraus, solche auch zu äußern.
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