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Staatsbürgerschaft und Vermögensrestitution

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Schwerer Streit in der Tschechischen Republik um die Vermögensrestitution für zwei Adelsfamilien (FURCHE 11/1994). Für die Geltendmachung der Ansprüche ist die tschechische Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Für die Zuerken-nung der Staatsbürgerschaft müssen Bedingungen erfüllt werden. Das Innenministerium ermöglicht aber in der Regel eine Reihe von Ausnahmen - Hauptkriterium ist meistens, ob der Bewerber vor dem Februar 1948 tschechischer Bürger war.

So hat auch Karl Des Fours Walderode am 25. August 1992 die tschechische Staatsbürgerschaft durch das Innenministerium aufgrund der vom Bewerber eingereichten Bescheinigung über den Erhalt der Staatsbürgerschaft vom 16. Dezember 1947 erhalten, für die seinerzeit schon der Nachweis der Loyalität zum tschechischen Volk zwischen 1939 und 1945 Voraussetzung war.

Karl Des Fours Walderode hat um den ehemaligen Besitz seiner Familie angesucht und per Entscheid der Grundbehörde sind ihm erste 89 Hektar zurückgegeben worden. Alles weitere wurde unterbrochen, weil um die Person des Petenten und um die ganze Aktion eine stürmische Diskussion ausgebrochen ist.

Innenminister Jan Ruml hat im

Rahmen der TV-Sendung „Arena" vor der Öffentlichkeit begründet, daß die Staatsbürgerschaft Des Fours Walderode aufgrund des „administrativen Zutritts" erteilt worden sei. Dieser ermöglicht es „Ausländern, . die bezüglich der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft in Verlegenheit waren und diese in der Zeit von 1. 10. 1949 bis 31. 12. 1989 durch Entlassung aus dem Staatsbund verloren haben", wenn sie ansuchen, die CR-Staatsbürgerschaft zu erhalten. Den Zweck, warum Des Fours Walderode um die Erteilung der Staatsbürgerschaft ansuchte, bewertete Ruml nicht; dabei handle es ■ sich um eine ganz andere Angele-ffenheit.

Gegen die Entscheidung des Ministers hat - vergebhch - auch die Generalprokuratur protestiert. Die Stadtvertretung in Turnov, das Petitionskomitee imr die Verteidigung von Schloß Hruby Rohozec und der Bund der Kämpfer für die Freiheit weisen darauf hin, daß Des Fours Mitglied der Henlein-Partei SdP und des Bundes der deutschen Großgrundbesitzer gewesen sei und gegen die Erteilung des Reichsstaatsbürgertums nicht protestiert habe wie zum Beispiel Schlick, der das mit den Worten abgeschlagen habe, daß Schlicks nur einmal schwören. Die Konfiskation im Jahre 1945 ist ihrer Meinung nach zu Recht durchgeführt worden.

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