An Lebenswirklichkeiten vorbei

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"Verantwortete Elternschaft" hatte das II. Vatikanum propagiert. Papst Paul VI. verbot 3 Jahre später jegliche Empfängnisverhütung. Dies bringt bis heute große Spannungen in die Kirche.

Vor 40 Jahren hat Papst Paul VI. die Enzyklika "Humanae vitae" geschrieben. Sie sagt wunderbares über eheliche Liebe aus. Leider aber wird sie in der Öffentlichkeit an einer einzigen Aussage gemessen, nämlich am Verbot jeglicher Empfängnisverhütung. Diese Entscheidung brachte eine große Spannung in der Kirche, da die Stellung zu diesem Verbot fast zu einem Kriterium der Rechtgläubigkeit hochstilisiert wird.

Wie war es dazu gekommen?

Das II. Vatikanische Konzil (1962-65) hatte das Prinzip der "verantworteten Elternschaft" verkündet. Das klang für viele katholische Ehepaare überaus befreiend. Früher sollten die Eltern die Zahl ihrer Kinder der Vorsehung Gottes überlassen. Nun aber sagte das Konzil den Eltern, dass sie bei der Weitergabe des Lebens gleichsam zu Interpreten der schöpferischen Liebe Gottes werden. "Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen und in einer auf Gott hinhörenden Ehrfurcht durch gemeinsame Überlegungen versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Dieses Urteil müssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fällen." (So das Konzilsdokument "Gaudium et Spes", Nr. 50.) Allerdings nach einem Gewissen, so wird ergänzt, "das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz", das das Lehramt der Kirche authentisch auslegt.

Das Konzil durfte darüber nicht diskutieren

Der Konzilstheologe Joseph Ratzinger hat schon 1966 - zwei Jahre vor der Enzyklika - die Frage gestellt, "ob der Rückgriff auf das kirchliche Lehramt nicht praktisch dahin führe, dass trotz neuer Worte in der Sache alles beim alten bleibe". Er hielt dem entgegen, dass die Grundaussage doch wirklich einen "Umbruch im kirchlichen Denken" bedeute. Denn einer Normierung von unten, "aus dem in Wahrheit ja keineswegs eindeutigen Naturalen heraus", wird nun eine Wertung, von oben' entgegengestellt, nämlich aus dem geistigen Sinnzusammenhang von Ehe und Familie und im Urteil, das die Eltern "im Angesicht Gottes" selbst fällen müssen.

Über die entsprechenden Methoden für die "verantwortete Elternschaft" durfte das Konzil nicht diskutieren. Papst Paul VI. hat das Problem zur sorgfältigen Untersuchung einer eigenen Kommission übermittelt. Erst auf Grund der Ergebnisse wollte er dann selbst die Entscheidung fällen.

Diese Kommission hatte etwa 60 Mitglieder, darunter Theologen, Experten der Humanwissenschaften und Eheleute. Sie arbeitete 3 Jahre lang. Unter Federführung von Kardinal Julius Döpfner befürworteten schließlich nahezu alle eine Entscheidung, die unter bestimmten Umständen auch Verhütungsmittel als verantwortbar zuließ. Der Papst schloss sich aber einem Minoritätsvotum von nur vier Theologen an, das alle direkt empfängnisverhütenden (künstlichen) Mittel ablehnte und für die Geburtenregelung ausschließlich die Wahl der empfängnisfreien Tage im Zyklus der Frau als sittlich erlaubt ansah.

Diese Entscheidung war auch für tief gläubige Ehepaare sehr enttäuschend. Verantwortete Elternschaft ausschließlich nach der natürlichen Empfängnisregelung schien vielen kaum lebbar. Diese Methode setzt ja einen ganz bestimmten Lebensstil in der Ehe voraus, aber auch eine diesbezügliche Übereinstimmung der Ehepartner, die in vielen Fällen nicht zu erreichen ist. Und ist sie im Blick auf das gesamte Liebesleben der Ehe tatsächlich "natürlich"?

