Abschnitt 2.266, neu

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Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in den schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen ...

Dieser Abschnitt 2.266 im katholischen Weltkatechismus von 1993 hat, gelinde gesagt, Erstaunen ausgelöst, und schien im klaren Widerspruch zu anderen kirchlichen Äußerungen zu stehen. Vor allem Johannes Paul II. war immer konsequent für die "Kultur des Lebens", also auch engagiert gegen die Todesstrafe eingetreten. Obiger "Lapsus" im Katechismus wurde denn auch repariert. Seit Herbst 1997 lautet der Abschnitt 2.266 so: Die Anstrengung des Staates, der Ausbreitung von Verletzungen der Menschenrechte und der Grundregeln des Zusammenlebens der Bürger Einhalt zu gebieten, entspricht den Erfordernissen, über das Gemeinwohl zu wachen. Die gesetzmäßige öffentliche Gewalt hat das Recht und die Pflicht, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen ...

Schon die sprachliche Formulierung des verbesserten Abschnitts stellt einen Fortschritt dar; und daß nun die Todesstrafe aus dem Weltkatechismus getilgt war, befriedigte viele Christen.

Die Notwendigkeit dementsprechenden Engagements hält jedoch an: Gerade die letzten Hinrichtungsnachrichten aus den USA und Berichte über gerade noch aufgedeckte Justizskandale, bei denen irrtümlich (welch verniedlichender Ausdruck!) Todesurteile ausgesprochen wurden, machen jede Aktion zur Abschaffung dieser staatlich legitimierten Unmenschlichkeit höchst dringlich.

So auch die Kampagne für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe im Jahr 2000: Vier Kirchenführer unterschrieben die Kampagne kürzlich in Wien. Kardinal König, einer der Vier, nannte Gründe, warum er gegen die Todesstrafe ist: 1., weil darin doch immer der Rachegedanke mitschwinge, 2., weil die Möglichkeit des Justizirrtums bestehe, 3., weil wir heute viel mehr Verständnis für Menschrechte hätten - nach den Erfahrungen von Holocaust und Kommunismus.

Den Kardinalsworten ist nichts hinzuzufügen. Todesstrafe hat in modernen Gesellschaften jedenfalls keinen Platz.

P.S.: Adressen zur Kampagne "Moratorium 2000" siehe Seite 7 dieser Furche.

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