Zur Großanklage gegen Stalin (furche 45, 11. November 1961):

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Mit der Großanklage gegen Stalin auf dem XXII. Parteitag, vor allem aber mit der Überführung Stalins aus dem Lenin-Mausoleum hat Chruschtschow das in Blut und in Schrecken erstarrte stalinistische Russland grausam offen beleuchtet. (...) Das ist das Gefährliche an Chruschtschows Stalin-Aktion, nicht nur für ihn, sondern auch für die nichtkommunistische Welt: Chruschtschows Reformkommunismus braucht Erfolge, um Stalin zu überrunden. Diese Erfolge kann ihm aber die westliche Welt nicht gewähren. Friedrich Heer

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