Warum hat der Papst so entschieden? Neben der doktrinären Frage (die Minorität hatte vor allem auf die Kontinuität der Lehre gepocht) haben ihn wohl auch die Zeitereignisse unter großen Druck gestellt. Er schrieb die Enzyklika im Jahr 1968. Gerade hatten die revoltierenden Studenten u. a. eine völlige Freizügigkeit in der Sexualität gefordert. Außerdem kam gerade die "Pille" zur Empfängnisverhütung verstärkt auf den Markt. Die Medien hatten daher vor der Veröffentlichung der Enzyklika fast ausschließlich darauf gewartet, was der Papst nun zur Pille sagen werde. Dieser aber fürchtete, mit einer zu "liberalen" Haltung selbst zum Anwalt sexueller Freizügigkeit gestempelt zu werden.

Die "Mariatroster Erklärung"

Die Enttäuschung auch gut katholischer Eheleute hat offenbar viele Bischöfe beeindruckt. 38 Bischofskonferenzen gaben sofort erläuternde Hirtenworte heraus. Mindestens 22 davon versuchten, auf die Gewissenslage jener Gläubigen einzugehen, die mit der Weisung des Papstes in ihrer persönlichen Situation schwere Probleme hatten. Im deutschen Sprachraum sind die "Königsteiner Erklärung" der deutschen Bischöfe bekannt geworden und die "Mariatroster Erklärung" der österreichischen Bischöfe. Darin erklären die österreichischen Bischöfe: "Da in der Enzyklika kein unfehlbares Glaubensurteil vorliegt, ist der Fall denkbar, dass jemand meint, das lehramtliche Urteil der Kirche nicht annehmen zu können. Wer auf diesem Gebiet fachkundig ist und durch ernste Prüfung, aber nicht durch affektive Übereilung, zu dieser abweichenden Überzeugung gekommen ist, verfehlt sich nicht, wenn er bereit ist, seine Untersuchung fortzusetzen und der Kirche im übrigen Ehrfurcht und Treue entgegenzubringen." Diese Erklärung hat übrigens der damalige Bischof von Innsbruck Paul Rusch textiert, der in der Bischofskonferenz gerade wegen seiner theologischen Bildung und äußersten Gewissenhaftigkeit bekannt war. Nach der römischen Bischofssynode über "Die Aufgaben der christlichen Familie in der heutigen Welt" 1980 haben wir österreichischen Bischöfe diese Erklärung öffentlich wiederholt. Wir wollten damit den Eheleuten eine Stütze geben und waren uns bewusst, hier lediglich die traditionelle Lehre vom Gewissen auf einen konkreten Bereich anzuwenden.

Grundsätzliche Einwände vieler Theologen

Neben mehreren Bischofskonferenzen haben von Anfang an auch viele Theologen grundsätzliche Einwände gegen die päpstliche Entscheidung erhoben und viele Gläubige haben eigene Wege gesucht. Das heißt, dass diese päpstliche Entscheidung von einem großen Teil der Kirche nie ganz rezipiert worden ist.

Die Folgen dieser päpstlichen Entscheidung sind weitreichend. Die Kirche konnte den Dammbruch zu einer immer freizügiger gelebten Sexualität nicht verhindern, wie es der Papst eigentlich wollte. Die Lehrautorität der Kirche auf dem Gebiet der Ehemoral hat seither bei vielen an Glaubwürdigkeit verloren, weil sie empfinden, dass hier moralische Forderungen an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen.

Wie kann die Kirche ihre Glaubwürdigkeit auf diesem Gebiet wiedergewinnen? 40 Jahre nach "Humanae vitae" müsste das Problem gesamtkirchlich weitergedacht werden. Die Moraltheologie hat inzwischen weltweit neue Argumente für ein differenzierteres Urteil gebracht. Neue Erkenntnisse der Humanwissenschaften lassen heute noch klarer sehen, was in der Ehe und im ehelichen Verkehr tatsächlich "naturhaft" ist. Und die Kirche sollte zum Prinzip der "verantworteten Elternschaft" wieder zurückkehren, d. h. den Eltern eine Verantwortung zutrauen, die sie nach gewissenhafter Prüfung ihrer eigenen Situation, ihrer Motive, wenn nötig gemeinsam mit einem Arzt und im "Angesicht" Gottes, also auch im Gebet, fällen. Wo dann noch allgemeine Normen nötig sind, werden sie den Lebenswirklichkeiten besser entsprechen.

Der Autor ist em. Weihbischof in Wien. Ausführlicheres zum Thema hat er in seinen Büchern "Im Sprung gehemmt", St. Gabriel 1999, und "Eine Kirche, die Zukunft hat", Styria 2007, publiziert.

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