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100 Jahre Islamgesetz: Die Errungenschaften von 1912 sind weiterzuschreiben

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Seit der Reaktivierung des Islamgesetzes in den 70er Jahren fungiert die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als offizielle Vertretung der Muslime - ein einzigartiges Modell.

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Seit der Reaktivierung des Islamgesetzes in den 70er Jahren fungiert die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als offizielle Vertretung der Muslime - ein einzigartiges Modell.

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In diesem Jahr feiern wir das 100-jährige Jubiläum des Islamgesetzes in Österreich. Die rechtliche Anerkennung des Islam von 1912 gilt als Grundstein für die Entwicklung eines besonderen Zuganges zum Islam bzw. zu den Muslimen in Österreich. Denn die rechtliche Anerkennung des Islams - und infolgedessen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) - hat die institutionelle Integration der Muslime in Österreich ermöglicht, welche eine wichtige Voraussetzung für eine stabile Partizipation der Muslime am gesellschaftlichen Leben darstellt.

Die IGGiÖ als Vertretung der Muslime und Musliminnen in Österreich ist nach der letzten Wahl im Juni 2011, an der unter anderem alle großen islamischen Verbände österreichweit teilgenommen haben, auf die Weiterführung und den Ausbau der bisherigen Aktivitäten fokussiert. Die Hauptaufgabe besteht unter anderem darin, die Rolle als Bindeglied zwischen den Muslimen und den staatliche Institutionen zu festigen und gleichzeitig die Beziehung zu den anderen Religionsgemeinschaften zu pflegen.

Bindeglied zwischen Muslimen und Staat

Dieses Modell, das in Europa einmalig ist, hat sich in verschiedenen Situationen als sehr erfolgreich erwiesen. In verschiedenen Krisensituationen hat die gute Zusammenarbeit zwischen der IGGiÖ und den zuständigen Behörden dazu geführt, dass die Probleme auf institutioneller Ebene schnell gelöst wurden, wie zum Beispiel beim Karikaturenstreit im Jahre 2005. Jedoch ist die Bedeutung des österreichischen Modells nicht auf die Bewältigung von Krisensituationen beschränkt. Durch die Initiierung europäischer Imamekonferenzen in den Jahren 2003, 2006 und 2010, welche mit Beteiligung von muslimischen Vertreter(inne)n aus mehreren europäischen Staaten in Graz und Wien stattfanden, ist es der IGGiÖ gelungen, die Muslime europaweit für wichtige Themen zu sensibilisieren und damit auch einen innermuslimischen Diskurs in Gang zu setzen. Zu den Ergebnissen dieser Konferenzen gehören die gemeinsamen Abschlusserklärungen, in denen unter anderem die Kompatibilität des Islams mit der Demokratie, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Notwendigkeit der Gewaltprävention und andere wichtige Themen zum Ausdruck gebracht worden sind.

Im Bewusstsein der Bedeutung der institutionellen Anerkennung des Islam in Österreich hat die IGGiÖ ihre Verfassung im Jahr 2009 geändert, um den Herausforderungen der Zeit gerecht zu werden. Einige wesentliche Punkte, die in der Verfassung bearbeitet worden sind, betreffen die Bereiche institutioneller Aufbau, Anpassung an die verschiedenen lokalen und globalen Änderungen und Stärkung der demokratischen Strukturen innerhalb der IGGiÖ. Die vielleicht wichtigste Änderung betrifft die Verdoppelung der Anzahl der Religionsgemeinden in den Bundesländern von ursprünglich 4 auf 8, welche die regionale Vertreter der IGGiÖ in den jeweiligen Bundesländern sind. Somit hat die IGGiÖ in jedem Bundesland, außer im Burgenland, eigene Landesvertretungen, welche sich in Absprache mit der IGGiÖ um die Belange der lokalen Muslime kümmern und als Ansprechpartner auf Landesebene fungieren.

So wie die Verfassung der IGGiÖ einer Änderung bedarf, um die Gegebenheiten und den Herausforderungen der Zeit gerecht zu werden, so ist auch die Novellierung des Islamgesetzes von 1912 eine Notwendigkeit, um den veränderten Bedürfnissen der Muslime gerecht zu werden. Die Novellierung des Islamgesetzes von 1912, welche durch die Initiative der IGGiÖ ins Gespräch gebracht worden ist, wird wichtige Punkte beinhalten, welche verständlicherweise mit dem Islamgesetz von 1912 nicht gedeckt sind, da das Gesetz in einem andern Kontext entstanden ist. Einige der wichtige Themen, die in die Novellierung einfließen sollen, sind Themen wie die Seelsorge, das Schulwesen und Aus- und Weiterbildung der Imame. Die IGGiÖ erhofft sich, durch die Novellierung des Islamgesetzes von 1912 Bewährtes zu erhalten und die Angelegenheiten des gemeinsamen Interesses klar zu benennen und gesetzlich umfassend zu regeln.

Anlässlich dieses Jubiläums erlaube ich mir, einen Wunsch zu äußern: Ich hoffe nämlich, dass wir es gemeinsam schaffen, dass aus der rechtlichen Anerkennung auch eine höhere Form der gesellschaftlichen Anerkennung wird.

Der Autor ist Vorsitzender des Schurarates, des "Parlaments“ der IGGiÖ, sowie deren Medienreferent

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