Abendmahlsgemeinschaft: Römische Absage – wie das Amen im Gebet

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Mit Rückendeckung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz wollen katholische und evangelische Theologen endlich Fortschritte bei der wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl/Eucharistie festmachen. Und einmal mehr kommt dazu prompt ein „Njet“ aus Rom …

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Mit Rückendeckung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz wollen katholische und evangelische Theologen endlich Fortschritte bei der wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl/Eucharistie festmachen. Und einmal mehr kommt dazu prompt ein „Njet“ aus Rom …

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Es soll(te) ein ökumenischer Meilenstein sein: Am 16. September legte in Deutschland der Ökumenische Arbeitskreis ÖAK ein Plädoyer für die Abendmahlsgemeinschaft von Katholiken und Protestanten vor, nach dem die„wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen […] theo­logisch begründet“ sei. Das Papier katholischer und evangelischer Theologen trägt den Titel „Gemeinsam am Tisch des Herrn – Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie“ und bündelt die Erkenntnisse der bisherigen ökumenischen Dialoge zur Thematik. Es kommt zu dem Schluss, die wechselseitige Teilnahme an Abendmahl/Eucharistie sei „insbesondere in der Situation konfessionsverbindender Familien pastoral geboten“.

Der Vorsitzende der Deustchen ­Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, erklärte bei der Präsentation des Dokuments, er trage den Text „als Frucht des ökumenischen Dialogs vieler Jahre mit“ und schließe sich dem Votum voll und ganz an. Auch Ökumene-Bischof Gerhard Feige jubelte in einem Statement, das Votum stoße „auf dem ökumenischen Weg eine Tür weit auf“. Bätzing kündigte weiters an, das in dem Dokument ausgearbeitete Modell werde auch beim Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt 2021 Anwendung finden.

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